…von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und nicht der Land- und Forstwirtschaft dient. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit der Einrichtung gilt stets als Gewerbebetrieb. Als Betrieb gewerblicher Art gilt gemäß Abs. 2 Z 3 leg.cit. auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken…
…von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und nicht der Land- und Forstwirtschaft dient. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit der Einrichtung gilt stets als Gewerbebetrieb. Als Betrieb gewerblicher Art gilt gemäß Abs. 2 Z 3 leg.cit. auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken…
…wurde der Bw. eine sog. "Kinder-Bar" errichtet und ohne Inventar an die S.S.-GmbH entgeltlich überlassen. Das Betriebsinventar der "Kinder-Bar" steht daher im Eigentum der S.S.-GmbH. Aus diesem Grund wurde von der Bw. im Jahre 2004 die sog. "alte Kinder…
…selbst beischafft, liegt kein fiktiver Betrieb gewerblicher Art im Sinne einer Betriebsverpachtung, sondern eine nicht steuerpflichtige Vermietung von Grund-stücken vor. Dies mit der Begründung, dass die entgeltliche Überlassung einzelner Wirt-schaftsgüter keinen Betrieb gewerblicher Art begründet. Entscheidend in diesem Zusammen-hang ist, ob die…
…zur entgeltlichen Überlassung an Dritte (ausgenommen betriebszugehörige Arbeitnehmer) bestimmt sind, steht für vor dem 1. Februar 1993 anfallende Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Investitionsfreibetrag nur zu, wenn der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern ist. Ein Gebäude dient unmittelbar dem Betriebszweck, wenn es von seiner…
…die entgeltliche Überlassung von Gebäuden darstellen, damit ein IFB in Anspruch genommen werden kann (§ 10 Abs. 3 EStG). Stellt die Gebäudevermietung einen von mehreren Betriebszwecken eines Betriebes dar, darf der Betriebszweck "Gebäudevermietung" (Wohnungsvermietung) gegenüber den anderen Betriebszwecken nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein. Von einer…
…Verminderung einer Eigenkapitalposition der Körperschaft gegenübersteht. Keine rückzahlungsfähigen Einlagen wären etwa Nutzungseinlagen durch die unentgeltliche oder zu gering bemessene entgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern des Anteilsinhabers an die Körperschaft, die keine steuerlichen Einlagewirkungen auslösen. Sollten die Mitglieder der Agrargemeinschaft ihre Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben…
…2 Z 2 KStG 1988 gelten als Körperschaften auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Betrieb gewerblicher Art gilt § 2 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in…
…die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Artikel 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes). Zu den Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform zählen auch die Agrargemeinschaften. Dass die Überlassung von Grundstücken…
…gegenständlichen Leistung keine Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke, sondern eine Überlassung von eingerichteten Appartements zur Nutzung als Gästepension durch die K. GBR, dann unterliegt die vom Bw. gegenüber der K. BGR erbrachte Leistung als (grundsätzlich steuerfreie) Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nicht dem ermäßigten Steuersatz…
…2. Die entgeltliche Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art. 3. Die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform und Siedlungsträger, die nach den landesgesetzlichen Vorschriften als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Der Begriff der…
…die Geschäftseinrichtung selbst beischafft, liegt kein fiktiver Betrieb gewerblicher Art im Sinne einer Betriebsverpachtung, sondern eine nicht steuerpflichtige Vermietung von Grundstücken vor. Dies mit der Begründung, dass die entgeltliche Überlassung einzelner Wirtschaftsgüter keinen Betrieb gewerblicher Art begründet. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist, ob die überlassenen…
…den die entgeltliche Überlassung von Zimmern an Prostituierte im Rahmen eines Bordellbetriebes betreffenden Verträgen dem Grunde nach um reine Mietverträge oder um sogenannte gemischte Verträge handelt, im Beschwerdeverfahren selbst jedoch der Gerichtshof aus der Betrachtung des gesamten Beschwerdevorbringens den Schluss zog, dass von der Beschwerdeführerin…
…2 KStG 1988 gelten als Körperschaften auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Betrieb gewerblicher Art gilt § 2 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 auch die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten…
…Berufungswerber eine Reihe von Dienstleistungen an die Leistungsempfängerin. Die im festgestellten Sachverhalt (Pkt. I.) beschriebene und gegen Entgelt verrichtete Tätigkeit, welche insgesamt als "Errichtung und Betreuung der Sammelstelle" bezeichnet wird (Vertrags- und damit Leistungsgegenstand), geht klar über eine bloße entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu Nutzungszwecken…
…2. Die entgeltliche Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art. 3. Die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform und Siedlungsträger, die nach den landesgesetzlichen Vorschriften als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Der Begriff der…
…die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. 2. Die entgeltliche Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art. 3. Die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform und Siedlungsträger, die nach den landesgesetzlichen Vorschriften als Körperschaften des öffentlichen…
…an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. 2. Die entgeltliche Überlassung eines Betriebes gewerblicher Art. 3. Die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken durch - Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Art. 12 Abs. 1 Z 3…
…Zl. 2000/15/0109, steht fest, dass die entgeltliche Überlassung von Grundstücken durch eine Agrargemeinschaft für Schipisten und Aufstiegshilfen nicht im Zusammenhang mit der land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit stehen kann. Die bisherige Vorgangsweise der Bw. ist damit nicht mehr durch die VwGH-Rechtsprechung deckt. Dadurch…
…Mandantin hinsichtlich der vermieteten Gebäudeteile von dieser Investitionsbegünstigung Gebrauch gemacht. Nach den EStR 2000, Rz. 3739, steht für fremdgenutzte (vermietete) Gebäude der Investitionsfreibetrag (auch) zu, wenn deren entgeltliche Überlassung einen von mehreren Betriebszwecken darstellt und gegenüber den anderen Tätigkeitsfeldern nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist…