…Telekopierern übermittelte Anbringen erst dann als eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Im Berufungsfall wurde aber vom Finanzamt festgestellt, dass entsprechend dem Vorbringen der Bw. zu dem von ihr laut Sendebericht bekannt gegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich eine…
…dass eine Schriftsatzkopie tatsächlich beim Adressaten eingelangt ist. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass auch bei missglückten Datenübermittlungen ein "OK-Vermerk" technisch möglich ist (VwGH 23.11.2009, 2009/05/0118). Bei einem Anbringen, das mittels Telekopierer (Telefax) eingebracht wird…
…Abholfrist als zugestellt. Der Einspruch ist ein Anbringen und daher grundsätzlich schriftlich einzubringen (§§ 85 BAO iVm § 56 Abs. 2 FinStrG), wobei zufolge der V BGBl 1991/494 idF BGBl II 2002/395 schriftlich auch eine Übermittlung mittels Telekopierer bedeutet. Im vorliegenden Fall wurde die Strafverfügung…
…dass eine Schriftsatzkopie tatsächlich beim Adressaten eingelangt ist. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass auch bei missglückten Datenübermittlungen ein "OK-Vermerk" technisch möglich ist (VwGH 23.11.2009, 2009/05/0118 ). Bei einem Anbringen, das mittels Telekopierer (Telefax) eingebracht wird…
… 86a, Tz 18 zitierten Rechtsprechung ist ein unter Verwendung eines Telekopierers übermitteltes Anbringen dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Störungen im Netz und Sendegerät, die zu einem Fehler in der Datenübertragung führen, gehen zu Lasten des…
…Telefax-Eingabe eine rechtzeitige Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 eingebracht wurde. In diesem Fall hätte der nachfolgend ebenfalls mit Telefax am 7.7.2009 um 11:52 Uhr eingereichte Schriftsatz als Berufungsergänzung gewertet werden können. a) Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Einbringung von Anbringen mittels Telefax…
…Anbringen" bezieht sich auf die Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall (Einbringung von Rechtsmitteln per E-Mail) nicht anwendbar. Aber auch auf die FinanzOnline-Verordnung 2006 - FOnV 2006 können die gegenständlichen Eingaben nicht gestützt werden, da diese Rechtsmittel nicht mittels…
…Zl. c., als nicht fristgerecht eingebracht mit der Begründung zurück, die Einbringung einer Berufung mittels E-Mail sei nicht zulässig und bei Einlangen der schriftlichen Berufung am 30. April 2009 sei die Rechtsmittelfrist bereits verstrichen und der Bescheid (vom 6. März 2009) in Rechtskraft erwachsen…
…dass für Anbringen im Sinne des § 86a Abs. 1 erster Satz BAO, die in Abgaben-, Monopol- oder Finanzstraf-angelegenheiten an das Bundesministerium für Finanzen, an den Unabhängigen Finanzsenat, an ein Finanzamt oder an ein Zollamt gerichtet werden, die Einreichung unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen…
…dass für die Einbringung eines Fristverlängerungsantrages betreffend Berufungsfrist der steuerlichen Vertretung in Finanz-Online zur Verfügung stand und war daher zulässig. Gemäß § 5 der zitierten Verordnung gelten die Datenübertragungen dann als eingebracht, wenn sie in zur vollständigen Weiterverarbeitung geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Anbringen…
…Instanz) nicht. Ein unter Verwendung eines Telekopierers übermitteltes Anbringen ist dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneter Form bei der Behörde einlangen (Ritz, BAO4, § 86a Tz. 18). Da die Beschwerde am 2. März 2009 an eine nicht existierende Fax-Nummer gerichtet wurde…
…Anbringen - die Einreichung unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zulässig. Ein unter Verwendung eines Telefaxgerätes übermitteltes Anbringen ist dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneter Form bei der Behörde einlangen. Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht…
…Verwendung eines Telekopierers übermitteltes Anbringen ist dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneten Form bei der Behörde einlangen (siehe dazu Ritz BAO Tz 18 zu § 86a). Inwieweit die am 25.6.2007 eingelangte Berufung gegen die Zwangsstrafenbescheide vom 23.5.2007 fristgerecht…
…2007 mittels Telekopiergerät dem Finanzamt übermittelt worden ,wobei das Schreiben "Mit freundlichem Gruß" ohne Unterschrift endet. Obwohl das Fehlen einer Unterschrift nach § 86a Abs. 1 BAO keinen Mangel darstellt, liegt es jedoch im Ermessen der Behörde (arg "kann") dem Bw. die unterschriebene Bestätigung des Anbringens…
…die Einreichung von Anbringen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. Auch auf die FOnV 2006 kann die gegenständliche Eingabe nicht gestützt werden, weil FinanzOnline für die Übermittlung des Einspruchs ebenfalls nicht verwendet wurde. Eine E-Mail fällt…
…2004 einlangte - ein Kuvert zum Nachweis der fristgerechten Postaufgabe befindet sich nicht im Einkommensteuerakt des Bw -, ersuchte dieser unter Hinweis auf den Bescheid vom 15. Juni 2004 um Fristverlängerung bis zum 18. Juli 2004. Der Bw begründete seinen Antrag damit, dass er als Spätfolge eines…
…vom 14. Mai 2009 form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein. Begründend führt sie darin aus, sie habe sich die Bestimmungen der §§ 86 und 86a BAO durchgelesen und sei zum Schluss gekommen, eine Eingabe mittels E-Mail wäre zulässig und sie werde, falls erforderlich…
…ob ein Schriftstück tatsächlich bei der Behörde einlangt (VwGH 7.11.1989, 88/14/0233), gelten bei Verwendung von Telekopierern übermittelte Anbringen erst dann als eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneten Form bei der Behörde einlangen. Streitgegenständlich wurde aber vom Finanzamt festgestellt…
…jedoch die Zulässigkeit von Anträgen (hier die Einbringung einer Berufung) mittels E-Mail. Zu dieser Rechtsfrage hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 27.9.2012, 2012/16/0082, dargetan: "Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von…
…eine Finanzlandesdirektion, an ein Finanzamt oder an ein Zollamt gerichtet werden, die Einreichung unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) zugelassen. Da weder im § 85 und § 86a BAO, noch in der zum § 86a BAO ergangenen Verordnung die Einbringung von Anbringen mittels E-Mail vorgesehen ist, kommt einer…