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UFSL RV/0526-L/031. Keine Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates, wenn nicht rechtzeitig diesbezüglicher Antrag gestellt wurde (vgl. § 323 Abs. 12 Satz 1 BAO idF BGBl.Nr. I 97/2002). 2. Fremdvergleich: Die wesentliche Reduktion der Arbeitszeit (Wechsel von Vollbeschäftigung auf Halbtagsbeschäftigung) bei annähernd gleichem Gehalt stellt im Wirtschaftsleben eine fremdunübliche Vorgangsweise dar. 3. Schätzung im Ausmaß von 20 % (Bemessungsgrundlage: Jahreshalbtagsgehalt) - teilweise Anerkennung als Gehaltsbestandteil im Schätzungswege!
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2004Teil 1/2

…Berufung durch "die Abgabenbehörde II. Instanz" gestellt. Dies wird nicht als Antrag auf gesamten Berufungssenat (Unabhängiger Finanzsenat) im Sinne des § 282 Z 1 BAO verstanden. Abschließend zur Frage der Zuständigkeit verweist der Referent auf ein nach wie vor offenes Berufungsverfahren, in dem die steuerliche Vertretung…

UFSL RV/0526-L/031. Keine Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates, wenn nicht rechtzeitig diesbezüglicher Antrag gestellt wurde (vgl. § 323 Abs. 12 Satz 1 BAO idF BGBl.Nr. I 97/2002). 2. Fremdvergleich: Die wesentliche Reduktion der Arbeitszeit (Wechsel von Vollbeschäftigung auf Halbtagsbeschäftigung) bei annähernd gleichem Gehalt stellt im Wirtschaftsleben eine fremdunübliche Vorgangsweise dar. 3. Schätzung im Ausmaß von 20 % (Bemessungsgrundlage: Jahreshalbtagsgehalt) - teilweise Anerkennung als Gehaltsbestandteil im Schätzungswege!
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2004Teil 2/2

…18.600,00 | x 14 | 260.400,00 | 52.080,00 Einheitlich werden die für das Jahr 1997 (Schnittstelle - Wechsel von Vollbeschäftigung auf Teilzeitbeschäftigung) geschätzten Werte auf den gesamten Berufungszeitraum (1998 bis 2000) angewendet . Nach Meinung des Unabhängigen Finanzsenates ist es vertretbar…

UFSL RV/1371-L/091) Ablehnung einzelner Senatsmitglieder 2) Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung 3) Beweisantrag kurz vor der mündlichen Berufungsverhandlung 4) Stundung wegen angeblich rechtswidriger Abgabenvorschreibungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2010Teil 1/2

…3.2.8.2 über Ablehnungsanträge, die während oder unmittelbar vor der mündlichen Berufungsverhandlung eingebracht werden, das für die Sachentscheidung zuständige Organ (Referent bzw. gesamter Berufungssenat) entscheide. Man dürfe sich daher nicht wundern, wenn nun Vors und Ref die Meinung vertreten werden, dass ein Ablehnungsantrag…

UFSS RV/0419-S/10Festsetzung USt 3-10/2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…gesamter Berufungssenat). Mit Schreiben vom 30. April 2010 hatte der Berufungswerber mitgeteilt, dass er seinen Wohnsitz und seinen Betriebssitz nach Anschrift2_Bw verlegt hat. Mit Schreiben vom 24. August 2010 zog der Berufungswerber seinen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem (gesamten) Berufungssenat zurück. Über die…

UFSL RV/0355-L/10Umsätze und Gewinne eines Bordellbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2013Teil 3/3

…sie sich gegen hauptberufliche oder nebenberufliche Mitglieder richten, der Vorsitzende des Berufungssenates entscheidet. Nach Pkt 3.2.8.2. entscheidet über Ablehnungsanträge, die während der mündlichen Berufungsverhandlung (§ 284 BAO) eingebracht werden, das für die Sachentscheidung zuständige Organ (Referent bzw. gesamter Berufungssenat). Gleiches gilt für Ablehnungsanträge…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 2/5

…nebenberufliche Mitglieder richten, der Vorsitzende des Berufungssenates…" Punkt 3.2.8.1 der Geschäftsverteilung des unabhängigen Finanzsenates lautet: "Über Ablehnungsanträge (§ 278 BAO) die während der mündlichen Berufungsverhandlung (§ 284 BAO) eingebracht werden, entscheidet das für die Sachentscheidung zuständige Organ (Referent bzw. gesamter Berufungssenat). Gleiches gilt…

UFSS RV/0649-S/10Wie RV/0418-S/09: Nichtanerkennung Vermietung EFH durch Privatstiftung an Stifter bzw. Begünstigte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2011

…sowie die Umsatzsteuer 2007 in den bekämpften Bescheiden mit EUR 0,00. Über den Sachverhalt, der den bekämpften Bescheiden zugrunde liegt, wurde vom Unabhängigen Finanzsenat schon bezüglich der Jahre 2005 und 2006 abgesprochen (gesamter Berufungssenat; Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2005 und 2006; UFS 26.1.2011…

UFSW RV/1729-W/10Schätzung nach Außenprüfung ohne Vorlage des Schriftverkehrs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) war in den Streitjahren als Vermittler von Immobilien tätig. A) Ablauf des Berufungsverfahrens, unwirksame Beantragung einer mündlichen Verhandlung und der Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat: Das Finanzamt X erließ nach einer Außenprüfung die angefochtenen, mit 12…

UFSG RV/0171-G/08Gewinnzuschätzungen (Sicherheitszuschläge) und verdeckte Gewinnausschüttungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…Empfänger weiß, dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Vor diesem rechtlichen Hintergrund wird zunächst festgestellt, dass der Unabhängige Finanzsenat mit Entscheidung (gesamter Berufungssenat) UFS 15.06.2011, RV/0176-G/08 u.a., die…

UFSL RV/0771-L/07Beurteilung einer Zahlung an einen begünstigten Spendenempfänger als abzugsfähige Spende oder Kirchenbeitrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2007

…offenbar ein mehrköpfiges Gremium absprechen soll. Dies ist seit 1.1.2003 der gesamte - aus vier Personen bestehende - Berufungssenat, dessen konkrete Zusammensetzung sich aus dem Inhalt der den Senat 8 der Außenstelle Linz betreffenden Geschäftsverteilung des Unabhängigen Finanzsenats (in der Fassung der Verlautbarung zum 27…

UFSW RV/0220-W/06Absolute Verjährung bei der Erbschaftsteuer - "Anzeige" des Erwerbsvorganges durch Versicherungsmitteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…eingelangt am 9. Dezember 2005 und endgültige Erbschaftsteuerbescheide vom 27. April 2005) aufzuheben. Dabei wurde die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und eine Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. 4. Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat: Am 23. Jänner 2007 fand über telefonisches Ersuchen des steuerlichen Vertreters…

UFSL RV/0450-L/03Nachsicht von Bestandvertragsgebühren; Unterlassung der Vorlage von Unterlagen zur Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2003

…der Berufung vom 28. Mai 2003 beantragte die Berufungswerberin gemäß § 282 Abs 1 Z 1 BAO im Falle der Vorlage beim unabhängigen Finanzsenat die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und gemäß § 284 Abs 1 Z 1 BAO eine mündliche Verhandlung. Am 18. Juli 2003 hat…

UFSL FSRV/0009-L/07Kein Übergang einer Finanzstrafsache in gerichtliche Zuständigkeit trotz Überschreitens der betraglichen Grenze iSd § 53 Abs.1 lit.b FinStrG, wenn hinsichtlich des Schuldspruches bereits Rechtskraft eingetreten ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.03.2010

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Ing. Klemens Weiß und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder…

UFSG FSRV/0005-G/13KFZ-Händler, welcher seinen Handel mit US-Cars vor dem Fiskus verheimlicht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013

…ein Einfamilienhaus kombiniert mit einer Werkstätte im Gesamtwert von ca. € 150.000,00 zuzüglich einer Lebensversicherung mit einer Prämiensumme von € 40.000,00 zu verfügen (Spruchsenatsakt Bl. 11). Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat hat der Beschuldigte auf Befragen zu seinen…

UFSW RV/0211-W/13Ermittlung des Teilwerts für entnommene Ordinationsräume eines praktischen Arztes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2013Teil 1/2

…Februar 2013 vor, dass die in seiner Berufung gestellten Anträge auf mündliche Verhandlung und auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat auch für die neuerliche Entscheidung des UFS aufrecht und wirksam seien. Weiters würden die vom Bw in seiner Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (im Folgenden Parteibeschwerde) vorgebrachten Argumente auch…

UFSG FSRV/0030-G/10Umsatzsteuerhinterziehung des Geschäftsführers einer in Geldverlegenheit befindlichen GmbH durch wiederholte Geltendmachung nicht zustehender Vorsteuern aus einem umsatzsteuerfreien Liegenschaftskauf unter Verwendung einer nachträglich mit unberechtigtem Steuerausweis erstellten Rechnung; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.05.2011

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…

UFSG FSRV/0007-G/09Unterbliebene Vorsteuerberichtigung bei Grundstückslieferungen, Verfahrenseinstellung im Zweifel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2010

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…

UFSG FSRV/0040-G/08Handelsvertreter für Tierkraftfutter als steuerliches U-Boot; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.04.2010

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johanna Demal sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Dr. Haimo Moder als weitere Mitglieder des Senates…

UFSG FSRV/0024-G/09Abgabenhinterziehungen eines rückfälligen Internetdienstleisters, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2010

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Dr. Haimo Moder als weitere Mitglieder des Senates…

UFSL FSRV/0073-L/09Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer durch ihren Ehemann als Unternehmerin vorgeschobenen Person; Strafbemessung bei rechtskräftigem Schuldspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.03.2010

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder…