…Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionsmittel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Ein Rückstandsausweis ist gemäß § 4 AbgEO zufolge unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren. Im vorliegenden Fall hat die Abgabenbehörde aufgrund des Rückstandsausweises vom 23. Jänner 2007 dem…
…dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Im § 229 BAO sieht das Gesetz nur die Ausstellung eines Rückstandsausweises als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren vor. Eine Zusendung des Rückstandsausweises an den Abgabepflichtigen ist nicht…
…zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionsmittel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Ein Rückstandsausweis ist gemäß § 4 AbgEO zufolge unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren. Die die berufungsgegenständliche Gebühr und Auslagenersatz auslösende Vollstreckungshandlung fand am 1. August 2001 statt. Aktenkundig…
…Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zu Grunde liegenden Abgabenforderung ist nicht im Vollstreckungsverfahren, sondern im Rechtsmittelverfahren betreffend die Abgabenfestsetzung zu prüfen (Reger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung…
…Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Rückstandsausweise sind öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabenschulden und stellen aus den Rechnungsbehelfen der Behörde gewonnene Aufstellungen über Zahlungsverbindlichkeiten dar. Sie sind rechtserheblich und nach § 4 AbgEO unabdingbare Voraussetzung im Vollstreckungsverfahren. Im…
…Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die berufungsgegenständliche Pfändung beruht auf dem Rückstandsausweis vom 9. November 2011, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten iHv. 31.605…
…Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Wenn der Bw. die Vollstreckbarkeit der pfändungsgegenständlichen Abgaben in Frage stellt und damit eine Rechtswidrigkeit des Rückstandsausweises aufzeigen will…
…den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Im gegenständlichen Fall hat bei Erlassung des angefochtenen Pfändungsbescheides ein solcher Rückstandsausweis vorgelegen. Nach dem Rückstandsausweis des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
…den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden wäre (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis wäre Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Auf Grund des Rückstandsausweises und des Vollstreckungsauftrages vom 9. November 2011 wären die zuständigen Organe des Finanzamtes beauftragt und berechtigt gewesen, entsprechende zwangsweise Maßnahmen…
…zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 65 Abs 1 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Sofern nicht die Bestimmung…
…und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 21. Juni 2010. Am 30. Oktober 2006 wurde über das Vermögen des Bw das Konkursverfahren eröffnet…
…der Abgabenschuld, aufgegliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 29. Juli 2010 und betrifft Umsatzsteuer 2004, 2005 und 2006, Einkommensteuer…
…der Abgabenschuld, aufgegliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis vom 29. Juli 2010 und betrifft Umsatzsteuer 2004, 2005 und 2006, Einkommensteuer…
…Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Nach dem Rückstandsausweis vom 9. April 2009 bestanden fällige offene Abgabenschuldigkeiten in der Gesamthöhe von € 816,92. Gemäß § 26 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a…
…zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Dem gegenständlichen Pfändungsverfahren liegt der Rückstandsausweis vom 18. Mai 2008 zu Grunde. Da somit der hier zu beurteilenden Forderungspfändung ein rechtsgültiger Rückstandsausweis zu Grunde lag, die…
…zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 15 Abs. 2 erster Satz AbgEO ist eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den…
…geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Die verfahrensgegenständliche Pfändung basiert auf dem Rückstandsausweis des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 17.10.2006, der vollstreckbare Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von € 2.182,75 ausweist. Die Gebühren und Barauslagen für…
…Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen gemäß § 4 AbgEO die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Gemäß § 65 Abs. 1…
…sei gemäß § 229 BAO als Grundlage für die Einbringung über vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis auszufertigen, der Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren sei und den Namen und die Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk, dass die…
…der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist. Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Im gegenständlichen Verfahren wurde vom Zollamt Linz am 9. Jänner 2006 ein Rückstandsausweis erstellt. Gem. § 65 Abs. 1 AbgEO…