…festzuhalten, dass das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit für einen echten Dienstvertrag spricht, da die von der Bw vorgebrachten Argumente ein Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit nicht aufzeigen konnten. Ein arbeits- oder sozialversicherungsrechtliches Verständnis des freien Dienstnehmers als Maßstab bindet die Abgabenbehörde nicht. Das Beschäftigungsverhältnis…
…verpflichtet ist. Nach der zitierten Bestimmung sind sohin primär zwei Elemente entscheidend: Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Die für das Dienstverhältnis charakteristische Weisungsunterworfenheit ist durch weitgehende Unterordnung gekennzeichnet und führt zu einer weitreichenden Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Dienstnehmers (persönliche Weisungsgebundenheit). Für…
…bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der GPLA Prüfung wurden bei der Berufungswerberin die Bezüge für die "Freien Dienstnehmer" dem Dienstgeberbeitrag unterworfen, da es sich nach Ansicht des Prüfers gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 um "Echte Dienstnehmer" handeln würde. Aufgrund dieser Feststellungen wurden am 20…
…und Dienstnehmereigenschaft von vornherein nur dann ausschließen, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung eine solche Nutzung zu erwarten ist. Beides trifft für den gegenständlichen Fall nicht zu. Abschließend ist festzuhalten, dass das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit für einen echten Dienstvertrag…
…9. März 2010 ist die Bw. dem Mängelbehebungsauftrag nachgekommen und hat die Berufungen wie folgt begründet: aus dem Prüfbericht sei nicht erkennbar, inwiefern es sich bei den für die Jahre 2003-2006 angenommenen Dienstnehmern um "echte Dienstnehmer" gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handeln sollte bzw…
…Nachforderung ihrer Ansicht nach nicht richtig sei. In Beantwortung dieses Vorhalts wurde durch die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin zunächst klargestellt, dass sich die Berufung gegen die Beurteilung der Telefonkontakter als echte Dienstnehmer richte, und dass sich seitens der Sozialversicherung, von der die Prüfung durchgeführt wurde…
…er sich mit dem gegenständlichen Fall überhaupt nicht vergleichen lässt, es gibt keinerlei Berührungspunkte zumal im Sachverhalt des Erkenntnisses sich um echte Dienstnehmer handelte und der Beschwerdeführer offensichtlich im Nachhinein hier eine andere Rechtsbeziehung durchbringen wollte. Auch sind die Gründe der Abweisung der Beschwerde begründet…
…2012 eine Antwort auf den Vorhalt und Unterlagen. Sowohl die Antwort wie die Unterlagen beschränken sich auf den Berufungspunkt betreffend Nachtzuschläge. Zum Thema der Einstufung der Taxilenker als echte Dienstnehmer und den vorgehaltenen Sachverhaltselementen wurde nicht Stellung genommen, obwohl diesbezüglich umfangreiche Beweisanträge im Erörterungsgespräch angekündigt…
…ersichtlich, warum ausschließlich und alleine der Mehrheitsgesellschafter als Dienstnehmer iSd FLAG behandelt werde, wenn das Gesetz ansonsten nur echte Dienstnehmer erfasse. Während sich in der Einkommensteuer mit der wesentlichen Beteiligung nur die Einkunftsart ändere, dehne das FLAG den Grundtatbestand, der sich auf Dienstnehmer beschränke, systemwidrig…
…dass ein Pauschalurteil gefällt worden sei, ohne die Verhältnisse näher zu beleuchten, zumal der Berufungswerber neben freien Dienstnehmern ebenso echte Dienstnehmer beschäftigt hätte. Es seien von der Wirtschaftskammer Steiermark ausgesandte und empfohlene freie Dienstverträge mit jenen Lenkern abgeschlossen worden, die 1) ihre Tätigkeit im Wesentlichen…
…nach Adresse2 verlegt. Wie der Prüfer in seinem abschließenden Bericht vom 23. Februar 2009 festhielt, sind folgende Personen (slowakische Staatsbürger) als echte Dienstnehmer einzustufen: A B C D E. Mit Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 25. Februar 2009, wurde vom Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg die Lohnsteuer…
…echte Dienstnehmerin (weisungsgebunden usw.) für ihre Tätigkeit erhalte und andererseits für ihre Haftung eine Gewinnausschüttung habe. Wenn jetzt das Gehalt nicht als Gehalt sondern als Einkommen aus Gewerbebetrieb angesehen werde (was im erwähnten Paragraphen 23 Z 2 EStG nicht eindeutig erwähnt werde, da ein echtes…
…Prüferin gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 um "Echte Dienstnehmer" handle. Aufgrund dieser Feststellungen wurden vom Finanzamt am 31. Juli 2009 entsprechende Festsetzungsbescheide für den Zeitraum 1.1.2004 bis 31.12.2007 erlassen. Gegen diese Bescheide wurde mit Eingabe vom 3. September 2009 das…
…welche ursprünglich im Besitz der Dienstnehmer gewesen seien, ab Eintrittsdatum mittels Abtretungserklärung in der Besitz der Bw. übergegangen seien. Da das Fahrzeug das Betriebsmittel sei, um den Beruf des Taxilenkers ausüben zu können, handle es sich bei den Taxilenkern um echte Dienstnehmer. Ihre dagegen eingebrachte…
…bei Bedarf des freien Dienstnehmers seien in den berufungsgegenständlichen Fällen gegeben. Auch auf die in den jeweiligen freien Dienstverträgen ausdrücklich hingewiesene Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuergesetzes müsse im gegenständlichen Zusammenhang hingewiesen werden, zumal sich Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und echte Dienstnehmereigenschaft gegenseitig ausschließen würden…
…Stammkapital beteiligt. Ab Jänner 2004 verfügt sie über 70%. Sie übt seit 23.8.1989 die Funktion der Geschäftsführerin aus. Bis 31.12.1999 kam sie dieser Aufgabe als echte Dienstnehmerin mit allen arbeits- und abgabenrechtlichen Konsequenzen nach (wie z.B. SV- und Lohnsteuerabzug, Abfertigung…
…Wr. Neustadt einem Mitarbeiter des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart bekannt: "Im Zuge der GPLA-Prüfung 2000-2004 bei W. KG (X-Festspiele) wurde feststellt, dass die Ordner echte Dienstnehmer sind, da sie in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen. Sie haben die Verpflichtung übernommen…
…des Sekretariats, des Rechnungswesens, des Personalwesens und der übrigen Verwaltungstätigkeiten sei durch echte Dienstnehmer/Angestellte erfolgt. Der Tätigkeitsumfang aus der Wahrnehmung der Geschäftsführung im Kleinbetrieb der Bw reduzierte sich daher durchschnittlich auf jeweils 5 Stunden je Monat (täglicher Rapport ca 5 Minuten, ds monatlich 2…
…der echte Dienstnehmer (vgl. Korn "Die Werkvertragsregelung", Weiß Verlag 2002, Seite 68). Dieses Vertretungsrecht drücke sich nun durch folgende Merkmale aus: 1. Es bestehe keine Anwesenheitspflicht. 2. Gegebenenfalls können auch der Arbeitsablauf und der Beschäftigungsort vom Werkvertragsnehmer selbst bestimmt werden. 3. Der freie Dienstnehmer könne…
…dass die "freien Mitarbeiter" der Rundschau, die in die Redaktionen eingegliedert waren, echte Dienstnehmer gewesen sind. Die "Rahmenverträge" wurden nicht wie vertraglich vereinbart gelebt. Das gilt sowohl für Frau Berufungswerberin als auch für die Klägerinnen in den genannten Verfahren. Beilagen: Tonbandprotokolle" Mit Schreiben vom 8…