…20. November 2002 ausführt, mit der Aufgabe der "Beschaffung und Verwaltung des Fuhrparks" eine "Holdingverwaltungsaufgabe" von der A Holding AG übernommen. Die Frage, ob eine solche geschäftsleitende Holding, die für den Unternehmensverband Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie die zentralen Verwaltungsagenden erfüllt, als Organträgerin in Betracht kommt…
…somit keine Tätigkeit für Drittkunden, sondern unterstütze die Bw. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates übt die Bw. mit ihren oben geschilderten Tätigkeiten die Funktion einer sogenannten "geschäftsleitenden Holding" aus. Neben dem Beteiligungsbereich erbringt sie nämlich eigenständige Dienstleistungen gegenüber ihren Konzerngesellschaften. Bei diesen Dienstleistungen handelt es…
…Wesentlichen deckungsgleich mit der Vorhaltsbeantwortung vom 8. November 2004 - zur wirtschaftlichen Eingliederung ausgeführt: Betriebliche Tätigkeit der Bw. : Die Bw. ist eine geschäftsleitende Holding, die für den Unternehmensverband Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie zentrale Verwaltungsagenden erfüllt. Der Geschäftsführer Herr M.M. ist für die Produktion in allen…
…des Innehabens der Beteiligung ist, erbringt die Holding insoweit keine Leistung gegen Entgelt (EuGH 12. 7. 2001, Rs C-102/00 "Welthgrove BV"). 2.3. Eingriffe einer Beteiligungsholding in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erworben hat (geschäftsleitende Holding), sind dann eine wirtschaftliche…
…stehe ein Vorsteuerabzug zu, da die Bw. als geschäftsleitende Holding ausschließlich einen unternehmerischen Bereich besitze und nach der EuGH-Rechtsprechung Kosten der Kapitalaufbringung allgemeine Kosten des Steuerpflichtigen darstellen für die der Vorsteuerabzug zustehe (EuGH 26.5.2005, Rs C-465/03 Kretztechnik; UStR Rz 1992…
…darauf verweist, dass nicht jede Beteiligung in Form einer Mitunternehmerschaft automatisch als Betrieb zu sehen ist, sondern im Rahmen von geschäftsleitenden Holdings die kleinste Einheit der Verlustzuordnung der Betrieb bzw Teilbetrieb ist. Er verweist hiefür auf die deutsche Judikatur. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass…
…auseinandergesetzt habe und keine Feststellungen zur konkreten Gestaltung der Leistungsbeziehungen getroffen habe. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung wäre eine nähere Auseinandersetzung mit den fakturierten Leistungen unter dem Gesichtspunkt des möglichen Vorliegens einer geschäftsleitenden Holding erforderlich gewesen, wobei auch auf das Gemeinschaftsrecht Bedacht zu nehmen gewesen wäre.…
…Finanzverwaltung (siehe schon die Hinweise unter Punkt 3 sowie zuletzt Wiesner, GZ C80/5-IV/6/02), welche bei einer geschäftsleitenden Holding (Übernahme von Dienstleistungsfunktionen für die Beteiligungsgesellschaften) das Vorliegen eines Betriebes bejahen, vertreten. Dies muss gerade für Beteiligungen in der Form eines Komplementärs gelten…
…Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (VwGH 13.12.1977, 1550/77). Holdinggesellschaften, die reine Vermögensverwaltung betrieben, seien keine Unternehmer im Sinne des UStG 1994. Gesellschaften jedoch, die als geschäftsleitende Holding fungierten, käme die Unternehmereigenschaft des UStG 1994 laut einhelliger Auffassung in Lehre …
…Beurteilung Ausfluss der bloßen Innehabung des Gegenstandes sei. Bei Holding-Gesellschaften, deren operative Tätigkeit im Eingreifen in die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft besteht und die sich darauf beschränkt (sog geschäftsleitende Holding als Sonderform der gemischten Holding) liegt nach der Rsp des EuGH eine wirtschaftliche Tätigkeit im…
…RZ 381 sind bei einer geschäftsleitenden Holding, die für den Unternehmensverband Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie zentrale Verwaltungsagenden erfüllt, die Organschaftsvoraussetzung im Einzelfall zu prüfen. Die geschäftsleitende Holding generell ausschließende Judikatur ist in dieser Form nicht maßgebend. Im zu Grunde liegenden Fall ist die Obergesellschaft im…
…die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich des Logistikwesens, c) der Handel mit Waren aller Art, d) die geschäftsleitende Verwaltung und die wirtschaftliche bzw. organisatorische Führung von sowie die Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland. Die Berufungswerberin machte anlässlich der Gründung die Befreiung…
…S. 665 und Stoll in FS Bauer (gemeint: S. 333) die Tochtergesellschaft in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Muttergesellschaft stehen. Ist der Organträger eine "reine" Holdinggesellschaft, begründe dies noch keine wirtschaftliche Unterordnung, wohl aber bei Übernahme von Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie von zentralen wirtschaftlichen Tätigkeiten…
…S. 665 und Stoll in FS Bauer (gemeint: S. 333) die Tochtergesellschaft in engem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Muttergesellschaft stehen. Ist der Organträger eine "reine" Holdinggesellschaft, begründe dies noch keine wirtschaftliche Unterordnung, wohl aber bei Übernahme von Leitungs- und Lenkungsaufgaben sowie von zentralen wirtschaftlichen Tätigkeiten…
…bzw. Wiederkaufsrecht mangels Altlastensanierung nicht erloschen sein würde. Die ehemalige Mutter hatte allerdings diese Call-Option mit erfolgter Altlastensanierung verloren. Stattdessen erwarb ihre ehemalige Tochtergesellschaft "W" (= Y-Holding = die Bw), die im Alleineigentum zunächst des Sanierungsexperten XYGmbH, sodann des dahinterstehenden Gesellschafters XY stand…
…weder Bilanzen noch sonstige Unterlagen über die beteiligte Gesellschaft vorliegen. Im Jahr 2001 sei die Beteiligung vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt (eingelegt) worden. Der Bw. habe sich nur an einer Holding und nicht an einer Betriebsgesellschaft beteiligt. Eine Förderung des Betriebszweckes des Bw. bzw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der BfADR, vertreten durch Gessler&Co WT KEG, 6020 Innsbruck, Amraserstraße 85, vom 3. Oktober 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vom 8. September 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum…