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UFSW RV/4040-W/08Bei einvernehmlicher Aufhebung der Schenkung sind Voraussetzungen nach § 33 lit a ErbStG nicht erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2011

…Finanzamt im Ergebnis dahin begründet, dass - im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer - eine nachträgliche einvernehmliche Aufhebung der Schenkung nichts an der bereits entstandenen Steuerpflicht ändere. Mit Antrag vom 2. Dezember 2008 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz ohne weiteres Vorbringen begehrt…

UFSK RV/0320-K/05Einvernehmliche Rückgängigmachung einer unentgeltlichen Wohnrechtseinräumung - Erstattung von Schenkungssteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…der Schenkung entstehe, werde beantragt, den ScheSt-Bescheid vom 29. März 2005 aufzuheben und die bezahlte ScheSt rückzuerstatten. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies das FA den Antrag auf Rückerstattung der ScheSt als unbegründet ab und führte hiezu im Wesentlichen aus, bei einer einvernehmlichen Rückgängigmachung…

UFSK RV/0321-K/05Keine Erstattung von Schenkungssteuer bei einvernehmlicher Rückgängigmachung einer unentgeltlichen Wohnrechtseinräumung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…der Schenkung entstehe, werde beantragt, den ScheSt-Bescheid vom 29. März 2005 aufzuheben und die bezahlte ScheSt rückzuerstatten. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wies das FA den Antrag auf Rückerstattung der ScheSt als unbegründet ab und führte hiezu im Wesentlichen aus, bei einer einvernehmlichen Rückgängigmachung…

UFSW RV/2929-W/11Rückerstattung der Schenkungssteuer nach Widerruf der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2011

…in der nunmehr geltenden Fassung ist auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes so auszulegen, dass aus den Worten "herausgegeben werden musste" eine einvernehmliche Rückgängigmachung der Schenkung die Erstattung hindert und die Herausgabepflicht ihre Ursache in der Schenkung selbst zu haben hat. Klarzustellen ist, dass der wirksame…

UFSW RV/4041-W/08Rückerstattung der Schenkungssteuer nach einvernehmlicher Vertragsauflösung (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…der dem dem erwähnten hg. Erkenntnis vom 29. September 2011, 2008/16/0180, zugrunde liegenden vergleichbar wäre, behauptet auch die Beschwerdeführerin nicht. Somit durfte die belangte Behörde im Beschwerdefall unbedenklich annehmen, dass nicht ein einseitiger Widerruf einer Schenkung, sondern eine einvernehmliche Rückgängigmachung der Schenkung vorliegt…

UFSW RV/2275-W/05Kein § 33 lit. a ErbStG bei einvernehmlicher Aufhebung der Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…in denen der Geschenknehmer wider seinen Willen das Geschenk herausgeben muss. Eine einvernehmliche Rückgängigmachung der Schenkung erfüllt jedoch nicht diese Voraussetzung, gilt doch im Verkehrssteuerrecht der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann. Eine einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes…

UFSW RV/3776-W/10Aufhebung eines Schenkungsvertrages durch Scheidungsvergleich mit Wirkung ex tunc?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013

…wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht werde. § 33 lit. a ErbStG in der nunmehr geltenden Fassung ist auch nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 29.9.2011, 2008/16/0180) so auszulegen, dass aus den Worten "herausgegeben werden musste" eine einvernehmliche Rückgängigmachung der Schenkung die…

UFSW RV/0217-W/06Widerruf einer Stiftung durch einen von mehreren Stiftern/Verjährung des Erstattungsanspruches iSd § 33 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2007

…Eine einvernehmliche Rückgängigmachung führe nicht zur Erstattung der Schenkungssteuer. Daher würde auch die neue Rechtslage zu keiner Erstattung führen. Gemäß § 2 lit a Z 2 BAO würden die Bestimmungen der BAO auch in Angelegenheiten der von den Abgabenbehörden des Bundes zuzuerkennenden oder rückzufordernden bundesrechtlich geregelten…

UFSF RV/0264-F/09Kein Freibetrag gemäß § 15 a ErbStG für innerhalb von einem Jahr rückgängig gemachte Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2010

…die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. November 1994, Zl. 92/16/0188, auf seine bisherige Rechtsprechung verwiesen, wonach die durch die rechtliche Anfechtbarkeit veranlasste einvernehmliche Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäftes als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen sei. Zu einer "mit Erfolg…

BFG RV/3101092/2016§ 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist (auch) auf (reine oder überwiegend unentgeltliche, gemischte) Schenkungen anzuwenden, weshalb der Rückerwerb im Zuge der Aufhebung nach § 17 Abs. 2 GrEStG von der Steuer befreit ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.10.2016

…einheitlich von einer "Schenkung" auszugehen. Entgegen der Rechtsansicht des Bf kommt diesfalls hinsichtlich der beantragten Erstattung die Bestimmung nach § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 (nicht aber Z 1) zur Anwendung. Da mit Vereinbarung vom 3.3.2015 eine einvernehmliche Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges erfolgte…

UFSI RV/0134-I/04Entstehung der Steuerschuld bei Zuwendung eines Wohnrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2004

…des Schenkungsvertrages tatsächlich erfolgt war. Damit war die Ausführung der Zuwendung des Wohnrechtes ebenso im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfolgt, womit nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG die Steuerschuld hinsichtlich dieser Zuwendung entstanden war. Die nachträglich "einvernehmliche Rückgängigmachung" und der "Verzicht" auf das der Bf…

