…2000 vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbracht. Sie habe zum Zeitpunkt der Einbringung des als Nichtgemeinschaftsware zu qualifizierenden eingangsabgabenpflichtigen Fahrzeuges ihren normalen oder gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gehabt und wäre daher verpflichtet gewesen, das Fahrzeug bei der Einbringung dem Zollamt zur…
…lit. a FinStrG begangen hat. Mit Schriftsatz vom 29. Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr…
…den Wintermonaten ihren Ehemann in C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne…
…hat. Mit Schriftsatz vom 29. Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…hat. Mit Schriftsatz vom 29. Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…hat. Mit Schriftsatz vom 29. Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…hat. Mit Schriftsatz vom 29. Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…hat. Mit Schriftsatz vom 29. Juni 2004 brachte die Bf. vor, dass sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht im EU-Raum bzw. in Österreich habe und somit als Reisende im Sinne des Art. 236 Buchstabe A Nummer 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission…
…C. besucht. Ihre Besuche in B. sind dabei noch seltener und unregelmäßiger. Aufgrund dieser Ausführungen war festzustellen, dass der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in A. lag und die Bf. daher als "Reisende" im Sinne der Bestimmung des Art. 236…
…Gz. 500/07567/1/2003, wurde der Spruch des angefochtenen Bescheides ergänzt, im Übrigen aber die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde neuerlich ausgeführt, dass der gewöhnliche Wohnsitz der Bf. in Österreich liege. Der Ehegatte I. habe in der Niederschrift vom 21. November 2002 erklärt…
…ab. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde wendet die Bf. ein, als Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland berechtigt gewesen zu sein, pro Person und pro Grenzübertritt eine Stange Zigaretten abgabenfrei in das Zollgebiet der Europäischen Union einzuführen. Dieses Recht habe sie nur ca…
…Verfahren sei festgestellt worden, die Bf. sei Einbringer, Verwender und Zulassungsbesitzer des in Rede stehenden Personenkraftwagens mit gewöhnlichem Wohnsitz in H. gewesen. Damit sei die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung von nichtgemeinschaftlichen Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch gemäß den zollrechtlichen Bestimmungen unzulässig gewesen. Es sei ferner festgestellt…
…werden kann, also für Personen, die vorübergehend in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangen, wo sie nicht ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Der Bf. hat seinen Wohnsitz unbestritten im Zollgebiet der Gemeinschaft, sodass der Annahme des Zollamtes, die Ware sei nach den vorzitierten Bestimmungen abgefertigt worden, der…
…Wohnsitz außerhalb dieses Zollgebiets vermietet werden, wenn sie sich bei Ablauf eines Mietvertrags im Zollgebiet der Gemeinschaft befinden. (10) Unbeschadet des Absatzes 8 a) können der Ehegatte einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen natürlichen Person sowie deren Verwandte in gerader Linie, die ihren gewöhnlichen…
…Begründung im wesentlichen angeführt, dass es sich bei der Bf. um eine Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollinland handeln würde und somit die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung des streitverfangenen Fahrzeuges im Zollgebiet der Gemeinschaft, nicht gegeben wäre. Deshalb könne mit…
…abgespult habe, um ihre Übersiedlung bewerkstelligen zu können. Die letzte Voraussetzung, die Anmeldung in den zollrechtlich freien Verkehr innerhalb von 12 Monaten nach Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes sei ebenso vorliegend. Die Konsultierung der österreichischen Zollämter, insbesondere des Hauptzollamtes habe der entsprechenden Antragstellung gedient. Anstelle des…