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2 035 Treffer108 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0509-S/08Steuerschuld auf Grund der Rechnung eines Kleinunternehmers und ex nunc-Wirkung der Berichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…dem die Vereinbarung geschlossen wurde (BFH 30.11.1995, BStBl 1996 II 206). Die Vorschrift ordnet allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an: Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen (vgl. Ruppe…

UFSG RV/0105-G/08Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Rechnungsberichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…Vorsteuerabzug korrigieren muss. Zum anderen ergibt sich aus dem Verweis auf § 16 Abs. 1, dass die Steuerschuld gemäß § 11 Abs. 12 erst zu dem Zeitpunkt (Voranmeldungszeitraum) wegfällt, in dem die Rechnung berichtigt wurde (Wirkung ex nunc) [vgl. Ruppe, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, Wien 2005, § 11, Tz 137…

UFSW RV/2255-W/06Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt des Vorliegens der korrigierten Rechnung möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2008

… 12, Tz 59 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). Aus dem Verweis auf § 16 Abs. 1 UStG 1994 ergibt sich, dass diese Korrektur für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen ist, in dem die Berichtigung durchgeführt wurde (Wirkung ex nunc) (Ruppe, UStG 1994³, § 11 Tz. 137). Unter…

UFSG RV/0041-G/04Aufhebung eines Umsatzsteuerbescheides auf Grund einer Rechnungsberichtigung durch einen Nichtunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung des Entgeltes eingetreten ist. Eine derartige Berichtigung wirkt immer nur ex nunc. Sinngemäß kann eine Berichtigung der Umsatzsteuerschuld erst in dem Zeitraum erfolgen, in dem die Rechnungen berichtigt werden. Im Berufungsfall erfolgte sowohl die Rechnungsberichtigung durch die Bw. als…

UFSW RV/2835-W/10Ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2010

…gibt weiters nicht an, dass sie tatsächlich eine Berichtigung der Rechnungen oder Gutschriften bei ET erwirkt hätte. Überdies würde auch dann der Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der erfolgereichen Rechungsberichtigung zustehen (ex nunc), keinesfalls jedoch im berufungsgegenständlichen Zeitraum Februar 2008 bis August 2009. Eine den Umsatzsteuerrichtlinien…

UFSW RV/1999-W/05Eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag ist u.a. dann zulässig, wenn die Entscheidung von einer Vorfrage abhängig war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.GmbH., W., S.gasse 9, vertreten durch Dr. Alfred Sorger, 8010 Graz, Steyrergasse 89, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit…

UFSW RV/0461-W/06Investitionszuwachsprämie für Teillieferungen von Windenergieanlagen, Berücksichtigung von Subventionszusagen,Verkauf vor Inbetriebnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2012Teil 1/2

…im Zeitpunkt des Erwerbes für die Produktion von Strom - gemeint sei wohl die eigene Stromproduktion - sei für den Betriebsprüfer nicht nachvollziehbar. Diese Widmung erscheine nunmehr im Nachhinein ausschließlich zur Erlangung einer Investitionszuwachsprämie behauptet zu werden. Der selbstgewählte Begriff "Referenzanlage" deute auf den eigentlichen subjektiven Zweck…

UFSI RV/0457-I/02Teilweiser Rentenverzicht: Hat die begünstigte Witwe mit dem Tod des Erblassers die Rente unmittelbar, in voller Höhe erworben und anschließend teilweise verzichtet, oder liegt eine Zurückweisung nach § 882 ABGB vor, sodass die Rente nur im verminderten Betrag angefallen und kein Verzicht möglich ist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.09.2005

…nicht erworben". Seine Stellung entspricht diesfalls der aus einem einseitigen Rechtsgeschäft Berechtigten. Hat er jedoch das Recht angenommen, so ist nur noch ein Verzicht ex nunc möglich. Maßgebend für den Rechtsgrund des Erwerbes sowie für die Befugnis des Dritten, die Leistung zu behalten, ist dabei…

UFSW RV/1361-W/03Exekution bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2005

…Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht zusteht, wird dazu lediglich informativ festgestellt, dass diesem ohnehin nicht entsprochen werden kann, da durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, die bis zur Beendigung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof lediglich Wirkungen ex nunc enfaltet (Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 18, Rz 4) und daher…

UFSW RV/0415-W/05Säumniszuschlag bei Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…September 2006, 2006/15/0072, ordnet die Bestimmung des § 16 UStG allgemein die ex nunc-Wirkung der Berichtigung an. Die Änderungen führen nicht zu einer Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern sind erst im Zeitraum der Änderung zu berücksichtigen. Nach den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl…

