…dass eigenes Personal befördert wird. Es ist somit klar, dass die Bw. keine gewerbliche Personenbeförderung betreibt. Der Hauptzweck der Tätigkeit der Bw. liegt unstrittig in der Arbeitskräfteüberlassung. Im Übrigen geht auch aus den vorgelegten Ausgangsfakturen hervor, dass die Beförderungsleistung nicht einmal als selbständige Nebenleistung berechnet…
…Für das Kraftfahrzeug, das sich zur Gänze im Betriebsvermögen befinde, sei kein Fahrtenbuch geführt worden. Es sei weder ein Privatanteil noch eine Luxustangente ausgeschieden worden. Da aufgrund dieser Feststellungen keine gewerbliche Personenbeförderung im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gegeben…
… 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG im gegenständlichen Fall nicht zustehe, weil das Fahrzeug nicht zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung diene. Gegen den angeführten Bescheid erhob die Bw. form- und fristgerecht Berufung. In der Berufungsschrift, die in den…
…obwohl laut Konzessionsurkunde der Republik Österreich das österreichische Staatsgebiet ausschließlich transitiert hätte werden dürfen. Die belangte Behörde führte weiter aus, bei der Einbringung des gewerblich verwendeten Beförderungsmittels sei für Rechnung des Dienstgebers des Fahrzeuglenkers die Zollanmeldung durch andere Form der Willensäußerung abgegeben worden. Der Bf…
…Von den Leasingraten und den Betriebskosten sei der Vorsteuerabzug mit der Begründung geltend gemacht worden, es handle sich dabei um Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung (Hotelwagen). Aufgrund der EDV-mäßig geführten Fahrtenbücher ergebe sich eine Nutzung als Hotelwagen von jeweils knapp über 80 %. Die BP habe…
…ermittelt wurde, ist es zweckmäßig, in diesem Verfahren auch über die Vortragsfähigkeit der auf die beiden Gesellschafter entfallenden Verlustanteile abzusprechen. 4. Zum Streitpunkt "Vorsteuerabzug und Vergütung der Normverbrauchsabgabe für Gästewagen" Dient ein PKW zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung, so steht gemäß § 12 Abs. 2…
…handelt es sich dabei auch um Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Die Beförderung unternehmensfremder Personen muss den eigentlichen Unternehmenszweck bilden. Eine private oder anderweitige unternehmerische Verwendung des Fahrzeuges bis zu einem Ausmaß von 20% berührt das Recht auf Vorsteuerabzug…
…Prüfung, warum der Gesetzgeber in der begünstigenden Ausnahmeregelung des § 108e Abs 2 Teilstrich 3 EStG 1988 - neben den Fahrschulkraftfahrzeugen - lediglich die gewerbliche Personenbeförderung erwähnt und insofern eine differenzierende Behandlung im Vergleich zum Vorsteuerabzug schafft, obliegt damit dem Verfassungsgerichtshof. Allen anderen Behörden ist diese Prüfung versagt…
…eine Gewerbeberechtigung vorliege, es aber an der gewerblichen Nutzung des Kraftfahrzeuges insoweit fehle, als sich diese auf die unentgeltliche Beförderung von Gästen des Pubs beziehe. Nach Ansicht des Finanzamtes lasse sich ein Anteil von 46,64% der Fahrten der gefährlichen Personenbeförderung zu ordnen. Damit werde…
…handelt es sich dabei auch um Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung dienen. Die Beförderung unternehmensfremder Personen muss den eigentlichen Unternehmenszweck bilden. Eine private oder anderweitige unternehmerische Verwendung des Fahrzeuges bis zu einem Ausmaß von 20% berührt das Recht auf Vorsteuerabzug…
…450), für das eine Steuerbegünstigung (§ 3 Abs.1 Zi.5 MinStG) gewährt wurde, zum Antrieb des als Taxi (gewerbliche Personenbeförderung) in Gebrauch stehenden PKW Marke Citroen "Picasso" mit dem amtlichen Kennzeichen L-567, also zu einem anderen als jenem Zweck verwendete, der für die (im …
…Fahrzeuges bis zu einem Ausmaß von 20% berührt das Recht auf Vorsteuerabzug nicht. Im Zuge der Prüfung wurde ein Fahrtenbuch mit Eintragungen der durchgeführten Fahrten (privat - betrieblich) vorgelegt. Die als "betriebliche Fahrten" bezeichneten wurden weiters auf die Nutzung "gewerbliche Personenbeförderung" überprüft. Die angeführten Personen bzw…
…der wohl nicht als unternehmensfremde Person betrachtet werden könne. Dem hielt Mag. G. entgegen, dass die Kommentarstelle sich auf die gewerbliche Personenbeförderung beziehe; im Berufungsfall liege jedoch eine kurzfristige Vermietung vor. Fest stehe jedenfalls, dass - und dies gehe bereits aus der Berufung hervor - die Summe…
…sich aus dem jeweiligen Privatanteil gem. Zeile 008 und der errechneten Anzahl der gefahrenen Kilometer des Jahres. 007 Der nicht der gewerblichen Personenbeförderung gewidmete Teil der Fahrzeugnutzung ergibt sich aus dem Privatanteil des Jahres und der Anzahl der gefahrenen Kilometer, der sich auf Botenfahrten bezieht…
…beabsichtigt hat. Der Gesetzeswortlaut "gewerbliche Personenbeförderung" lehnt sich - wie bereits oben unter 2.2.2 ausgeführt - offenkundig an die begünstigende Ausnahmeregelung in Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug an. Ausgehend von dieser Betrachtung muss es sich deshalb im vorliegenden Fall um ein legistisches Versehen handeln, warum der…
…hat. So ergibt sich schon aus den dargestellten Feststellungen zu ABNr. 12 bzw. 34 zumindest mit der in diesem Verfahrensstadium erforderlichen Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur die genannten Fahrzeuge in den Prüfzeiträumen tatsächlich zu weniger als 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienten (vgl. §§ 12 Abs. 2 Z…
…Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung…
…sehr wohl eine entgeltliche Beförderung von Personen vorliegt. Da das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel im Zusammenhang mit dieser entgeltlichen Personenbeförderung verwendet wurde, liegt auch insofern eine "gewerbliche Verwendung" im Sinne von Artikel 555 Absatz 1 Buchstabe a) ZK-DVO vor. Es liegt zudem auf der Hand, dass…
…durch die Personenbeförderung erfolge (VwGH 27.8.1998, 98/13/0080). Daraus folge, dass die Bw. die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Ankauf des gegenständlichen Pkw Lamborghini nicht erfüllt habe, da sie weder nachweisen noch glaubhaft darlegen habe können, dass sie dieses Fahrzeug gewerblich im…
…Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen, nicht als für das Unternehmen ausgeführt. § 12 Abs. 2 Z…