…und Überweisung einer Geldforderung bereits rechtskräftig entschieden wurde. Dem hat der Bw. prinzipiell nicht widersprochen. Bescheide, die einem Rechtsmittel im administrativen Verfahren nicht oder nicht mehr unterliegen, sind formell rechtskräftig. Formell rechtskräftige Bescheide sind nicht mehr anfechtbar. Die formelle Rechtskraft endet erst nach Aufhebung oder…
…sondern als unzulässig zurückweisen müssen. Einer erneuten Veranlagung zur Einkommensteuer für - wie hier - bereits rechtskräftig veranlagte Jahre steht nämlich die der materiellen Rechtskraft eines Bescheides immanente Unwiederholbarkeit (Grundsatz des "ne bis in idem") ebenso entgegen wie der Eintritt der formellen Rechtskraft, welche eine Aufrollung des…
…13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus) steht der Erlassung weiterer…
…01.1991, 90/13/0043) und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides (sie setzt die formelle Rechtskraft des Bescheides voraus), steht…
…sicherzustellen. Nach herrschender Lehre hat die Einrichtung der Rechtskraft eine Ausformung erhalten, die im allgemeinen zum einen eine prozessuale Sperre gegenüber den Parteien bezüglich ihrer Bestrebungen auf neuerliche Entscheidung (Verbesserung des Ergebnisses) bedeutet (formelle Rechtskraft) und zum anderen die Maßgeblichkeit und endgültige Verbindlichkeit einer Entscheidung…
…Bundesasylsenat abgewiesen, und, da es sich dabei um letztinstanzliche Bescheide handelt, mit ihrem Ergehen (deren Zustellung) formell und materiell rechtskräftig. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, verbunden mit dem Antrag, den Beschwerden aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Mit Beschluss vom 13. Oktober 2008…
…oder durch den rechtskräftigen Verfallsausspruch. Wie den vorgelegten Akten des Zollamtes zu entnehmen ist, wurde die Beschlagnahme des verfahrensgegenständlichen Pkws bereits am 15. Juli 2010 gegen Entrichtung der Eingangsabgaben aufgehoben. Damit wurde der angefochtene "Bescheid" betreffend die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zwar nicht formell aus dem…
…oder durch den rechtskräftigen Verfallsausspruch. Wie den vorgelegten Akten des Zollamtes zu entnehmen ist, wurde die Beschlagnahme des verfahrensgegenständlichen Pkws bereits am 15. Juli 2010 gegen Entrichtung der Eingangsabgaben aufgehoben. Damit wurde der angefochtene "Bescheid" betreffend die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zwar nicht formell aus dem…
…BGBl. I Nr. 57/2004, abgeänderten Bestimmung des § 108e EStG 1988 ist die Geltendmachung der Prämien bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des jeweiligen Jahresbescheides zulässig. Die Neuregelung ist nach der maßgeblichen Inkrafttretensbestimmung (§ 124b Z 105 EStG 1988) jedoch erstmals für Prämien anzuwenden, die das…
…wenn ihm die Höhe der Einkünfte der Gattin bekannt gewesen wäre. Die Wiederaufnahme stellt einen Rechtsbehelf dar, den Bescheid trotz eingetretener formeller Rechtskraft abzuändern. Die Nachforderung auf Grund der Nichtanerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages macht € 424,28 aus. Dieser Betrag kann nicht als geringfügig angesehen werden…
…die (formelle) Rechtskraft der an die Primärschuldnerin gerichteten Bescheide über die Abgabenansprüche voraus (vg. Ritz, BAO-Kommentar § 224, Tz. 5; VwGH 13. 9. 1988, 86/14/0095). Vielmehr ist eine Heranziehung zur Haftung für Abgaben, hinsichtlich derer die Abgabenbescheide noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind…
…Hacker/Kneidinger, aaO, K 171/2) wurde im Anlassfall die somit am 28. April 2010 (formell rechtskräftig) ausgesprochene Geldstrafe von der genannten Finanzstrafbehörde erster Instanz zwar am 28. April 2010 am zugehörigen Konto verbucht, als (maßgeblicher) Fälligkeitstag aber der nach dem gesetzlichen Fälligkeitstermin (28. Mai…
…Ablauf der so genannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 18. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 14…
…Ablauf der so genannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 22. Mai 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 14…
…Ablauf der so genannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 8. August 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 12…
…Ablauf der so genannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 18. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 14…
…Ablauf der so genannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmeanträge). Im gegenständlichen Fall wurde nicht bestritten, dass die formelle Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides für 1989 vom 25. April 1997 bereits im Jahr 1997 eingetreten ist. Daraus ergibt sich, dass der nunmehr am 7…
…bereits abgelaufen ist (somit insbesondere für nach Ablauf der sogenannten absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs 3 BAO gestellte Wiederaufnahmsanträge). Im gegenständlichen Fall ist die formelle Rechtskraft des an den Bw im Dezember 1998 ergangenen Einkommensteuerbescheides für 1989 bereits im Jänner 1999 eingetreten. Daraus ergibt sich…
…BAO vorliege. Gemäß § 164 FinStrG ist gegen Rechtsmittelentscheidungen und sonstige Bescheide der Finanzstrafbehörden zweiter Instanz ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht gegeben. Die Erhebung einer Verfassungsgerichtshof- oder Verwaltungsgerichtshofbeschwerde hindert, auch wenn ihr aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, nicht den Eintritt der formellen Rechtskraft (Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, §…
…sind demnach die Umsatzsteuerbescheide 2000 bis 2002 bis dato noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Ungeachtet dessen, ist sind die angefochtenen Bescheide dennoch einer Aufhebung zugänglich. Ein Antrag auf Aufhebung kann auch neben einer Berufung eingebracht werden. Die formelle Rechtskraft ist keine Aufhebungsvoraussetzung (siehe auch Ritz…