…zur GZ. YX rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden sei (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG). Hierzu verweise die belangte Behörde auf die gekürzte Urteilsausfertigung des Landesgerichtes XY, welche jedoch keinerlei Feststellungen zum Vorsatz beinhalte. Das Landesgericht XY stelle lediglich fest, dem Bw. sei…
…wurde. Anlässlich der mit 5. Oktober 1994 anberaumten Hauptverhandlung beim Landesgericht T. wurde die Bw. mit vorliegender gekürzter Urteilsausfertigung für schuldig befunden, als Alleingesellschafterin der H-GmbH in der Zeit vom 17. August 1990 bis Ende 1992 deren Zahlungsunfähigkeit fahrlässig herbeigeführt zu haben. Für das…
…II. des vorsätzlichen Eingriffes in Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben (vgl. Protokollsvermerk und gekürzte Urteilsausfertigung; siehe dazu § 270 Abs. 4 StPO). Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr…
…Dieses Strafurteil des Landesgerichtes A vom 23. Februar 2010 sei in Rechtskraft erwachsen. [Anm: Dies kann aufgrund von Protokollsvermerk und gekürzter Urteilsausfertigung (UFS-Akt Bl 78ff) bestätigt werden, weil Beschuldigte, StA und FA-Vertreter auf Rechtsmittel verzichtet haben.] In der Berufung hinsichtlich Einkommensteuer wurde weiters…
…E. ausgeübt worden wäre. Dieser habe die Entscheidungen dahingehend getroffen, welche Zahlungen zu welchen Terminen zu leisten seien. Zum Beweis für die faktische Geschäftsführung ihres Gatten E. wurde ein Protokollsvermerk und eine gekürzte Urteilsausfertigung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 9. Oktober 2006, AZ, vorgelegt…
…entstandenen Schaden mittels einer zu vereinbarenden Ratenzahlung zu beheben, sei an der mangelnden Bereitschaft der Bw. gescheitert. ... . F) Der Protokollsvermerk und die gekürzte Urteilsausfertigung (OZ 22 ff./Dauerbelege) wurden am 19. Juli 2002 erstellt. Unter der Rubrik "Sachverhalt" wurde ausgeführt, dass die Bw. schuldig sei…
…Bw. als auch FU wurden deswegen zu einer bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Monaten verurteilt, wobei die gekürzte Urteilsausfertigung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien auf eine diesbezügliche geständige Rechtfertigung des Bw. verweist. Aus diesem Gerichtsakt ist auch ein Aktenvermerk der Richterin vom 27…
…2 lit. a FinStrG ausgesprochen. Im Protokollsvermerk und der gekürzten Urteilsausfertigung wird als Grund des Freispruchs festgehalten, dass kein Schuldbeweis vorliege. Prüfungskompetenz kam dem Gericht nur hinsichtlich der dem Beschuldigten mit Anklageschrift zur Last gelegten Tat mit ihrer Subsumtion unter die Bestimmung des § 33 Abs…
…nur 130.000,00 € zu einer Geldstrafe von 20.000,00 € rechtskräftig verurteilt worden. Da der Angeklagte vollgeständig gewesen sei, sei lediglich ein Protokollsvermerk mit gekürzter Urteilsausfertigung erfolgt, welches vorgelegt wurde. Eine Ratenvereinbarung existiere laut Auskunft des Abgabensicherungsteams nicht. Mit Schreiben vom 9…
…seinem Sachverhaltssubstrat - siehe die obigen Ausführungen - auch den Berufungssenat bindende Strafurteil des Landesgerichtes vom 22. März 2007, GZ. Hv-1, gestützt, mit welchem der Bw. laut Protokollsvermerk und gekürzter Urteilsausfertigung wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges gemäß §§ 146, 147 Abs. 2, 148 1. Fall und 15 Abs…
…nach § 216 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten (rechtskräftig) verurteilt. Im "Protokollsvermerk und gekürzten Urteilsausfertigung" (in der Folge kurz Urteilsausfertigung) heißt es dazu, dass QM für schuldig erkannt wird, "zumindest seit dem Jahr 1999 bis zumindest Dezember 2002 in A bzw. Z…
…Zahlungsunfähigkeit eingetreten sei. Subjektiv müsse die Zahlungsunfähigkeit ebenfalls spätestens zum Ende des ersten Quartals 1995 erkennbar gewesen sein. Als Indiz gälten die exekutiven Betreibungen. Diese hätten dem Geschäftsführer bekannt sein müssen. In der gekürzten Urteilsausfertigung vom 9. Feber 1998, Zl. GZ erfolgten Schuldsprüche. Im ersten…
§ 23 Abs. 4 FinStrG (eingefügt durch BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere…
widerlegen, weil sich zwar diesbezüglich im Arbeitsbogen zu ABNr. 205069/01 kein Hinweis findet, die Zeugin aber bei ihren Einvernahme am 4. Juli 2003 erklärte, sie habe die Rubrik "Selbstanzeige" angekreuzt (falsch), wobei dies (diese) ihrer Erinnerung nach telefonisch erfolgte. Wie diese genau formuliert wurde…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dipl. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AP, ehemals Lastfuhrwerksunternehmer, geb. am 19XX, whft. in E, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des…
soziales Umfeld eher nicht in Einklang zu bringen ist und daher eine positive Prognose zu stellen ist. Ebenso spricht zu seinen Gunsten, dass in Hinblick auf die begangenen Abgabenhinterziehungen der deliktische Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl.Tzt. Dr. Leopold Pfeil und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und KR Manfred Grubauer als weitere Mitglieder des Senates…