…81 Abs. 2 BAO haben die Mitglieder einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen. Die Zustellung von Bescheiden in einem Feststellungsverfahren hat gemäß § 101…
…dass der zweite Gesellschafter gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter der Gesellschaft sei (Niederschrift vom 13.1.2004; Auszug aus dem Firmenbuch vom 3. 9.2003, FN 12345p; Unterschriftsprobenblatt mit Einlaufstempel des Finanzamtes FAGES vom 10.12.2003). Am 26.4.2004 bevollmächtigte der zweite Gesellschafter im Namen der…
…zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), Gesellschafter und gemäß § 81 Abs. 2 BAO gemeinsamer Bevollmächtigter der Bw. Obst- und Gemüse OEG, hat gegen die unter Bedachtnahme auf die Feststellungen der Außenprüfung (vgl. Bericht vom 1. Dezember 2006 über das Ergebnis der Außenprüfung und Niederschrift über die…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hie für eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als…
…Geschäftsherrin und die 94 atypisch stillen Beteiligten dem Finanzamt "eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft [...] machen"müssen.Durch den eingereichten Mustervertrag für eine derartige atypisch stille Gesellschaft und den im Wege des Wohnsitzfinanzamtes eines Beteiligten…
…K. u. Mitgesellschafter" beteiligten Gesellschafter waren Herr Bw.2 und Herr Bw.1. Herr K. J. war auch gemeinsamer Bevollmächtigter im Sinne des § 81 Abs. 2 BAO. Die einschreitende Steuerberatungskanzlei beantragte mit dem Anbringen vom 7. Dezember 2010 für die Klienten J. K. und Z…
…Eingangsstempel) hätten 72 Personen, und zwar die 2. Geschäftsherrin und die 71 atypisch stillen Beteiligten "eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft [...] machen"müssen.Dies ist nicht dadurch geschehen, dass mit Schreiben vom 31. Mai 2005 …
…Eingangsstempel) hätten 72 Personen, und zwar die 2. Geschäftsherrin und die 71 atypisch stillen Beteiligten "eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft [...] machen"müssen.Dies ist nicht dadurch geschehen, dass mit Schreiben vom 31. Mai 2005 …
…Eingangsstempel) hätten 72 Personen, und zwar die 2. Geschäftsherrin und die 71 atypisch stillen Beteiligten "eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft [...] machen"müssen.Dies ist nicht dadurch geschehen, dass mit Schreiben vom 31. Mai 2005 …
…31. Mai 2005 die stillen Beteiligten der ersten beiden Beteiligungstranchen und die 2. Geschäftsherrin aus ihrer Mitte eine Person oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft machen müssen; weil laut Aktenlage nicht alle Gesellschaftsverträge (zumindest in Ablichtung) eingereicht worden sind, wobei…
…als Berufung auf die erteilte Bevollmächtigung subsumiert würde. Die Bekanntgabe, dass die Buchhaltung durch die Wirtschaftstreuhandgesellschaft3 vorgenommen werde, kann schon vom Erklärungswert her keine Bevollmächtigung sein. Da zuvor keine vertretungsbefugte Person oder gemeinsamer Bevollmächtigter der Behörde gegenüber namhaft gemacht worden war, was gemäß § 81 Abs…
…als Berufung auf die erteilte Bevollmächtigung subsumiert würde. Die Bekanntgabe, dass die Buchhaltung durch die Wirtschaftstreuhandgesellschaft1 vorgenommen werde, kann schon vom Erklärungswert her keine Bevollmächtigung sein. Da zuvor keine vertretungsbefugte Person oder gemeinsamer Bevollmächtigter der Behörde gegenüber namhaft gemacht worden war, was gemäß § 81 Abs…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hie für eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hie für eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hiefür eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hie für eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hiefür eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hiefür eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hiefür eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht…
…im Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere Personen in Betracht, so haben diese hiefür eine Person aus ihrer Mitte oder einen gemeinsamen Bevollmächtigten der Abgabenbehörde gegenüber als vertretungsbefugte Person namhaft zu machen; diese Person gilt solange als zur Empfangnahme von Schriftstücken der Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht…