…machen, wenn dem Betroffenen bei sofortiger Vollziehung ein unersetzbarer Schaden droht. Wenn jedoch die Forderung einer Sicherheitsleistung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führt, brauchen die Zollbehörden diese nicht zu fordern (siehe hiezu EuGH vom 17.7.1997, C…
…Sicherheitsleistung zu gewähren. Darüber hinaus habe die belangte Behörde insoweit einen rechtlich relevanten Verfahrensfehler begangen, weil sie die angefochtenen Entscheidungen getroffen habe, ohne die zum Nachweis der wirtschaftlichen Lage und der ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art, die mit einer Sicherheitsleistung verbunden wäre, angebotenen Beweise…
…von zwei Wochen nach Erhalt dieser Aufforderung beizubringen, oder innerhalb der gleichen Frist entsprechende Unterlagen, die beweisen, dass die Leistung einer Sicherheit zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen würde, beizubringen. Daraufhin erklärte der Bf. mit Stellungnahme vom 27. Mai 2003 - unter Beibringung entsprechender…
…Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt - zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte, sondern aufgrund der Höhe des Zollschuldbetrages mit Sicherheit dazu führen werde. Aufgrund des Urteiles des Landesgericht Eisenstadt…
…nicht willkürlich treffen dürfe. Vielmehr müsse in diesem Zusammenhang von der Behörde geprüft werden, ob auf Grund der Höhe der Forderung eine Sicherheitsleistung zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art führen könnte. Da die Bf. lediglich € 415,00 monatliches Einkommen (aus einem Pensionsvorschuss) beziehe…
…Entrichtung einer Sicherheitsleistung beim Bf. mit Sicherheit zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Natur führen. Zum Beweis des Vorliegens rechtlich begründeter Zweifel und der Voraussetzung für die Abstandnahme von der Sicherheitsleistung iSd. Artikel 244 ZK wurde die ergänzende Einvernahme des Bf. sowie die Beischaffung des…
…Letztlich brachte er sinngemäß vor, dass die Leistung einer Sicherheit beim Bf. nicht nur - wie in der Berufungsvorentscheidung angeführt- zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte, sondern aufgrund der Höhe des Zollschuldbetrages mit Sicherheit dazu führen werde. Aufgrund des Urteiles des Landesgericht Eisenstadt…
…Sicherheit leisten könne, ohne in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu kommen, vorzulegen, erfolglos geblieben war, wies das Zollamt Wien in seinem Bescheid vom 30.10.2012, Zl. 100000/85346/2008-23, den Vollziehungsaussetzungsantrag vom 31.8.2012 gem. Art.244, 245 Zollkodex iVm…
…entstehen würde, der über einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH…
…entstehen würde, der über einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH…
…entstehen würde, der über einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH…
…entstehen würde, der über einen reinen Geldschaden hinausgeht. Dabei hat der Zollschuldner substanziiert darzulegen, dass für ihn durch das Erfordernis der Sicherheitsleistung ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art eintreten würden. Dies hat er anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend und schlüssig zu konkretisieren (vgl. VwGH…
…Unterlagen vorzulegen, die beweisen, dass eine Sicherheit nicht geleistet werden könne, ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen. Sollte ein Bürge nicht gestellt oder eine Sicherheitsleitung nicht erbracht werden können bzw. sollten Beweismittel zur Abstandnahme von der Sicherheitsleistung nicht vorgelegt werden, wird…
…Verhältnisse des Beteiligten zu erheblichen wirtschaftlichen oder sozialen Schwierigkeiten führen würde, ist es den Zollbehörden möglich, im Rahmen einer Ermessensentscheidung darauf zu verzichten. Ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art sind anzunehmen, wenn der Beteiligte trotz zumutbarer Anstrengungen ohne Gefährdung seiner wirtschaftlichen Lage nicht imstande ist…
…Unterlagen vorzulegen, die beweisen, dass eine Sicherheit nicht geleistet werden könne, ohne zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu führen. Sollte ein Bürge nicht gestellt oder eine Sicherheitsleitung nicht erbracht werden können bzw. sollten Beweismittel zur Abstandnahme von der Sicherheitsleistung nicht vorgelegt werden, wird…
…nicht möglich, den verlangten Betrag aufzubringen oder auch nur in Raten zu bezahlen. Aufgrund des Gesagten werde deutlich, dass er in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art kommen würde und seine Existenzgrundlage vernichtet werden würde. Mit Schreiben des Hauptzollamtes Wien vom 27. März 2003, Zl…
…dieser Verordnungsstelle notwendige Sicherheitsleistung zu erbringen oder aber zu beweisen, dass eine solche nicht erbracht werden könne, ohne ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art auszulösen. Mit Schreiben vom 22.12.2009 wies die KG darauf hin, dass das Unternehmen seit 31.12.2008 stillgelegt sei…
…Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an…
…gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden, wenn eine derartige Forderung auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte (Artikel 244 Abs. 3 ZK). Die Verordnungsbestimmung des Artikels 244 ZK ist unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht. Gemäß § 2 Abs…
…der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert zu werden, wenn eine derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Das einzelstaatliche österreichische Abgabenverfahrensrecht enthält ein im Wesentlichen gleichartiges System in §…