…Beträge konnten sohin nicht gemäß § 46 EStG 1988 angerechnet werden. Vielmehr war diese Frage im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeberin und -nehmerin (Berufungswerberin) im Rahmen der Klärung der Auszahlungsmodalitäten zu klären, was im Übrigen zwischenzeitig auch passiert ist und zur direkten Auszahlung des ursprünglich zu Unrecht einbehaltenen…
…Abgabenanspruch nach dem 31. Dezember 2000 entsteht. § 240 Abs. 3 BAO lautet in seiner Neufassung: Auf Antrag des Abgabepflichtigen hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gem. Abs. 1 erfolgt ist, b) ein…
…Abgabenanspruch nach dem 31. Dezember 2000 entsteht. § 240 Abs. 3 BAO lautet in seiner Neufassung: Auf Antrag des Abgabepflichtigen hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gem. Abs. 1 erfolgt ist, b) ein…
…Jänner 2007 einbehaltene Beträge nicht mehr rückerstattet werden kann. Es liegt objektive Fristversäumnis vor, wobei es auf ein allfälliges Verschulden nicht ankommt. Das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel hat daher dem Antrag auf Rückerstattung der zu Unrecht einbehaltenen motorbezogenen Versicherungssteuer für vor dem 1…
…Erträgen tatsächlich Kapitalertragsteuer in der beantragten Höhe einbehalten wurde (dieser Nachweis könne z.B. durch Erträgnisabrechnungen der depotführenden Bank erbracht werden). Dem Vorhalt sei dahingehend entsprochen worden, dass die Zahl der Anteile und der Verlust des Investments durch Vorlage eines Depotauszuges belegt wurden. Der Betrag…
…einzubehalten und abzuführen sind, ist der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. (2) Bei Wegzug des Schuldners der Kapitalertragsteuer oder Verlegung der kuponauszahlenden Stelle (§ 95 Abs. 3 Z 2 erster…
…3 BAO auf Rückzahlung folgender seiner Ansicht nach zu unrecht einbehaltener Beträge an Lohnsteuer | für den Monat Juni 2000 | ATS 34.375,00 | € | 2,498,12 | für den Monat Juli 2000 | ATS 33.435,29 | € |…
…einbehaltene und abgeführte und somit im Bescheid angerechnete Lohnsteuer höher. Im gegenständlichen Fall wurde, wie der Bw auch selbst erkannt hat, bei der Lohnzahlung durch die Firma PRA GesmbH der Alleinverdienerabstzbetrag berücksichtigt. Dies kann ein Grund dafür sein, warum die Steuergutschrift im angefochtenen Bescheid betragsmäßig…
…Abgabenanspruch nach dem 31. Dezember 2000 entsteht. § 240 Abs. 3 BAO lautet in seiner Neufassung: Auf Antrag des Abgabepflichtigen hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gem. Abs. 1 erfolgt ist, b) ein…
…eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Nach der Bestimmung des § 240 Abs. 3 BAO in ihrer für die betroffenen Abgaben…
…Verlustvortrag. Soweit das Berufungsvorbringen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25. Juni 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der anzurechnende Betrag dürfe den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden dürften, entfalle. Es…
…anfallen. Zur Zulässigkeit eines Antrages nach § 240 Abs 3 BAO Nach § 240 Abs 3 BAO hat - auf Antrag des Abgabepflichtigen - die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß § 240 Abs 1 BAO erfolgt ist (lit…
…der zitierten Bestimmung auf Grund der Eintragungen im Lohnkonto (§ 76 EStG 1988) auszuschreiben ist. Aus den von der Berufungswerberin übermittelten Lohnzetteln geht ein von der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer sich unterscheidender Betrag an einbehaltener Lohnsteuer hervor. Das Finanzamt hat der Berufungswerberin als Beilage zu den Bescheiden…
…beurteilen gewesenen Fällen. Dort wäre überhaupt keine inländische Steuerschuld entstanden, während hier nach Ansicht der Berufungsbehörde hinsichtlich des auf Österreich entfallenden Pensionsanteils sehr wohl eine Steuerschuld des Bw. besteht. Da somit eine Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages gemäß § 240 Abs. 3 lit. c BAO…
…Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Gemäß § 240 Abs. 3 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht…
…1 EStG 1988 Vorauszahlungen sowie durch Steuerabzug einbehaltene Beträge abzuziehen sind. Im gegenständlichen Fall wurden keine Vorauszahlungen für 2010 geleistet. Es wurde daher auf die errechnete Tarifsteuer von € 3.918,02 lediglich die einbehaltene Lohnsteuer von € 3.199,04 angerechnet woraus sich eine…
…Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Gemäß § 240 Abs 3 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht…
…Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Gemäß § 240 Abs 3 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht…
…Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Gemäß § 240 Abs. 3 BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht…
…berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Abs 3 der angeführten Gesetzesstelle normiert, dass auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs 1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen hat, als…