…zweifelsfrei von einem hohen Verschuldensgrad des Bw. auszugehen. Neben den erstinstanzlich bei der Strafbemessung berücksichtigten Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit und des Geständnisses war bei der Strafbemessung durch den Berufungssenat auch noch von einer mittlerweile erfolgten geringfügigen Schadensgutmachung des Bw. im Ausmaß von € 1.310…
…der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit und des Geständnisses des Bw. das mittlerweile bereits längere Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten und eine geringfügig erfolgte Schadensgutmachung an Umsatzsteuer 1999 in Höhe von € 4.022,14 als weitere Milderungsgründe zu Gunsten des Bw. ins Kalkül zu ziehen. Zu…
…Bf. geständig gezeigt, habe versucht, die damalige Situation zu erklären und zu Recht sei die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und die geringfügige Schadensgutmachung als mildernd bei der Strafbemessung gewertet worden. Insbesondere habe der Spruchsenat auf die finanzielle Situation unter Heranziehung von § 23 Abs. 3 FinStrG…
…als mildernd jedoch das Geständnis des Beschuldigten, seine bisherige (finanzstrafrechtliche) Unbescholtenheit, sowie eine geringfügige Schadensgutmachung, weshalb in Anbetracht seiner schlechten Finanzlage und seiner Erkrankung eine Geldstrafe von lediglich € 7.000,-- vertretbar sei. Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2005 hat der Amtsbeauftragte in Bezug auf…
…die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Beschuldigten, die teilweise Mitwirkung an der abgabenrechtlichen Sachverhaltsaufklärung sowie die geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend den längere Begehungszeitraum. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten und des Amtsbeauftragten, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Beschuldigte…
…Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die geringfügige Schadensgutmachung, die angespannte wirtschaftliche Lage, als erschwerend hingegen ein offenes Strafverfahren durch Anzeige an die Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen § 33 Abs…
…Versuch geblieben ist, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Unberücksichtigt blieb dabei eine geringfügige Schadensgutmachung in Höhe von € 4.462,95 (vom Gesamtverkürzungsbetrag in Höhe von € 48.519,15 haften derzeit noch € 44.056,20 aus). Nach § 33 Abs. 5 FinStrG wird…
…und seien die Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung sei mildernd: die bisherige Unbescholtenheit, eine geringfügige Schadensgutmachung, erschwerend: kein Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen…
…mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, das Geständnis, das Handels aus einer wirtschaftlichen Notlage, die geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die oftmaligen Tatentschlüsse über einen längeren Zeitraum zu werten. Unter Berücksichtigung des hohen Verschuldensgrades der weitgehenden Vernachlässigung der abgabenrechtlichen Pflichten über einen längeren Zeitraum, der aktuellen wirtschaftlichen…
…Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe…
…einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit der Bw., dass es teilweise beim Versuch geblieben sei und eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die…
…die geringfügige Schadensgutmachung im Ausmaß von € 472,29. Als erschwerend steht den Milderungsgründen die Vielzahl der deliktischen Angriffe über einen längeren Zeitraum entgegen. Das von der Erstbeschuldigten in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat nunmehr abgelegte Geständnis ist ebenfalls als mildernd anzusehen. Bei BG…
…KEG, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 15. April 2009 das Konkursverfahren eröffnet wurde, waren zugunsten des belangten Verbandes bei der Neubemessung der Verbandsgeldbuße als mildernd die erfolgte geringfügige Schadensgutmachung (§ 5 Abs. 3 Z 4 VbVG) sowie insbesondere der Milderungsgrund des …
…ein Umstand, der ebenfalls als Milderungsgrund zu berücksichtigen ist. Weiters als mildernd, wenngleich in der Gewichtung untergeordnet, ist eine geringfügige Schadensgutmachung durch den Bw. anzusehen. Die Umsatzsteuer 2007 wurde im Ausmaß von € 766,46 bezahlt. Alle übrigen dem gegenständlichen Finanzstrafverfahren zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten haften…
…zu verantworten habe, da er sich gewiss gewesen sei, durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen die diesbezüglichen Umsatzsteuervorauszahlungen zu verkürzen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die geringfügige Schadensgutmachung und die erfolgte Selbstanzeige, als erschwerend hingegen die Vorstrafen und den längeren Tatzeitraum an. Ausgehend von…
…des Bw. sah der Unabhängige Finanzsenat bei der Strafneubemessung als mildernd die nunmehrige geständige Rechtfertigung des Bw. und eine geringfügige Schadensgutmachung im Bezug auf Umsatzsteuer 2005 sowie den Umstand, dass es in Bezug auf Umsatzsteuer 2005 und 2006 lediglich beim Versuch einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen seien. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum und das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen an. Gegen dieses…
…Unbescholtenheit des Bw. sowie eine geringfügige Schadensgutmachung in Bezug auf die Umsatzsteuervorauszahlung Jänner 2008 in Höhe von € 1.351,21 als mildernd an. Demgegenüber steht als erschwerend der mehrmalige Tatentschluss des Bw. Unter Berücksichtigung einer äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw., welcher sich seit…
…sei. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die Unbescholtenheit des Bw. und eine geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die…
…der Spruchsenat als mildernd das Geständnis, das Vorliegen einer nicht strafbefreienden Selbstanzeige, die schwierige finanzielle Situation (Insolvenz) sowie die geringfügige Schadensgutmachung, als erschwerend dagegen die einschlägige Vorstrafe und den raschen Rückfall. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 15. Mai 2009…