…Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Gebührenvorschreibung im Sinne des III. Abschnittes des Gebührengesetzes ist ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft als Gegenstand der Gebühr. Die Frage des gültigen Zustandekommens eines Rechtsgeschäftes ist dabei ausschließlich nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten zu lösen. Nach bürgerlichem Recht ist für das Zustandekommen eines…
…rechtzeitigen Widerrufs nach dem Haustürwiderrufsgesetz von Anfang an kein gültiges Rechtsgeschäft zustandegekommen ist - bedeutet, dass die Gebührenpflicht, anders als nach österreichischem Recht, nicht entstanden ist. Abgesehen von der Urkundenerrichtung muss das Rechtsgeschäft, um eine Gebührenpflicht nach § 15 Abs. 1 GebG auszulösen, gültig zustande gekommen sein…
…0,8 von Hundert nach dem Wert der dargeliehenen Sache. Voraussetzung für eine rechtsrichtige Vorschreibung einer Gebühr nach dem GebG sind demnach ein gültig zustandegekommenes Rechtsgeschäft und - von wenigen Ausnahmen abgesehen - eine darüber errichtete Urkunde. In Ermangelung einer Begriffsbestimmung im Gebührengesetz ist für die Frage…
…durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Abs. 5 des § 17 ordnet an, dass die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Aus diesen Gesetzesbestimmungen erhellt, dass alleine ein gültig zustandegekommenes Rechtsgeschäft und das Vorhandensein…
…durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Abs. 5 des § 17 ordnet an, dass die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Aus diesen Gesetzesbestimmungen erhellt, dass alleine ein gültig zustandegekommenes Rechtsgeschäft und das Vorhandensein…
…eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Im vorliegenden Fall ist aber nach den obigen Ausführungen ein (weiteres) Rechtsgeschäft gültig zustandegekommen, für das die Gebührenschuld entstanden ist. Hinsichtlich der Höhe der Selbstbemessung konnten keine Unrichtigkeiten…
…dass Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig sind, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Voraussetzung für eine rechtsrichtige Vorschreibung einer Gebühr nach dem GebG sind demnach ein gültig zustandegekommenes Rechtsgeschäft und - von wenigen Ausnahmen abgesehen…
…ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche Anfechtung voraus. Durch die Anfechtung wird das Rechtsgeschäft idR mit Wirkung ex tunc aufgelöst (s. Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Anm. 15 zu § 23). Ist der Abtretungsvertrag nicht gültig zustandegekommen und…
…eines Vertragsanbotes das Annahmeschreiben. Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so gilt diese Schrift als Annahmeschreiben. Grundlegende Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Gebührenvorschreibung im Sinne des III. Abschnittes des Gebührengesetzes sind demnach ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und…
…eines Vertragsanbotes das Annahmeschreiben. Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so gilt diese Schrift als Annahmeschreiben. Grundlegende Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Gebührenvorschreibung im Sinne des III. Abschnittes des Gebührengesetzes sind demnach ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und…
…das Datum des Tages der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthält. Aus den vorstehend angeführten gesetzlichen Bestimmungen geht hervor, dass Voraussetzung für eine rechtsrichtige Vergebührung eines Rechtsgeschäftes das Vorliegen eines gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft und eine darüber errichtete Urkunde sind (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…Aufsätzen von zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn sie von beiden vertragschließenden Teilen unterzeichnet sind oder wenn sie bloß von einem Teil unterzeichnet sind und sich in den Händen des anderen befinden. Grundlegende Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Gebührenvorschreibung sind ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft als Gegenstand der…
…begründet annehmen darf, dass bei aufrechter Ehe damit auch der Ehegattin der übersendete Pachtvertrag zugekommen ist. An Sachverhalt war folglich unbestrittenermaßen davon auszugehen, dass hinsichtlich dieses gültig zustandegekommenen Rechtsgeschäftes jedenfalls vom Verpächter ein Pachtvertrag unterfertigt worden war, wobei zwei Ausfertigungen davon dem BW. zu seinen…
…Internet, ÖStZ 2001, 421). Gegenstand der Gebühr ist nicht die Urkunde, sondern das Rechtsgeschäft (VwGH 17.2.1966, 987/65; VwGH 22.6.1972, 1086/71). Liegt ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft vor, so ist die Errichtung einer Urkunde Voraussetzung der Gebührenpflicht. (Frotz-Hügel-Popp…
…Internet, ÖStZ 2001, 421). Gegenstand der Gebühr ist nicht die Urkunde, sondern das Rechtsgeschäft (VwGH 17.2.1966, 987/65; VwGH 22.6.1972, 1086/71). Liegt ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft vor, so ist die Errichtung einer Urkunde Voraussetzung der Gebührenpflicht. (Frotz-Hügel-Popp…
…Internet, ÖStZ 2001, 421). Gegenstand der Gebühr ist nicht die Urkunde, sondern das Rechtsgeschäft (VwGH 17.2.1966, 987/65; VwGH 22.6.1972, 1086/71). Liegt ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft vor, so ist die Errichtung einer Urkunde Voraussetzung der Gebührenpflicht. (Frotz-Hügel-Popp…
…gültig zustandegekommenen Rechtsgeschäft ausgegangen werden konnte). Lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, nämlich die Überlassung des Bestandobjektes und im Gegenzug dazu die Verpflichtung zur Entrichtung des Bestandzinses, sollten erst nach Eintritt der Bedingung erfüllt werden. Derartige, von den beteiligten Vertragsparteien vereinbarte, rechtsgeschäftliche…
…auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes festgehalten ist, ein Schriftstück also, welches Kraft seines Inhaltes geeignet ist, über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft zum Beweis zu dienen. Nach den Erläuterungen zur Gebührengesetznovelle 1976 (338 BlgNR 14. GP) ist jede über ein Rechtsgeschäft errichtete Schrift, die…
…welches kraft seines Inhaltes geeignet ist, über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft zum Beweis zu dienen. Nach der Ratio des § 15 Abs. 1 GebG, die auf die Besteuerung der Schaffung von Schriftstücken gerichtet ist, die geeignet sind, über ein Rechtsgeschäft Beweis zu machen, ergibt sich…
…Gebührenpflicht eines Rechtsgeschäftes ist gemäß § 15 Abs. 1 GebG die Urkunde als Beweismittel über das Rechtsgeschäft. Unter einer Urkunde ist jede auch formlose schriftliche Festhaltung eines Rechtsgeschäftes, also ein Schriftstück zu verstehen, welches kraft seines Inhaltes geeignet ist, über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft gegenüber…