UFSW RV/1406-W/07Motivirrtum als rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…der NNNGmbH beendet habe. Es ist daher von einem nachträglichen Wegfall auszugehen. Dieser entfaltet aber nach den vorstehenden Ausführungen bloß ex-nunc-Wirkung und ist somit nicht geeignet, ein gänzliches Wegfallen des Abtretungsvertrages rückwirkend auf den Vertragsabschlusszeitpunkt zu bewirken. Dazu kommt, dass der für eine…

UFSW RV/3597-W/071. Wiederaufnahme des Verfahrens bei Kenntnis des Finanzamtsmitarbeiters vom Sachverhalt vor Erlassung des Erstbescheids? 2. Privat motivierter Verzicht auf ein Rentenstammrecht 3. Zurückweisung einer Berufung gegen den Sachbescheid nach Aufhebung des Wiederaufnahmebescheids
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.05.2011

…sonstige Einkünfte von € 758.861 im Jahr 2004 anzusetzen. Auf Grund des Verzichts ändere sich die Bemessungsgrundlage für den Kaufpreis, weswegen "beim gegenständlichen Prüfungsfall ex nunc" eine Berichtigung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 UStG zu erfolgen habe (bisher 758.861,00, Berichtigung -151.772,20…

UFSW RV/1375-W/06Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…eine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges im Sinne des § 17 GrEStG sondern um die vorzeitige Beendigung des bis 31. Dezember 2103 eingeräumten Baurechts mit Wirkung ex nunc. Weiters setze die Begünstigung gemäß § 17 GrEStG eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus. Eine solche finde auch in der Rückstellung…

UFSW RV/3946-W/08Rückgängigmachung eines Übereignungsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2013

…erwirbt. II. Bis heute konnte die Lastenfreistellung des Kaufobjektes nicht bewirkt werden. Beide Vertragsparteien erklären daher den Kaufvertrag nicht mehr aufrecht erhalten zu wollen und willigen ausdrücklich in die Rückabwicklung dieses Kaufvertrages mit Wirkung ex nunc ein. III. Die Vertragsteile kommen daher überein, den Kaufvertrag…

UFSL RV/0772-L/12Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…Vertragsteil einräume, die Aufhebung des Vertrages und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Das Geschäft könne aber durch Leistung bis zum gemeinen Wert aufrechterhalten werden. Die Aufhebung des Vertrages wirke ex nunc, die Werte seien für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festzustellen. Sie könne…

UFSK RV/0564-K/07Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.02.2011

… 1024 ABGB). Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurses. Vollmachten und Auftrag enden ipso jure ex nunc und endgültig (8 ObA 116/03x). Im Sinne von § 1024 ABGB erlöschen Vollmachten mit der Eröffnung des Konkurses; dies gilt sowohl für den Konkurs über das…

UFSW RV/0292-W/10Einbeziehung der NoVA in die USt-Bemessungsgrundlage - Umsatzsteuerschuld auf Grund der Rechnungslegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2010

…die betreffende Umsatzsteuer vereinnahmt und abgeführt habe, jedoch stehe dem Unternehmer die unbefristete Möglichkeit der Rechnungsberichtigung und Rückzahlung der zu viel bezahlten Umsatzsteuer an die Kunden mit Wirkung ex nunc zu, wenn die letztinstanzliche Entscheidung der Berufung stattgebe. Aus diesen Gründen werde eine erklärungsgemäße Umsatzsteuerveranlagung…

UFSW RV/1039-W/10Beantragter Stundungstermin bereits abgelaufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2010

…die Abgabenbehörde zweiter Instanz - gewährte Stundung lediglich ex nunc wirkt, kann nach Verstreichen des Termines, bis zu welchem ein Abgabepflichtiger die Stundung beghrt hat, die Behörde bei Erlassen ihres Bescheides diese vom Abgabepflichtigen begehrte Stundung nicht mehr (rückwirkend - ex tunc) begehren (VwGH 24.3.2009…

UFSW RV/2011-W/03Abweichendes Wirtschaftsjahr, Sonderbetriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2008Teil 1/2

…ausgesprochen werden, wenn der Bescheid durch wissentlich unwahre Angaben oder eine strafbare Handlung herbeigeführt worden wäre. Dies wäre jedoch nicht vorgelegen. Daher hätte die Zurücknahme des rechtswidrigen Bescheides nur ex nunc gemäß § 294 Abs. 1 BAO erfolgen können und wäre mit Bescheid vom 9. April…

UFSG RV/0313-G/04Entstehung der Steuerschuld bei Erbsentfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2007

…unterlag allein ihrer Disposition als Begünstigte und konnte es die Bw. nach Annahme durch ihre Unterschrift nicht mehr zurückweisen. Natürlich konnte sie ihr Recht - wie jedes andere auch - mit Wirkung ex nunc - aufgeben, dh darauf verzichten, was sie im gegenständlichen Fall nicht getan hat. Gemäß…