…USt) Erstveranlagungsbescheid, welcher aufgrund der fehlenden Rückwirkensfiktion für den Bereich der USt im UmgrStG die von Jänner bis Juli 1994 erzielten Umsätze beim Einzelunternehmen erfasste. Gegen die nach der BP ergangenen neuen Sachbescheide für 1992 und 1993 brachte der Bw. fristgerecht Berufung ein. Der an…
Korrektur der nachträglich getrennten Entgelte erfolgte unter diesen Umständen somit dem Grunde nach zu Recht. Ob das FA bei der Schätzung auf Basis der Inventurdaten zum Stichtag 31.12.1995 zu einem Ergebnis gekommen ist, das von jenem bei Trennung der Entgelte gem. § 18 Abs…
…Wege der Amtshilfe ersuchter Staat in der Folge tatsächlich über effiziente Kontrolleinrichtungen verfügt, um seinen Amtshilfeverpflichtungen wirksam nachkommen zu können, ist ein bei der Ausgestaltung von Amtshilfeabkommen zu berücksichtigender Aspekt. Der Mangel einer fehlenden Amtshilfevereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Kanalinsel Jersey im Verfahrenszeitraum…
…sorgfältigen Büroorganisation, die geeignet wäre, menschliches Fehlverhalten auszuschließen, keine Rede sein. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist aber das Fehlen jeglicher effektiver Kontrolleinrichtungen in der Büroorganisation als ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzusehen. Da nicht sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 308 Abs. 1…
…Juni 2013) entdeckt. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist aber das Fehlen jeglicher effektiver Kontrolleinrichtungen in der Büroorganisation einer Steuerberatungskanzlei als ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden anzusehen. Entgegen der Ansicht des Bf liegt gegenständlich ein über den minderen Grad des Versehens…
…Paragonblöcke, etc.) fehlen würden, gegeben sei. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs könne eine ordnungsgemäße Trennung der Entgelte jedoch selbst dann zumutbar sein, wenn der Betrieb über keine entsprechenden maschinellen Einrichtungen verfüge, weil allein der Umstand, dass sich ein Betriebsinhaber möglicher Kontrolleinrichtungen begeben habe, die ordnungsgemäße Trennung…
…unzumutbar sei, in denen entsprechende maschinelle Einrichtungen fehlen, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Auf welche Weise eine solche Trennung in zumutbarer Weise vorgenommen wird, ist für die vorliegende Beurteilung nicht von Bedeutung. Allein der Umstand, dass ein Betriebsinhaber mögliche Kontrolleinrichtungen ausgeschlossen hat, macht die…
…unzumutbar sei, in denen entsprechende maschinelle Einrichtungen fehlen, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Auf welche Weise eine solche Trennung in zumutbarer Weise vorgenommen wird, ist für die vorliegende Beurteilung nicht von Bedeutung. Allein der Umstand, dass ein Betriebsinhaber mögliche Kontrolleinrichtungen ausgeschlossen hat, macht die…
…unzumutbar sei, in denen entsprechende maschinelle Einrichtungen fehlen, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Auf welche Weise eine solche Trennung in zumutbarer Weise vorgenommen wird, ist für die vorliegende Beurteilung nicht von Bedeutung. Allein der Umstand, dass ein Betriebsinhaber mögliche Kontrolleinrichtungen ausgeschlossen hat, macht die…
…sein, wenn der Betrieb über keine entsprechenden maschinellen Einrichtungen verfügt, weil alleine der Umstand, dass ein Betriebsinhaber mögliche Kontrolleinrichtungen ausgeschlossen hat, die Trennung der Entgelte nach Steuersätzen nicht unzumutbar macht (VwGH 10.12.1997, 95/13/0230 betreffend einen Gastronomiebetrieb). Es ist im Gastgewerbe branchenüblich…
…entspr. Datum der Warenbewegung). Rechteck: Beteiligte Firmen lt. "Report" (Warenfreigaben Verfügungsmacht) durch MKU. (3) Die Firma TKC kauft am 12. März 2007 von der Firma "MON" 1000 Stück CPU (5 Stück fehlen, also in Folge lt. Schreiben von TKC nur mehr 995 Stk CPU's)…
…kann, liegt auch darin eine Schätzungsbefugnis als Folge von Aufzeichnungsmängeln. g) Fehlende Rechnungsnummern: Die vom Prüfer unter Tz 21-6 getroffene Feststellung, wonach aus dem Rechnungsausgangsbuch ersichtlich sei, dass Rechnungen nicht fortlaufend ausgestellt, Rechnungsnummern mehrmals verwendet, Rechnungsnummern fehlen und Eintragungen unkenntlich gemacht worden seien, ist…
Für die Behauptung des Bw., es habe weiterhin bis 1990 Streit mit dem Klienten geherrscht, findet sich im Handakt keinerlei Hinweis. Diese Behauptung des Bw. erweist sich daher als unglaubwürdig. Auch die eidesstattliche Erklärung des Klienten aus dem Jahr 1995 ist unstimmig, lebensfremd und unglaubwürdig…
…Folgende fehlende Ausfuhrnachweise seien trotz mehrmaligen Verlangen nicht vorgelegt worden und daher der Umsatzsteuer zu unterziehen: | Jahr | AR-Nr. | Betrag S | gesamt/Jahr | USt | 1998 | AR 440 | 43.252,00 | | | | AR 479 |…