…von Familienbeihilfe ein. Mit Schreiben vom 28. Juli 2011 wurde der Bw. um einen entsprechenden Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt seines Kindes im Inland (NAG-Karte mit Aufenthaltstitel) gebeten. In Beantwortung des gegenständlichen Schreibens übermittelte der Bw. eine auf den Namen seiner Tochter ausgestellte und…
…Der Bw ist seit 14. Juni 2005 österreichischer Staatsbürger. Der Bw legte zwei Bestätigungen über die erfolgte Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung) der Bundespolizeidirektion Wien vom 3.11.2005 betreffend seine Tochter R und betreffend seine Ehefrau E vor. Auf diesen Bestätigungen wurde angeführt…
…1408/71 nicht zur Anwendung. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe kann daher aus den Bestimmungen der Verordnung nicht abgeleitet werden. Für den Zeitraum ab 1.1.2006 ist zu prüfen, ob der Bw und seine Kinder über einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 und 9 NAG verfügten…
…bezahlen wären. Den entsprechenden Antrag würde ihr Ehegatte zu Ende nächsten Jahres stellen. Er hätte kein Problem, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, da er hier aufgewachsen sei und hier gelebt habe, und seine Mutter und alle Familienangehörigen in Österreich leben und österreichische Staatsbürger seien. Bezüglich der…
…Bw. sich unbestrittenermaßen nicht in Österreich aufhalten und in Österreich auch nicht gemeldet waren, besteht für sie kein Aufenthaltstitel nach dem NAG. Nach den österreichischen Rechtsvorschriften ist somit ein Anspruch auf Familienbeihilfe für die in Polen lebenden Kinder des Bw. zu verneinen. Mit 1. Mai…
…K. auf den Zeitraum November 2006 bis Mai 2007 eingeschränkt wurde, da diese für diesen Zeitraum über keinen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügt habe. In Summe reduzierte sich der Rückforderungsbetrag auf 1.119,60 €. In dem dagegen fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag, beantragte der Bw. auch…
…betreffend der Familienbeihilfe ist nicht auf den berechtigten Aufenthalt, sondern auf die körperliche Anwesenheit abzustellen (siehe VwGH 07.06.2001, GZ: 98/15/0025). Eine Abhängigmachung der Familienbeihilfe vom Aufenthaltstitel ist nicht zulässig, sondern stellt sogar eine Diskriminierung dar (siehe EuGH, GZ: C-262/96). …
…ist weiters, ob den Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen trifft und dass sich Erfolg und Misserfolg einer Tätigkeit unmittelbar auf die Höhe der Einkünfte auswirken. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Leistung persönlich zu erbringen und kann sich nicht vertreten lassen. Kann…
…weiters, ob den Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen trifft und dass sich Erfolg und Misserfolg einer Tätigkeit unmittelbar auf die Höhe der Einkünfte auswirken. Vertretungsbefugnis: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Leistung persönlich zu erbringen und kann sich nicht vertreten lassen. Kann…
…weiters, ob den Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen trifft und dass sich Erfolg und Misserfolg einer Tätigkeit unmittelbar auf die Höhe der Einkünfte auswirken. Vertretungsbefugnis: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Leistung persönlich zu erbringen und kann sich nicht vertreten lassen. Kann…
…und in Österreich auch nicht gemeldet waren, besteht für sie kein Aufenthaltstitel nach dem NAG. Somit ist nach den österreichischen Rechtsvorschriften ein Anspruch auf Familienbeihilfe für den Bw für seine Kinder in Polen ebenso zu verneinen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 25…
…weiters, ob den Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen trifft und dass sich Erfolg und Misserfolg einer Tätigkeit unmittelbar auf die Höhe der Einkünfte auswirken. Vertretungsbefugnis: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Leistung persönlich zu erbringen und kann sich nicht vertreten lassen. Kann…
…weiters, ob den Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen trifft und dass sich Erfolg und Misserfolg einer Tätigkeit unmittelbar auf die Höhe der Einkünfte auswirken. Vertretungsbefugnis: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Leistung persönlich zu erbringen und kann sich nicht vertreten lassen. Kann…
…weiters, ob den Steuerpflichtigen tatsächlich das Wagnis ins Gewicht fallender Einnahmenschwankungen trifft und dass sich Erfolg und Misserfolg einer Tätigkeit unmittelbar auf die Höhe der Einkünfte auswirken. Vertretungsbefugnis: Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber seine Leistung persönlich zu erbringen und kann sich nicht vertreten lassen. Kann…
…der Sozialversicherung (Krankengeld, Arbeitslosengeld udgl.) festgestellt werden können. Für das Kind L wurde ein Aufenthaltstitel erst im Mai 2009 ausgestellt! Wesentlich erscheint auch, dass im Dezember 2006 die angewiesene Familienbeihilfe zwei Mal nicht behoben und folglich wegen fehlender Zustelladresse einbehalten wurde. Der vorher bereits bis…
…Verkäufer würden regelmäßig darauf hingewiesen, dass bei jedem steuerfreien Touristenexport zwingend der Pass des Kunden vorzulegen und dieser daraufhin zu untersuchen sei, ob ein Aufenthaltstitel für die Republik Österreich oder für das übrige Gemeinschaftsgebiet eingetragen ist. Sollte dies der Fall sein, so ist der Verkäufer…
…des in Streit stehenden Betrages gem. § 212a BAO bis zur Erledigung der Berufung auszusetzen. Sachverhalt Die Bw. verfügt genauso wie ihr Ehegatte über eine Aufenthaltsbewilligung - Studierender gem. § 64 NAG und damit einen Aufenthaltstitel iSd. § 8 Abs. 1 Z. 5 NAG. Ihr Kind verfügt über Titel…
…dass wohl das Einkommen ihres Mannes aus Sicht österreichischer Verhältnisse relativ hoch erscheine, jedoch auf Grund der sehr hohen Lebenserhaltungskosten, fehlender staatlicher Kranken- und Pensionsvorsorge, ein auch nach österreichischen Verhältnissen sehr bescheidenes Einkommen darstelle, das keinesfalls eine weitere Zahlungsverpflichtung zulasse. Ein Recht auf eine gesicherte…
…in welchem er nochmals auf die fehlende Aufenthaltsbewilligung des Bw. verwies. Das Finanzamt ermittelte hierauf, dass ein Aufenthaltstitel für die Zeiträume 6.7.2004 - 5.1.2005 sowie 19.1.2005 - 19.7.2005 bestanden habe. Mit Schreiben vom 28.2.2006 teilte der steuerliche…
…und eines weiteren 1979 geborenen Kindes) des Antragstellers mangels ausreichender Unterkunft und "mangels fehlender ausreichender eigener Mittel" des Bw abgewiesen worden seien. Weiters beantragte der Bw die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für seine drei minderjährigen Kinder in Kosovo-Serbien in Form von entsprechenden außergewöhnlichen Belastungen. In…