Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen…
…1 Z 9 lit. a, Z 16 oder Z 17 UStG 1994 befreiten Umsätze kommt zwingend der Normalsteuersatz zur Anwendung. 10.2.4.4. Liebhabereivermutung Rz 1239: Bezüglich Liebhabereivermutung bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, bzw. deren Nichtanwendung siehe…
…Gesangsaufführungen, Konzerten, Museen usw. von anderen Körperschaften öffentlichen Rechts ist nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994 möglich. Hinsichtlich Nichtanwendung der unechten Steuerbefreiung gilt Rz 988. Randzahlen 984 bis 985: derzeit frei. 6.1.25. Gemeinnützige Vereinigungen, die Jugend-, Erziehungs-…
…Abs. 1 B-VG erkennt. Angemerkt werden darf jedoch, dass Kapitalgesellschaften, die in Österreich einen Verlust erwirtschaften, zumindest die Mindestkörperschaftsteuer zu entrichten haben, während gemeinnützige Körperschaften, wie die Bw., auch davon befreit sind. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien, am 18. März 2008
…ApplNr 40825/98, das Erfordernis der Anzahl der Angehörigen von mindestens zwei Promille der Bevölkerung Österreichs nach der letzten Volkszählung nicht erfüllt. Nach § 39 Z. 5 BAO muss die übernehmende Körperschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke erfüllen. Da in § 39 Z. 5 BAO und auch…
…hilfsbedürftige Personen zu unterstützen. Gemäß § 34 BAO sind die Begünstigungen, die bei Bestätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichen Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer…
…2.2. Körperschaftsteuer [...] [Seite 12 der Beschwerdeergänzung vom 15.09.2016] [...] 2.3.3. Umsatzsteuer Die [Beschwerdeführerin] ist im Rahmen des unentbehrlichen Hilbsbetriebes Unternehmer. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gemäß § 10 Abs 2 Z 7 UStG gilt für Leistungen der [Beschwerdeführerin], die gemeinnützigen Zwecken dienen, sofern keine…
…Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988. Gem. § 45 Abs. 2 BAO entfällt die Abgabepflicht einer grundsätzlich gemeinnützigen Körperschaft hinsichtlich eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gem. § 31 BAO (Einnahmen- oder Vorteilserzielung ohne Gewinnerzielungsabsicht) zur Gänze, wenn dieser einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb darstellt. Diese Befreiung gilt gem. §…
…B1 en, danach der Hauptrat der österreichischen B1 en....andernfalls sind Letztbegünstigte andere im Sinne der Paragraphen §§ 34 ff BAO....gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit Hinblick auf den Artikel IV. der Stiftungsurkunde genannten Stiftungszweck...." Am 14.10.2008 hielt das Finanzamt der Bw. folgendes…
…Voranmeldungen und Jahreserklärungen oder auch die Abgabe der Verzichtserklärung auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung (vgl. Rz 520)." Die zitierte Bestimmung beinhaltet lediglich eine allgemeine, für sämtliche gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen angenommene Abgrenzung von unternehmerischen zu nichtunternehmerischen Tätigkeiten. Sie ist aber nicht dahin zu verstehen…
…sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen. Hiebei sind die §§ 34 bis 37 und die §§ 39 bis 47 BAO anzuwenden. Von den allgemeinen Regelungen über die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Körperschaften nach …
…Somit sind die Voraussetzungen des § 35 BAO erfüllt. Im Jahr 1991 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert und die Voraussetzungen des § 39 BAO im Gesellschaftsvertrag verankert. Somit ist die [Berufungsführerin] eine gemeinnützige Körperschaft und daher gem. § 5 Z 6 KStG von der unbeschränkten KöSt-Pflicht (und auch…
…Da es sich bei den Erben nach Mag. Sch. um gemeinnützige Körperschaften im Sinne der BAO handle, würde demnach keine Körperschaftsteuerpflicht entstehen. Gemäß den weiteren Ausführungen werde in § 21 BAO ausdrücklich normiert, dass für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt…
…andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Hinsichtlich des Vorliegens eines unentbehrlichen/entbehrlichen Hilfsbetriebes bzw. eines begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes siehe Rz 134. 8.3.1. Natürlichen Personen und Personengesellschaften Rz 129 Bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften handelt es sich nicht um Körperschaften im Sinne…
…2000 Rz 924 bis 933), soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Rechtsträgern gemäß §§ 34 bis 47 BAO (§ 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994) erbracht werden. Werden die Leistungen nicht von Körperschaften öffentlichen Rechts oder von den nach §…
…das oben dargelegte Beschwerdevorbringen und führte noch aus, dass die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in den einzelnen Abgabevorschriften gewährt würden, an die Voraussetzungen geknüpft seien, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll…
…der jeweils geltenden Fassung dienen. § 34 BAO lautet wie folgt: "Die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll…
…von wissenschaftlichen Seminaren und Einrichtung von Bibliotheken mit thematischem Bezug zum Islam; o) Sammlungen von Spendenmitteln, um anderen gemeinnützigen Körperschaften Gebetsräume zur Verfügung stellen zu können oder die vorgenannten Zwecke zu verfolgen. Materielle Mittel: a) Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, allenfalls beschlossene Umlagen (=von der Generalversammlung beschlossene Sonderfinanzierungsbeiträge)…
…Liebhaberei) einzustufen und die Bescheide (ersatzlos) aufzuheben. Begründend wurde vorweg auf die RZ 1239 UStR 2000, verwiesen, derzufolge bezüglich der Einstufung von Tätigkeiten gemeinnütziger Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Liebhaberei der Erlass des Bundesministers für Finanzen vom 23.12.1997, 14 0661-IV/14/97…
…nationalem Recht im jeweiligen Abgabenverfahren zu erfolgen. Gemäß § 34 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzungen geknüpft, dass die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der die Begünstigung zukommen soll…