BFG RV/7102188/2018Abweisung eines Antrages auf Nichtfestsetzung (Abänderung) der Grunderwerbsteuer. Aus der Vereinbarung über die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges (hier: Begründung von gemeinsamen Wohnungseigentum) geht nicht hervor, dass die Rückgängigmachung aufgrund eines Rechtsanspruches wegen Nichterfüllung von Vertragsbestimmungen erfolgt ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2022

…des Schenkungsvertrages, iSd § 13 Abs.3 WEG erfolgte, gemeinsame Belastung des gemeinsamen Wohnungseigentumes hätte nicht zur steuervernichtenden Rückgängigmachung des Schenkungsvertrages iSd § 17 Abs.1 Z 2 GrEStG führen können. Im zu beurteilenden Fall war zu klären, ob sich aus dem o.a. Inhalt der Vereinbarung…

UFSI RV/0646-I/12Die einvernehmliche Rückgängigmachung des Schenkungsvertrages führt nach § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG nicht zur Erstattung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2012

…dahin begründet, dass die Geschenkgeberin laut Vertrag auf den Widerruf der Schenkung verzichtet habe. Eine trotzdem vereinbarte Rückgängigmachung habe keine Wirkung. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, die Behörde übersehe, dass kein Widerruf der Schenkung erfolgt sei, sondern eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages. Diese…

UFSI RV/0050-I/09Keine Erstattung der Schenkungssteuer bei einvernehmlicher Rückgängigmachung; zudem ist Herausgabeanspruch erst nach 26. Juni 2008 (Kundmachung BGBl I 2008/85)entstanden und damit § 33 ErbStG nicht mehr anzuwenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…auch nach bereinigter Gesetzeslage nicht zur Erstattung, wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht wird. Der Erstattungsantrag lautet dahin, dass der Geschenkgeber die Schenkung des Wohnrechtes widerrufen wird und die Bw sich hiermit einverstanden erklärt hat und das Wohnrecht nicht in Anspruch nimmt. Daraus ist erkenntlich…

BFG RV/3100815/2015Einvernehmliche Aufhebung einer (gemischten) Schenkung führt nach § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG nicht zur Erstattung der Grunderwerbsteuer: Der Rückerwerb ist daher neuerlich steuerpflichtig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2016

…einheitlich von einer "Schenkung" auszugehen. Entgegen der Rechtsansicht des Bf kommt diesfalls - hinsichtlich der begehrten Erstattung - die Bestimmung nach § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 (nicht aber Z 1) zur Anwendung. Da mit Vereinbarung vom 3.3.2015 eine einvernehmliche Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges erfolgte…

UFSI RV/0909-I/10Bei einer einvernehmlichen Rückgängigmachung einer Grundstücksschenkung unterliegt der Rückerwerb des Eigentums der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011

…2009 aufgenommenen Notariatsakt mit der GZ Z/2009 hat Herr L.Y, geb. am ( ), seiner Ehefrau T.Y., geboren am ( ), das GST- Nr. 1740/3 in EZ 2, geschenkt. Die Vertragsparteien kommen überein und erklären hiermit ausdrücklich, diesen Schenkungsvertrag einvernehmlich aufzuheben. Der Eigentumserwerb von Frau…

UFSI RV/0179-I/09Keine Steuererstattung nach § 33 lit a ErbStG bei einvernehmlicher Rückgängigmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2009

…auch in der Berufung mehrfach dargelegt - offenkundig im Einvernehmen mit dem Geschenkgeber das Geschenk herausgegeben hat und die Schenkung nicht verbüchert wurde. Selbst bei bereinigtem Gesetzestext kommt es jedoch nach obiger VfGH-Judikatur bei einer einvernehmlichen Rückgängigmachung (nach wie vor) nicht zur Erstattung der Steuer…

UFSW RV/0522-W/06Liegen die Voraussetzungen für die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein Rechtsvorgang erforderlich ist, der selbst einen Erwerbsvorgang nach § 1 GrEStG darstellt, die Bestimmungen des Abs. 1 Z.1 und 2 sinngemäß gelten. Die Bw. bringt vor, die aus dem Übergabsvertrag vom TTmmJJ resultierende Schenkung…

UFSI RV/0286-I/07Stellt eine außergerichtliche Anfechtungserklärung durch die Geschenknehmerin und deren Annahme durch den Geschenkgeber eine mit Erfolg durchgeführte Anfechtung einer Schenkung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2007

…Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. November 1994, Zl. 92/16/0188 (siehe auch Erkenntnis vom 27. Mai 1999, Zl. 96/16/0038), auf seine bisherige Rechtsprechung verwiesen, wonach die durch die rechtliche Anfechtbarkeit veranlasste einvernehmliche Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäftes als erfolgreich durchgeführte Anfechtung anzusehen…

UFSW RV/1655-W/11Rückerstattung der Schenkungssteuer bei Auflösung der Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

…Herausgabepflicht ihre Wurzel in der Zuwendung selbst hat. Demnach führt nach dem bereinigten Gesetzestext weder die (erzwungene) Herausgabe eines Geschenkes noch eine einvernehmliche Rückgängigmachung einer Schenkung zu einer Erstattung, wenn die Ursache nicht in der Schenkung selbst ist. Laut Stiftungsurkunde hat der Stifter das Mindeststiftungsvermögen…