…der Parteien gebunden. Um einen, die Erbschaftssteuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist. Vom Erbanfall ist sodann die Erbschaftssteuer zu bemessen. Ein davon abweichendes…
…als Erwerb von Todes wegen u.a. der Erwerb durch Erbanfall. Voraussetzungen für eine rechtsrichtige Besteuerung eines Erwerbes von Todes wegen durch Erbanfall sind ein Erbanfall, ein gültiger Erbrechtstitel sowie eine dem Abhandlungsgericht gegenüber abgegebene Erbserklärung (ab 1. Jänner 2005 Erbantrittserklärung) (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…tritt der Käufer an die Stelle des Erblassers und wird Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Wenn gleich der Erbschaftskäufer vor Gericht die Erbantrittserklärung aufgrund des Kaufvertrages abgibt, so fehlt ihm doch ein gültiger Erbrechtstitel. Die Erbrechtstitel sind in § 533 ABGB erschöpfend aufgezählt. Der Erbschaftskauf zählt nicht dazu…
…Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO als unbegründet abgewiesen. Dies mit folgender Begründung: Wenn auch der Erbschaftskäufer vor Gericht die Erbserklärung auf Grund des Kaufvertrages abgebe, so fehle ihm jedoch ein gültiger Erbrechtstitel. Die "Titel zu dem Erbrecht" seien im § 533 ABGB erschöpfend angeführt. Der Erbschaftskauf zähle…
…Erfolg erhoben werden. Um einen, die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist. Vom Erbanfall ist sodann die Erbschaftssteuer zu bemessen (vgl. VwGH 21…
…Erbschaft, also der Abgabe der Erbantrittserklärung erfüllt. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftsrechtlich vollzogen ist (VwGH 28.09.2000, 2000/16/0327…
…Erbschaft, also der Abgabe der Erbantrittserklärung erfüllt. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftsrechtlich vollzogen ist (VwGH 28.09.2000, 2000/16/0327…
…Annahme der Erbschaft, also der Abgabe der Erbserklärung, erfüllt. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist (Fellner, a.a.O.; VwGH…
…Annahme der Erbschaft, also der Abgabe der Erbserklärung, erfüllt. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist (Fellner, a.a.O.; VwGH…
…Annahme der Erbschaft, also der Abgabe der Erbserklärung, erfüllt. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist (Fellner, a.a.O.; VwGH…
…durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftsteuerrechtlich vollzogen ist (vgl. das Erkenntnis vom 28…
…als angefallen. Um einen, die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist. Vom Erbanfall ist sodann die Erbschaftssteuer zu bemessen. Unbestritten ist…
…durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Der Tatbestand des Erwerbes von Todes wegen ist erfüllt mit dem Vorliegen eines gültigen Erbrechtstitels und der Annahme der Erbschaft, also der Abgabe der Erbserklärung (siehe die Erkenntnisse des VwGH 26.4.2001, 2001…
…Um einen, die Erbschaftssteuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist. Vom Erbanfall ist sodann die Erbschaftssteuer zu bemessen. Der Berufungswerber hat mit der vom…
…5.1992,91/16/0019; VwGH 19.12.1996, 96/16/0091) Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall vollzogen ist. (VwGH 21.12…
…5.1992,91/16/0019; VwGH 19.12.1996, 96/16/0091) Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall vollzogen ist. (VwGH 21.12…
…der Parteien gebunden. Um einen, die Erbschaftssteuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist. Vom Erbanfall ist sodann die Erbschaftssteuer zu bemessen. Ein davon abweichendes…
…der Parteien gebunden. Um einen, die Erbschaftssteuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerrechtlich vollzogen ist. Vom Erbanfall ist sodann die Erbschaftssteuer zu bemessen. Ein davon abweichendes…
…B., C.C. und die Bw. zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Dieser gültige Erbrechtstitel war die Voraussetzung für den am 29.5.1990 eingetretenen Erwerb der berufenen Erbin durch Erbanfall gem. § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG. In der Folge hat die Bw. mehrere…
…B., C.C. und die Bw. zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Dieser gültige Erbrechtstitel war die Voraussetzung für den am 29.5.1990 eingetretenen Erwerb der berufenen Erbin durch Erbanfall gem. § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG. In der Folge hat die Bw. mehrere…