…sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, deren Zwecke die Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Verbesserung der Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit und der Gesellschaft…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung…
…die bei Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung…
…körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen sind daher nur dann stiftungseingangssteuerfrei, wenn sie an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgende Stiftungen erfolgen." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben und eingewendet, dass gem. § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG Zuwendungen unter Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen…
…4 BAO nicht vorliegen. Bei der Steuerpflichtigen handle es sich um eine xy gemeinnützige Stiftung. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an der Betriebsstätte z reichten für die sofortige Entrichtung der vorgeschriebenen restlichen Erbschaftssteuer nicht aus und wäre die sofortige Einhebung mit einer erheblichen Härte…
…4 BAO nicht vorliegen. Bei der Steuerpflichtigen handle es sich um eine xy gemeinnützige Stiftung. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an der Betriebsstätte in z reichten für die sofortige Entrichtung der vorgeschriebenen restlichen Erbschaftssteuer nicht aus und wäre die sofortige Einhebung mit einer erheblichen…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung…
…errichtet. Diese Privatstiftung führt den Namen "Privatstiftung" und ist die Berufungswerberin im gegenständlichen Verfahren. Die für dieses Verfahren wesentlichen Bestimmungen der Stiftungsurkunde lauten: "..... § 2 GEMEINNÜTZIGE ZWECKE (1) Die Privatstiftung hat den Zweck, die Kinder- und Jugenderziehung sowie die Ausbildung und Förderung von Talenten der Kinder…
…völlig in den Hintergrund; er werde zum Nebenprodukt des persönlichen Vorteils einzelner Staatsbürger. Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit der gemeinnützigen Zweckverfolgung gehen solcherart verloren. Bei ergänzender Prüfung, ob die vorliegende Stiftung eventuell mildtätige Zwecke verfolge, wofür die Förderung der Allgemeinheit nicht erforderlich wäre, komme es auf die…
Die bloße Gewährung von Stipendien allgemeiner Art ist nach Ansicht des erkennenden Senates nicht gemeinnützig. Abgesehen davon tritt sie mit direkten staatlichen Fördermaßnahmen (Direkttransferzahlungen) in Konkurrenz. Aus diesen Wertungen lässt sich kein unmittelbarer Bedarf aus einer zusätzlichen indirekten Förderung über eine Steuerbegünstigung, die gegenständlich von…
…Z 1 KStG sind gemeinnützige Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten gemäß §1 Abs. 3 Z 1 lit b nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, ... Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und…
…Stipendium oder ausbildungsbedingter Zuschuss ... durchlaufender Posten an den Stiftungsteilnehmer (zahlt der Unternehmer). c) Es sei dem AMS (Landesgeschäftsstelle) bekanntzugeben, wer welche Person, mit welcher Ausbildung beauftrage. d) Es gebe keine Vorgabe, dass es eine gemeinnützige Organisation sein müsse. 7. a) An öffentliche Stellen gebe es…
…seien eindeutig der Bw zuzurechnen (und) Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen (daher) als Einkommens- bzw. Vermögensverwendung der Stifterin und Eigentümerin anzusehen. Das Finanzamt erließ, zum Teil nach Wiederaufnahme des Verfahrens, neue Einkommensteuerbescheide, in denen es den Prüferfeststellungen folgte: Die Stiftung sei als transparente (kontrollierte) Familienstiftung anzusehen…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung…
…dass die Bw. bis Ende 1989 mangels bestellter Organe noch keine gemeinnützige Tätigkeit entfalten konnte, sie weiters als Stiftung für den Erhalt des Stiftungsvermögens zu sorgen hat, um auch in Zukunft ihren Zweck zu erfüllen und überdies die Zinsen für Spareinlagen im Zeitablauf stärkeren Schwankungen…
…die bei Bestätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichen Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke…
…wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke darstellt. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Abweichung von den im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt…
…die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen…