…Berufung eingelegt und die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages beantragt. Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 liegt bei einem ganzjährigen Karenzurlaub während des ganzen Kalenderjahres kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass eine pauschale Abgeltung eines derartigen Aufwandes im Wege des Pendlerpauschales…
…Tz 129). Die Pauschbeträge sind gemäß § 16 Abs.1 Z. 6, drittletzter Satz EStG 1988 auch für Feiertage und für Lohnzahlungszeiträume zu gewähren, in denen sich der Arbeitnehmer auf Urlaub (auch nicht ganzjähriger Karenzurlaub) oder im Krankenstand befindet. Da nach § 2 Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr…
…Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 liege bei einem ganzjährigen Karenzurlaub während des ganzen Kalenderjahres kein Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor, sodass eine pauschale Abgeltung eines derartigen Aufwandes im Wege des Pendlerpauschales nicht in Betracht komme.Nach Abzug des Werbungskostenpauschales…
…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge mit Bw. bezeichnet) bezog im Jahr 2006 ganzjährige Bezüge aus einem Dienstverhältnis, weiters unterjährige Bezüge aus einem anderen Dienstverhältnis sowie unterjährige steuerfreie Bezüge aus dem AMS (Notstandshilfe)…
…nicht anzuerkennen, da der Werbezweck der Bewirtungen nicht nachgewiesen worden wäre. Als Nachweis sei die schriftliche Bekanntgabe des Namens und der konkrete Anlass der Bewirtungen notwendig. Mit fristgerechter Berufung vom 12.2.2009 wurde die Anerkennung des ganzjährigen Pendlerpauschales beantragt, mit der Begründung, dass der…
…3 Abs. 1 Z 5 EStG sind von der Einkommensteuer u.a. befreit: a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen b) das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters das…
…Folgendes fest: Evident ist die Tatsache, dass die Bw. mit Dienstvertrag vom 28.11.2002 ein zeitlich befristetes Dienstverhältnis (Pkt. 7: befristet für die Dauer des Karenzurlaubes von ... längstens jedoch bis Ablauf 25.6.2004 ...), mit Dienstort Innsbruck, mit der Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH (Land Tirol…
…seine Frau ihren Dienst bei ihrem Arbeitgeber wieder angetreten. Es habe somit zu keiner Zeit eine Doppelbeschäftigung, sondern immer ein Alleinverdienst bestanden. Hätte er den Karenzurlaub steuerrechtlich "richtig" zum Jahreswechsel angetreten, wäre ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag zugestanden. Dies wäre jedoch in seinem Fall aus beruflichen Gründen…
…Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war im Streitjahr einerseits ganzjährig bei der Fa…
…die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zurückgelegt werde. Das Pendlerpauschale sei auch für Feiertage, Krankenstandstage, Urlaubs- und Karenzurlaubstage zu berücksichtigen. Die tägliche Wegstrecke vom Wohnort D zum Dienstort und zurück betrage rund 360 (!) Kilometer, die Entfernung vom Wohnort E nach Wien und zurück rund 434 (!) Kilometer…
…vom 18.10.2004 bis 15.01.2011 im namentlich genannten Unternehmen als Handelsarbeiterin beschäftigt war. Gleichzeitig wurde eine Bestätigung der Dienstgeberin über die Vereinbarung des Karenzurlaubes vom 29.1. bis 31.10.2010 sowie eine Vereinbarung über außerordentliche Karenz vom 2.11.2010 bis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., V. B., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Ausgleichszahlung ab 1. Juni 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Ab 1. Juni 2008 besteht ein…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…