…D] eine Gehirnerschütterung, eine Rissquetschwunde am Schädel sowie eine Verstauchung der Halswirbelsäule verbunden mit einer Gesundheitsschädigung von mehr als 24-tägiger Dauer erlitt, hat [der Bw.] einen anderen fahrlässig (schwer) am Körper verletzt und hiedurch das Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und…
…zu vergewissern und statt einer A eine B verabreicht hatte, sodass der Patient nach Lungenödem und Herzstillstand reanimiert und die Operation abgebrochen werden musste. Da der Bw. durch diese Vorgangweise im Verdacht stand das Vergehen der fährlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4, 1…
…bezeichnete Tat fahrlässig begeht. § 33 Abs.3 gilt entsprechend. (3) Macht sich ein Notar, ein Rechtsanwalt oder ein Wirtschaftstreuhänder in Ausübung seines Berufes bei der Vertretung oder Beratung in Abgabensachen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, so ist er nur dann strafbar, wenn ihn ein schweres Verschulden…
…bezeichnete Tat fahrlässig begeht. § 33 Abs.3 gilt entsprechend. (3) Macht sich ein Notar, ein Rechtsanwalt oder ein Wirtschaftstreuhänder in Ausübung seines Berufes bei der Vertretung oder Beratung in Abgabensachen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, so ist er nur dann strafbar, wenn ihn ein schweres Verschulden…
…am 30. Mai 2006 in Anwesenheit der Schriftführerin Sarah Hinterreiter zu Recht erkannt: Der Berufung des Beschuldigten (Bw.) wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates in seinem Schuldspruch Punkt a) dahingehend abgeändert, dass der Bw. einer fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG…
…entspricht. Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. Gemäß § 7 Abs. 1 FinStrG gilt, wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren…
Unterstellt man dem Beschuldigten lediglich eine fahrlässiges Vorgangsweise, liegt betreffend 2008 und 2009 insoweit kein strafrelevantes Verhalten vor. Hinsichtlich der Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG ist eine einheitliche Geldstrafe auszusprechen, die jeweils nach der Strafdrohung zu bestimmen ist, welche die…
…Vertretung oder Beratung in Abgabensachen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, so ist er nach § 34 Abs.1 FinStrG nur dann strafbar, wenn ihn ein schweres Verschulden trifft (Abs.3 leg.cit.). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Begriff des schweren Verschuldens mit dem zivilrechtlichen Begriff…
…vertreten durch Lehofer & Lehofer, Rechtsanwälte, 8010 Graz, Kalchberggasse 6/1, wegen Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten vom 4. August 2008 und des Amtsbeauftragten vom 21. Juli 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim…
…schuldig, sie hat als Abgabepflichtige im Amtsbereich des Finanzamtes Kufstein Schwaz a) unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht 2004 fahrlässig betreffend das Veranlagungsjahr 2003 eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von € 4.489,66 bewirkt, indem sie unter Außerachtlassung der ihr gebotenen…
…der Anzeige, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht werde zurückgewiesen, da dem Beschwerdeführer dadurch kein Vorteil entstanden sei, sondern Nachteile, da aufgrund des Vorgehens dieser Scheinfirma dem Beschwerdeführer und auch seinem Unternehmen schwere finanzielle bzw. geschäftliche Schwierigkeiten entstanden seien. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 83 Abs. 2, 1…
…führte als Gastronom seit dem Jahr 2005 den Gastronomiebetrieb "GS" und seit dem Jahr 2007 das Cafe "T". Das Finanzamt führte im Februar 2008 im Unternehmen des Beschuldigten eine Betriebsprüfung durch und wurden dabei schwere formelle und materielle Aufzeichnungsmängel festgestellt, sodass der Prüfer gezwungen war…
…Igerz & Co, Wirtschaftstreuhandgesellschaft, Buch- und Steuerberatungsgesellschaft, 6850 Dornbirn, Goethestraße 5, wegen Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § § 34 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten vom 4. August 2008 sowie des Amtsbeauftragten HR Dr. Walter Blenk vom 22. Juli 2008 gegen das Erkenntnis…
…welcher sich bei der Vertretung oder Beratung in Abgabensachen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig macht, ist nur dann strafbar, wenn ihn ein schweres Verschulden trifft. Neben der zu überprüfenden Frage einer unbeschränkten Einkommensteuerpflicht des P in Österreich im strafrelevanten Zeitraum als Aspekt des objektiven Tatgeschehens ist…
…seiner Verhaltensweise möchte der Bf. noch angeben, dass er zum in Frage sehenden Zeitpunkt von mehreren Schwierigkeiten gleichzeitig betroffen gewesen sei. Es habe sich dabei um schwere gesundheitliche und familiäre Schwierigkeiten gehandelt, daher sei es offensichtlich zu Fehlern, die nicht beabsichtigt gewesen sei, gekommen. Er…
…des Spekulationsgewinnes im Jahr 1995 nicht gedacht hat, fahrlässig gehandelt. Da die Einkommensteuererklärung 1995 aber nicht offenkundig unrichtig und der Eintritt der Verkürzung der Einkommensteuer aus der damaligen Sicht des B. nicht als wahrscheinlich vorauszusehen war, kann ihm schweres Verschulden im Sinne des § 34 Abs…
…bezeichnete Tat fahrlässig begeht. § 33 Abs.3 gilt entsprechend. (3) Macht sich ein Notar, ein Rechtsanwalt oder ein Wirtschaftstreuhänder in Ausübung seines Berufes bei der Vertretung oder Beratung in Abgabensachen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, so ist er nur dann strafbar, wenn ihn ein schweres Verschulden…
…vergessen", "verlegen" oder "übersehen" passieren nicht nur besonders nachlässigen und leichtsinnigen Menschen, sondern liegen im Bereich des durchschnittlichen Maßes der Fahrlässigkeit. Bei der Beurteilung ist jedoch immer auf die Schwere und Häufigkeit der Unachtsamkeit Rücksicht zu nehmen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die…
…und damit Säumnisse vermieden werden. Letztendlich habe die Bw den SZ zu tragen , wenn gleich sie zumindest keine grob fahrlässige Verantwortung dafür trage. Es würden sich nunmehr die beiden Steuerberatungskanzleien die Verantwortung wechselseitig zuschieben und erscheine die vorliegende Konstellation entschuldbar. Ein grobes Verschulden im Sinne…
…weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen X., Y, vertreten durch P E H B Rechtsanwälte, 5020 Salzburg, Erzabt-Klotz-Straße 21A, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung sowie der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 34 Abs. 1 und 33 Abs. 1 iVm. 38 Abs…