…Berufungsvorbringen, wonach für den Zeitraum 1-8/2005 keine Mieten verrechnet wurden, nicht auseinandergesetzt. Überdies fehlen auch nachvollziehbare Feststellungen in Bezug auf die vom Prüfer ins Treffen geführten Mieterinvestitionen, insbesondere in welchem Umfang diese vorgenommen wurden, inwieweit diese Einfluss auf die Mietzinshöhe haben bzw. ob…
…Erkenntnis wurde der Körperschaftsteuerbescheid 2002 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Verfahrensvorschriften sah der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen durch fehlende Feststellungen darüber verletzt, ob den behaupteten An- und Weiterverkäufen reale Geschäfte oder Scheingeschäfte zugrunde lagen. Ob den behaupteten An- und Weiterverkäufen reale Geschäfte oder Scheingeschäfte…
…Sachverhalt sei zumindest nicht geschlossen dargestellt. Die angefochtenen Bescheide würden auf zentrale Fragen keine Antwort geben; sie wurden fehlende Feststellungen durch völlig unbewiesene Vermutungen ersetzen. Damit sei die Rechtswidrigkeit evident. Dazu zitierte der steuerliche Vertreter auszugsweise die Entscheidung des UFS Graz vom 18. Dezember 2006…
…UStG 1994 nicht gegeben, sodass der Vorsteuerabzug nicht zusteht. Die weiteren getroffenen Feststellungen (fehlende Steuernummer von A, Zeugenaussage A , behauptete Vorgangsweise bei der Geschäftsabwicklung, unterschiedliches Aussehen der Eingangsrechnungen, fehlende Festnetz- bzw Faxnummern, unterschiedliche Handhabung bezüglich Kundennummer und Rechnungsnummern) runden das Gesamtbild ab. Dass auf den…
…als erwiesen angenommen werden, dass diese Feststellungen der Betriebsprüfung der Wirklichkeit entsprechen. Gleiches gilt auch für sämtliche in den Punkten a) bis f) des Berichtes der Betriebsprüfung angeführten Feststellungen (fehlende Rechnungsbestandteile, fehlende Rechnungen, Rechnungskopien, fehlende Leistungsbeschreibung, fehlende zollamtliche Bestätigungen, fehlende Übernahmebestätigungen, nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung…
…und gleichzeitig in Deutschland laufend Familienleistungen an den Kindesvater ausbezahlt werden würden. Diese Feststellungen betreffend fehlende Erwerbstätigkeit und betreffend die Auszahlung von Familienleistungen an den Kindesvater sind jedoch unrichtig und damit die Begründung des angefochtenen Bescheides ebenso. Der angefochtene Bescheid ist mit Rechtswidrigkeit behaftet. 2…
…1998 führte die Bw. zu den einzelnen BP-Feststellungen aus: Fehlende Trennung der Erlöse in 10% und 20%: In den der Berufungsergänzung vom 14.10.1998 beiliegenden Abrechnungen der X GmbH betreffend Rückerstattung von Umsatzsteuer aufgrund von U 34-Formularen an die Bw. (Betrieb 2…
…selbständiger Tätigkeit (Geschäftsführerbezug), aus Gewerbebetrieb (Beteiligung an diversen Mitunternehmerschaften) sowie aus Vermietung und Verpachtung. (2) Im Rahmen einer beim Bw. durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurden auszugsweise ua. folgende Feststellungen getroffen: "Tz 13 Einkünfte aus selbständiger Arbeit: ..... Im do. Schreiben (des Bw.) vom 19. Juni 1998 wurde …
…die innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt (Warenbewegung von Ö ins übrige Gemeinschaftsgebiet, in dem der Erwerb steuerbar ist), so kann die Steuerfreiheit wegen fehlender Nachweise nur versagt werden, wenn der Verstoß gegen die formellen Anforderungen den sicheren Nachweis verhindert, dass die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Dementsprechend hat…
…vom 4. Dezember 2008 betreffend die Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für 2002 wird teilweise Folge gegeben. Die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. Dezember…
…Aus den im Wiederaufnahmebescheid ebenfalls verwiesen Feststellungen in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 27. Mai 2008 war nichts zu gewinnen, zumal hier nur die Ausführungen unter Tz 1 des Prüfungsberichtes wortwörtlich wiedergegeben werden. Abgesehen davon, dass die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Berufungsvorentscheidung…
…über keine Aufträge als Journalist. Die Festsetzungen der Einkommensteuerbescheide seien daher aufzuheben. Im Zuge einer Betriebsprüfung (BP) beim Bw. vom 12.4.2011 über die Jahre 2007 bis 2009 wurden folgende steuerlichen Feststellungen getroffen: "Tz. 1 Allgemeines Im Zuge der Betriebsprüfung der X. KEG (ABNr.…
…März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 2003 bis 2005 beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw führt einen Gewerbebetrieb in der Rechtsform der GmbH & Co KG…
… 191 Abs. 3 BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Jänner 2008 wurden gegenüber den Berufungswerbern (Bw.) die…
… 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen. Begründend führte das Finanzamt in den jeweiligen Bescheiden aus: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gemäß § 303 (4) BAO aufgrund der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die…
…vom 30. April 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 26. März 2004 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Die Bescheide werden gemäß § 289 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO idgF…
…I, Rz. 31 zu § 7). Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob das Fehlen der Inbetriebnahme und der Abschreibung für das Wirtschaftsgut "Maishäcksler Case CHX 420", welches am 30. Dezember 2004 erworben wurde und im April 2005 gegen ein anderes Gerät getauscht wurde, schädlich für die…
…vom 26. März 2003, Zlen. 2001/13/0302-0316 der Erfolg versagt und die Nichtunternehmereigenschaft der Bw. bestätigt. Das Finanzamt erließ am 28. April 2004 den Umsatzsteuerbescheid betreffend das Jahr 1999 auf Basis der Feststellungen des Betriebsprüfers. Anzumerken ist, dass die von der Bw. eingebrachte…
…vom 26. März 2003, Zlen. 2001/13/0302-0316 der Erfolg versagt und die Nichtunternehmereigenschaft der Bw. bestätigt. Das Finanzamt erließ am 28. April 2004 den Umsatzsteuerbescheid betreffend das Jahr 1999 auf Basis der Feststellungen des Betriebsprüfers. Anzumerken ist, dass die von der Bw. eingebrachte…
…vom 26. März 2003, Zlen. 2001/13/0302-0316 der Erfolg versagt und die Nichtunternehmereigenschaft der Bw. bestätigt. Das Finanzamt erließ am 28. April 2004 den Umsatzsteuerbescheid betreffend das Jahr 1999 auf Basis der Feststellungen des Betriebsprüfers. Anzumerken ist, dass die von der Bw. eingebrachte…