…es sei denn, dass die Arbeit in einem anderen Staat ausgeübt werde und die Einküfnte einer festen Einrichtung zuzurechnen seien die der natürlichen Person im anderen Staat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich zur Verfügung stehe. Die berufungsgegenständlichen Einnahmen seien daher mangels Vorliegens einer Betriebsstätte…
Was die vom Bw. für in den USA durchgeführten Fahrten geltend gemachten Betriebsausgaben betrifft, wird schlussendlich darauf hingewiesen, dass der VwGH mit Erkenntnis vom 26. September 1990, Zl. 86/13/0097, ausführte, dass für den Abgabepflichtigen in Fällen, in denen der abgabenrechtliche Sachverhalt von Auslandsbeziehungen…
…anderen Ländern geleisteten Arbeitstage haben zwischen einem und 13 betragen. In der Beilage wurde weiters der anwendbare Artikel des jeweiligen DBAs, das Erfordernis einer festen Einrichtung sowie die jeweilige Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Anrechnungs- oder Befreiungsmethode) angegeben. Diejenigen Einkünfte, die einen Staat betroffen haben…
…weil dem Bw. für die Ausübung seiner Tätigkeit in Indonesien einerseits eine feste Einrichtung nicht zur Verfügung stand und er sich andererseits während eines Zeitraumes von zwölf Monaten nicht länger als 90 Tage in Indonesien aufhielt. Laut Ermittlungen des Betriebsprüfers erfolgte in Indonesien keine Besteuerung…
…seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Er sei daher beschränkt steuerpflichtig. Er hätte keine Verfügungsmöglichkeiten über Büroräumlichkeiten in der Firma O1-G. inne gehabt , welche eine feste Einrichtung im Rahmen der selbständigen Einkünfte gem. Art. 14 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Liechtenstein (L…
…tatsächliche Möglichkeit der Verfügung insoweit besteht, als die Verfügung für die Unternehmertätgikeit erforderlich ist, und wenn die Verfügungsmöglichkeit von anderen respektiert wird. Ähnliche Auffassungen werden zur festen Einrichtung iSd Art. 14 OECD-MA vertreten. Auch hier soll es nicht schaden, wenn eine unentgeltliche Überlassung vorliegt…
…xxx, die Auffassung, dass er in Österreich (Ö) über eine feste Einrichtung (Betriebsstätte) verfüge und dass demgemäß nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (weiterhin) Österreich das Besteuerungsrecht für die im Inland erwirtschafteten Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit zukomme. Dem Einwand des Bw, dass ihm "nur zu den Zeiten…
…zusteht, wenn er dort seine Tätigkeit unter Benutzung einer regelmäßig bzw. gewöhnlich zur Verfügung stehenden ständigen bzw. festen Einrichtung ausübt. Dass ein Arzt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit bezieht, ergibt sich innerhalb des innerstaatlichen österreichischen Rechts schon aus § 22 Z 1 EStG 1988, wenn in lit…
…dem Bw. jedoch kein Arbeitsplatz (Schreibtisch, Büroeinrichtung) zur Verfügung gestanden. Für die Abwicklung der streitgegenständlichen Werkvertrages sei dem Bw. keine feste Einrichtung in Ö zur Verfügung gestanden. Er habe die anfallenden Arbeiten von seinem Büro in L. (I) aus erledigt. Keinesfalls sei dem Bw. von…
…Slg I-5655, Rn 54). Eine Einrichtung ist nach EuGH 4.7.1985, Rs 168/84 "Berkholz", Slg 2251, für eine gewerbliche Betätigung nur dann als feste Niederlassung anzusehen, wenn diese Niederlassung ein ständiges Zusammenwirken von persönlichen und Sachmitteln voraussetzt, die für die Erbringung der…
…nicht entgegen, da der Berufungswerber seine eigentliche Tätigkeit ja grundsätzlich mit einem besonders eingerichteten Praxismobil vor Ort ausgeübt hat. Die Ausübung dieser Tätigkeit in einer festen Einrichtung konnte daher für die Annahme einer Betriebstätte auch nicht vorausgesetzt werden. Nun war aber davon auszugehen, dass der…
…Slg I-5655, Rn 54). Eine Einrichtung ist nach EuGH 4.7.1985, Rs 168/84 "Berkholz", Slg 2251, für eine gewerbliche Betätigung nur dann als feste Niederlassung anzusehen, wenn diese Niederlassung ein ständiges Zusammenwirken von persönlichen und Sachmitteln voraussetzt, die für die Erbringung der…
…Von einer festen Einrichtung könne aufgrund der temporären Verfügungsmöglichkeit über Unterrichtsräumlichkeiten sicherlich nicht gesprochen werden. Österreich als Quellenstaat hätte in Hinblick auf die Abkommensbestimmungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland betreffend unterrichtende Tätigkeit kein Besteuerungsrecht auf die von der Berufungswerberin in Österreich erzielten Einkünfte. Die Einreichung von…
…Beiser/Zorn, RdW 2008/359, ist im Fall einer Kostenreduktion durch eine Kanzleiverlegung über die Grenze der festen Einrichtung ein Gewinnanteil in Höhe lediglich einiger Prozentpunkte der bei ihr anfallenden Kosten anfallenden Kosten zuzuordnen. Ein höherer Gewinnanteil ist nach Meinung dieser Autoren aber ausgeschlossen, weil…
…festen Einrichtung erzielt werden und dieser zuzurechnen sind, in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich diese Betriebsstätte bzw. feste Einrichtung befindet und zwar auch dann, wenn die Zahlungen in Bezug auf diese Einkünfte zu einem Zeitpunkt zufließen, in dem diese Betriebsstätte oder feste Einrichtung…
…die Bw. darauf hin, dass sie zwar ihren Sitz gemäß Firmenbuch im Inland habe, jedoch über keine feste Einrichtung in Österreich verfüge. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinde sich über den in Deutschland ansässigen Geschäftsführer in Deutschland. Es werde daher der Antrag gestellt, die KSt…
…die Bw. darauf hin, dass sie zwar ihren Sitz gemäß Firmenbuch im Inland habe, jedoch über keine feste Einrichtung in Österreich verfüge. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinde sich über den in Deutschland ansässigen Geschäftsführer in Deutschland. Es werde daher der Antrag gestellt, die KSt…
…Tage beschränkt (laut Berufung jeweils drei Tage in den Jahren 2005 und 2006 und vier Tage im Jahr 2007). Eine "feste Einrichtung im Sinne einer Betriebsstätte" habe nie bestanden. In Österreich sei ihm für seine Tätigkeit ein Raum im Haus einer Bekannten zur Verfügung gestanden…
…ihrer Häufigkeit, ihrer regelmäßigen Wiederkehr und ihrer Kontinuität zu beurteilen" (EuGH 30.11.1995, C-55/94 ). Demnach ist auch eine nicht-vorübergehende Dienstleistung ohne feste Einrichtung (Betriebstätte) möglich. Mittels schriftlichem Auskunftsersuchen ( § 143 BAO ) vom 20.08.2012 wurde der Bw aufgefordert eine Liste aller…
…0076 und den dieses Erkenntnis präzisierenden Ausführungen von Beiser/Zorn in RdW 2008, 357, habe eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung in Liechtenstein nicht die Kraft, das Besteuerungsrecht für Funktionen eines in Österreich ansässigen Wirtschaftstreuhänders an sich zu ziehen, soweit die Funktionen in Österreich ausgeübt würden…