…Abs. 1 B-VG erkennt. Angemerkt werden darf jedoch, dass Kapitalgesellschaften, die in Österreich einen Verlust erwirtschaften, zumindest die Mindestkörperschaftsteuer zu entrichten haben, während gemeinnützige Körperschaften, wie die Bw., auch davon befreit sind. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien, am 18. März 2008
…ApplNr 40825/98, das Erfordernis der Anzahl der Angehörigen von mindestens zwei Promille der Bevölkerung Österreichs nach der letzten Volkszählung nicht erfüllt. Nach § 39 Z. 5 BAO muss die übernehmende Körperschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke erfüllen. Da in § 39 Z. 5 BAO und auch…
…hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Gemäß § 34 BAO sind die Begünstigungen, die bei Bestätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichen Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer…
…B1 en, danach der Hauptrat der österreichischen B1 en....andernfalls sind Letztbegünstigte andere im Sinne der Paragraphen §§ 34 ff BAO....gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit Hinblick auf den Artikel IV. der Stiftungsurkunde genannten Stiftungszweck...." Am 14.10.2008 hielt das Finanzamt der Bw. folgendes…
…Somit sind die Voraussetzungen des § 35 BAO erfüllt. Im Jahr 1991 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert und die Voraussetzungen des § 39 BAO im Gesellschaftsvertrag verankert. Somit ist die [Berufungsführerin] eine gemeinnützige Körperschaft und daher gem. § 5 Z 6 KStG von der unbeschränkten KöSt-Pflicht (und auch…
…Da es sich bei den Erben nach Mag. Sch. um gemeinnützige Körperschaften im Sinne der BAO handle, würde demnach keine Körperschaftsteuerpflicht entstehen. Gemäß den weiteren Ausführungen werde in § 21 BAO ausdrücklich normiert, dass für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt…
…nationalem Recht im jeweiligen Abgabenverfahren zu erfolgen. Gemäß § 34 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll…
…zum Gegenstand. Die Entscheidungsgründe lauten auszugsweise wie folgt: "Was den weiters geltend gemachten Befreiungsgegenstand des gemeinnützigen Zwecks betrifft, ist zunächst auf § 41 Abs. 1 BAO zu verweisen, wonach die Satzung der Körperschaft die ausschließliche und mittelbare Betätigung für einen solchen Zweck ausdrücklich vorsehen muss. Dazu…
…richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Berufungswerberin sei eine steuerbegünstigte Körperschaft, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen und mildtätigen Zwecken iS. der §§ 51 ff AO diene. Außerdem seien nach dem deutschen Erbschaftssteuerrecht Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften in Deutschland von der Erbschaftssteuer befreit…
…nicht ausdrücklich angeführt sind. So führt der EuGH im Urteil Persche in Rn 70 aus, dass die gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßende generelle Regelung eines Mitgliedstaates, wonach nur Zahlungen an inländische gemeinnützige Körperschaften absetzbar sind, (im Einzelfall) gerechtfertigt ist, "wenn es sich, insbesondere wegen des Fehlens…
…a. die Förderung der Gesundheitspflege, der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behafteten Personen genannt. Soweit gemeinnützige Körperschaften wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, trifft § 45 BAO ergänzende Regelungen. Gemäß § 45 Abs. 2 BAO entfällt die Abgabepflicht hinsichtlich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes…
…nicht ausdrücklich angeführt sind. So führt der EuGH im Urteil Persche in Rn 70 aus, dass die gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßende generelle Regelung eines Mitgliedstaates, wonach nur Zahlungen an inländische gemeinnützige Körperschaften absetzbar sind, (im Einzelfall) gerechtfertigt ist, "wenn es sich, insbesondere wegen des Fehlens…
…nicht ausdrücklich angeführt sind. So führt der EuGH im Urteil Persche in Rn 70 aus, dass die gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßende generelle Regelung eines Mitgliedstaates, wonach nur Zahlungen an inländische gemeinnützige Körperschaften absetzbar sind, (im Einzelfall) gerechtfertigt ist, "wenn es sich, insbesondere wegen des Fehlens…
…Finanzamtes entgegen, dass aus der - von § 41 Abs. 1 BAO für gemeinnützige Körperschaften geforderten - Aufnahme der Gemeinnützigkeit in die Statuten ("Formelle Satzungsmäßigkeit") nicht gleichsam reflexartig gefolgert werden könne, dass damit keine ausschließlich wissenschaftliche Zweckverfolgung vorliege. Der vorliegende Verein erfülle vielmehr sowohl die Gemeinnützigkeitserfordernisse der §§ 34…
…somit die Unanwendbarkeit des § 45 Abs. 2 BAO. Gestützt werde dies auch durch deutsche Rechtssprechung, wonach sich der unternehmerische Bereich einer gemeinnützigen Körperschaft nach der Satzung richte. Würden jedoch Leistungen entgeltlich abgegeben, bestehe ein unternehmerischer Bereich, für welchen es unerheblich sei, ob dieser in der…
…der LVO) verweisen, die gemäß § 5 der LVO im Hinblick auf gemeinnützige Körperschaften eben gerade für nicht anwendbar erklärt werden und somit insoweit de facto ins Leere gehen. Überdies erscheint eine lediglich teilweise Anwendbarkeit der LVO (nämlich nur für den ertragsteuerlichen, nicht aber für den…
…dafür als Beispiele u. a. die Förderung der Gesundheitspflege, der Schulbildung, der Erziehung, der Volksbildung sowie der Berufsausbildung genannt. Soweit gemeinnützige Körperschaften wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, trifft § 45 BAO ergänzende Regelungen. Gemäß § 45 Abs. 2 BAO entfällt die Abgabepflicht hinsichtlich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, wenn sich dieser…
…Berufung als unbegründet ab und führte sinngemäß aus, vom Gesetzgeber sei eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für gemeinnützige Körperschaften nicht vorgesehen. Dagegen beantragte der Bw die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend wurde vorgebracht, beim gegenständlichen Projekt würden durch breites Engagement von…
…Die Vorgangsweise der Bw. sei im Gesetz gedeckt und dieses sei wichtiger als die Vereinsrichtlinien. § 40 Abs. 1 BAO lasse eine Erfüllung gemeinnütziger Zwecke auch durch Dritte zu, wenn deren Wirken wie das Wirken der Körperschaft anzusehen sei. Im Kommentar "Besteuerung der Vereine", 9. Auflage…
…des bisher begünstigten Vereinszweckes fällt das verbleibende Vermögen an den LH zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 BAO." Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Mai 2009 wurden die Berufungen als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 2 Abs. 3 GebG seien öffentlich-rechtliche Körperschaften…