…enger Zusammenhang, dass der Inhalt des Spruches unter Einbeziehung des Begründungsteiles zu erschließen ist. Ihre Grenze findet eine solche über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt wird, sondern mit diesem in Widerspruch gerät. Ein solcher…
…enger Zusammenhang besteht, sodass der Inhalt des Spruches unter Einbeziehung des Begründungsteiles zu erschließen ist. Die Grenze für eine solche über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung findet sich dort, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt bzw. komplettiert wird, sondern mit diesem…
…des Spruches eines Bescheides über dessen Inhalt kein Zweifel walten kann. Ihre Grenze findet eine über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung dabei dann, wenn der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt oder komplettiert wird, sondern mit diesem in Widerspruch gerät (VwGH 16.12…
… 5.7.1994, 93/14/0049). Wird der formale Spruchinhalt durch Ausführungen im Begründungsteil nicht ergänzt, sondern gerät er mit diesen in Widerspruch, dann hat jede über den formalen Spruchinhalt hinausgehende Gesamtbetrachtung eines Bescheides eine Grenze erreicht, die sie nicht überschreiten kann (VwGH 27.2…
…dass eine Voraussetzung für die Absprache über den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gewesen wäre, dass eine rechtskräftige Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorgelegen hätte und die Abweisung der Wiederaufnahme des Verfahrens daher aus formalen Gründen verfehlt sei, ist entgegenzuhalten…
…Auffassung des BMF, wonach eine beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens auch dann zu bewilligen sei, wenn bereits ein nachträglich rechtswirksam ergangener Grundlagenbescheid (notabene gleichen Spruchinhaltes wie der rechtsunwirksam gebliebene) erlassen worden sein sollte, der keine Spruch ändernde Auswirkung auf den zwar rechtswidrig ergangenen, aber rechtskräftig gewordenen…
… 293 BAO die Möglichkeit schaffen solle, Fehler zu berichtigen, die in einem Auseinanderklaffen von tatsächlichem Bescheidwillen und formeller Erklärung des Bescheidwillens bestünden. Berichtigbar seien damit auch Fehler, die durch eine irrtümliche Eintragung unter der unrichtigen Kennzahl in der automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage entstanden seien (VwGH 4.6…
…des § 94 FinStrG beeindruckende Maßnahme war die Weisung an die Mitarbeiterinnen: "Hände weg von dem Computer; begeben Sie sich in die Küche!" Erst danach wurde die - unrichtige - Rechtsmittelbelehrung (vergleiche das dem Bescheid angeschlossene Formular) erteilt! Zum Durchsuchungszeitpunkt war dem Beschwerdeführer die ab 1. 1. 2008…
…Verstoß gegen § 137 lit. f FinStrG), sondern die Zeichnung "Für den Vorstand A.V." und eine Unterschrift mit dem handschriftlichen Datumszusatz 27.06.11. Durch § 137 FinStrG werden neben allgemeinen formalen auch inhaltliche Merkmale des Straferkenntnisses taxativ bestimmt, d. h. es wird festgelegt, was ein…
Bescheid Die Beschwerde der Marktgemeinde A, Adresse, vertreten durch Lang und Schultze-Bauer, Rechtsanwälte, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 2a, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 27. Juli 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, betreffend Aussetzungszinsen - Zoll gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen 1. AB, Gesellschafter, geb. xxxx, XXX, 2. CH, Gesellschafter, geb. yyyy, YYY, und 3. die Z-OG, FN zz, ZZZ…
…1 Z 1 lit. a EStG 1988 von zwei bezugsauszahlenden Stellen beziehende Bf. trotz der ihm zugegangenen Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Formular L 1 = Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung) vom 12. August 2009 bis zum behördlich gesetzten Termin einschließlich einer Nachfrist (31. Oktober 2009) bzw…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen G.H., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 i. V. m. 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Feldkirch , am 1. Oktober 2003 in der Finanzstrafsache gegen den Bw.. wegen Schmuggel gemäß § 35 Abs. 1 lit. a 1. Fall des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5. März…
Es leuchtet ein, dass zumal in Anbetracht der besonderen Konstellation im gegenständlichen Fall (Sicherstellung von nicht gesichteten Ordnern bei einem Anwalt, welchem vorgeworfen wird, in diesen seinen Klienten belastende und deshalb von ihm selbst beigeschaffte Unterlagen vor dem Behördenzugriff zu verstecken) nicht einfach die Ordner…
…tatsächlich liege er jedoch vor: Bis Juli 2002 seien jeweils die Umsatzsteuervoranmeldungen erstattet und die entsprechenden Beträge entrichtet worden. Es seien im fraglichen Zeitraum noch nicht eigene Umsatzsteuervoranmeldungen per Formular einzureichen gewesen, vielmehr seien Entrichtung der Umsatzsteuer und Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung praktisch in einem erfolgt…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen RG , Gesellschafter, geb. xxxx, whft. XXX, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AP, Wirtschaftsberatung, geb. am 19XX, whft. in E, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…laut Prüfbericht AB-Nr. 456). Daneben wurden im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung noch eine Reihe weiterer formeller bzw. materieller Mängel im steuerlichen Rechenwerk des Bf. festgestellt. Diese abgabenbehördlichen Feststellungen und die von der Betriebsprüfung im Schätzungsweg gemäß § 184 BAO vorgenommenen Nachkalkulationen, bei denen an Hand…