…Finanzamt im Ergebnis dahin begründet, dass - im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer - eine nachträgliche einvernehmliche Aufhebung der Schenkung nichts an der bereits entstandenen Steuerpflicht ändere. Mit Antrag vom 2. Dezember 2008 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ohne weiteres Vorbringen begehrt…
…der Schenkung entstehe, werde beantragt, den ScheSt-Bescheid vom 29. März 2005 aufzuheben und die bezahlte ScheSt rückzuerstatten. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies das FA den Antrag auf Rückerstattung der ScheSt als unbegründet ab und führte hiezu im Wesentlichen aus, bei einer einvernehmlichen Rückgängigmachung…
…der Schenkung entstehe, werde beantragt, den ScheSt-Bescheid vom 29. März 2005 aufzuheben und die bezahlte ScheSt rückzuerstatten. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies das FA den Antrag auf Rückerstattung der ScheSt als unbegründet ab und führte hiezu im Wesentlichen aus, bei einer einvernehmlichen Rückgängigmachung…
…in der nunmehr geltenden Fassung ist auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes so auszulegen, dass aus den Worten "herausgegeben werden musste" eine einvernehmliche Rückgängigmachung der Schenkung die Erstattung hindert und die Herausgabepflicht ihre Ursache in der Schenkung selbst zu haben hat. Klarzustellen ist, dass der wirksame…
…der dem dem erwähnten hg. Erkenntnis vom 29. September 2011, 2008/16/0180, zugrunde liegenden vergleichbar wäre, behauptet auch die Beschwerdeführerin nicht. Somit durfte die belangte Behörde im Beschwerdefall unbedenklich annehmen, dass nicht ein einseitiger Widerruf einer Schenkung, sondern eine einvernehmliche Rückgängigmachung der Schenkung vorliegt…
…in denen der Geschenknehmer wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss. Eine einvernehmliche Rückgängigmachung der Schenkung erfüllt jedoch nicht diese Voraussetzung, gilt doch im Verkehrssteuerrecht der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann. Eine einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes…
…wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht werde. § 33 lit. a ErbStG in der nunmehr geltenden Fassung ist auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 29.9.2011, 2008/16/0180) so auszulegen, dass aus den Worten "herausgegeben werden musste" eine einvernehmliche Rückgängigmachung der Schenkung die…
…Eine einvernehmliche Rückgängigmachung führe nicht zur Erstattung der Schenkungssteuer. Daher würde auch die neue Rechtslage zu keiner Erstattung führen. Gemäß § 2 lit a Z 2 BAO würden die Bestimmungen der BAO auch in Angelegenheiten der von den Abgabenbehörden des Bundes zuzuerkennenden oder rückzufordernden bundesrechtlich geregelten…
…die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. November 1994, Zl. 92/16/0188, auf seine bisherige Rechtsprechung verwiesen, wonach die durch die rechtliche Anfechtbarkeit veranlasste einvernehmliche Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäftes als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen sei. Zu einer "mit Erfolg…
…des Schenkungsvertrages tatsächlich erfolgt war. Damit war die Ausführung der Zuwendung des Wohnrechtes ebenso im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfolgt, womit nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG die Steuerschuld hinsichtlich dieser Zuwendung entstanden war. Die nachträglich "einvernehmliche Rückgängigmachung" und der "Verzicht" auf das der Bf…
…dahin begründet, dass die Geschenkgeberin laut Vertrag auf den Widerruf der Schenkung verzichtet habe. Eine trotzdem vereinbarte Rückgängigmachung habe keine Wirkung. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, die Behörde übersehe, dass kein Widerruf der Schenkung erfolgt sei, sondern eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages. Diese…
…auch nach bereinigter Gesetzeslage nicht zur Erstattung, wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht wird. Der Erstattungsantrag lautet dahin, dass der Geschenkgeber die Schenkung des Wohnrechtes widerrufen wird und die Bw sich hiermit einverstanden erklärt hat und das Wohnrecht nicht in Anspruch nimmt. Daraus ist erkenntlich…
…2009 aufgenommenen Notariatsakt mit der GZ Z/2009 hat Herr L.Y, geb. am ( ), seiner Ehefrau T.Y., geboren am ( ), das GST- Nr. 1740/3 in EZ 2, geschenkt. Die Vertragsparteien kommen überein und erklären hiermit ausdrücklich, diesen Schenkungsvertrag einvernehmlich aufzuheben. Der Eigentumserwerb von Frau…
…auch in der Berufung mehrfach dargelegt - offenkundig im Einvernehmen mit dem Geschenkgeber das Geschenk herausgegeben hat und die Schenkung nicht verbüchert wurde. Selbst bei bereinigtem Gesetzestext kommt es jedoch nach obiger VfGH-Judikatur bei einer einvernehmlichen Rückgängigmachung (nach wie vor) nicht zur Erstattung der Steuer…
…einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich ist, der selbst einen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG darstellt, die Bestimmungen des Abs. 1 Z.1 und 2 sinngemäß gelten. Die Bw. bringt vor, die aus dem Übergabsvertrag vom TTmmJJ resultierende Schenkung…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. November 1994, Zl. 92/16/0188 (siehe auch Erkenntnis vom 27. Mai 1999, Zl. 96/16/0038), auf seine bisherige Rechtsprechung verwiesen, wonach die durch die rechtliche Anfechtbarkeit veranlasste einvernehmliche Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäftes als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen…
…Herausgabepflicht ihre Wurzel in der Zuwendung selbst hat. Demnach führt nach dem bereinigten Gesetzestext weder die (erzwungene) Herausgabe eines Geschenkes noch eine einvernehmliche Rückgängigmachung einer Schenkung zu einer Erstattung, wenn die Ursache nicht in der Schenkung selbst ist. Laut Stiftungsurkunde hat der Stifter das Mindeststiftungsvermögen…
…Die nur einvernehmliche Rückgängigmachung eines Schenkungsvertrages begründet aber keinen Anspruch auf Erstattung. Im Bereich des Verkehrsteuerrechtes gilt der Grundsatz, dass private Vereinbarungen selbst mit Rückwirkungsklausel keine steuerlichen Auswirkungen auf eine entstandene Abgabenpflicht haben. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung verwiesen. Da die…
…Auflösung" grundsätzlich nicht von einer tatsächlichen Rückgängigmachung ausgegangen werden. Bei einer treuhändigen "Auflösung" verbleibe die tatsächliche Verfügungsmacht über den Anteil beim Treugeber. Es könne daher schon grundsätzlich nicht, wie in der Berufung eingewendet, von einem teilweisen Verzicht auf die Schenkung auf den Todesfall ausgegangen werden…
…solches Ereignis darstellt, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. November 1994, Zl. 92/16/0188, auf seine bisherige Rechtsprechung verwiesen, wonach die durch die rechtliche Anfechtbarkeit veranlasste einvernehmliche Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäftes als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen sei. Zu einer…