…Bewilligung vom 2. August 2005, Zl. NNN ersetzt hat, ist nach der Aktenlage unbeeinsprucht in Rechtskraft erwachsen. Die ZE-Bewilligung selbst enthält zwar keine ausdrücklichen Regelungen iSd Artikels 407 Abs. 2 ZK-DVO, sie bestimmt aber, dass sie nur im Zusammenhang mit einer e-zoll…
…angefochtenen Bescheid erneut eine e-Zoll-Bewilligung erteilt worden, sodass sie weiterhin im Zollgeschäft tätig sein könne. Dagegen brachte die Bf. fristgerecht Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat,(UFS), ein, im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Anwendung des § 28 Abs.4 ZollR-DG zu Unrecht…
…Art. 37 ZK unter zollamtlicher Überwachung stehende und zur Abfertigung zum freien Verkehr angemeldete Ware befinden würde. Dieser Ort ergibt sich durch die abgegebenen Erklärungen der Anmelderin mit AAA (siehe auch e-zoll Bewilligung des Zollamtes Wien vom 00.00.0000, Anlage 3, Blatt 29…
…vom ttmmjjjj, Zl. ZZZ, erteilten Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren gemäß § 55 Abs. 2 ZollR-DG sowie der Gestellung und Abfertigung an zugelassenen Warenorten gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG (e-zoll-Bewilligung). Dies deshalb, weil diese letztgenannte Bewilligung bestimmt, dass es der Bf. im…
…7 ZollR-DG (e-Zoll-Bewilligung). In der Zollanmeldung CRN (custom reference number) 123 vom 19. Jänner 2006 beantragte die Bf. als direkte Vertreterin der A-GmbH, Wien, die Überführung von elektrisch betriebenen Wanduhren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Mit Bescheid vom 26…
…1. Juli 2009 geltenden Fassung stellt das für die Bestimmungsstelle bestimmte Exemplar des Versandscheins die summarische Anmeldung dar. Dies gilt, wie auch in der e-zoll-Bewilligung angeführt ist, sinngemäß für das in den betroffenen Fällen angewendete New Computerised Transit System (NCTS). Gemäß Art. 50…
…Zl. 200000/11111, die Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren gemäß § 55 Abs.2 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) sowie der Gestellung und Abfertigung an zugelassenen Warenorten gemäß § 11 Abs.7 ZollR-DG (e-Zoll-Bewilligung). In der Anlage 2 des Bescheides, die einen Bestandteil des Spruches…
…1. Juli 2009 geltenden Fassung stellt das für die Bestimmungsstelle bestimmte Exemplar des Versandscheins die summarische Anmeldung dar. Dies gilt, wie auch in der e-zoll-Bewilligung angeführt ist, sinngemäß für das in den betroffenen Fällen angewendete New Computerised Transit System (NCTS). Gemäß Art. 50…
…1. Juli 2009 geltenden Fassung stellt das für die Bestimmungsstelle bestimmte Exemplar des Versandscheins die summarische Anmeldung dar. Dies gilt, wie auch in der e-zoll-Bewilligung angeführt ist, sinngemäß für das in den betroffenen Fällen angewendete New Computerised Transit System (NCTS). Gemäß Art. 50…
…1. Juli 2009 geltenden Fassung stellt das für die Bestimmungsstelle bestimmte Exemplar des Versandscheins die summarische Anmeldung dar. Dies gilt, wie auch in der e-zoll-Bewilligung angeführt ist, sinngemäß für das in den betroffenen Fällen angewendete New Computerised Transit System (NCTS). Gemäß Art. 50…
…1. Juli 2009 geltenden Fassung stellt das für die Bestimmungsstelle bestimmte Exemplar des Versandscheins die summarische Anmeldung dar. Dies gilt - wie in der e-zoll-Bewilligung angeführt ist - sinngemäß auch für das in den betroffenen Fällen angewendete New Computerised Transit System (NCTS). Gemäß Art. 50…
…In Punkt 4 der Anlage zur Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers im NCTS (New Computerised Transit System) vom 26. Februar 2009 wird zur Form der Ankunftsanzeige ausgeführt: "Beförderung im elektronischen Versandverfahren (NCTS): Treffen Waren an einem in der e-zoll-Bewilligung genannten Warenort ein…
…1. Juli 2009 geltenden Fassung stellt das für die Bestimmungsstelle bestimmte Exemplar des Versandscheins die summarische Anmeldung dar. Dies gilt, wie auch in der e-zoll-Bewilligung angeführt ist, sinngemäß auch für das in den betroffenen Fällen angewendete New Computerised Transit System (NCTS). Gemäß Art…
…Versandschein angeführt worden. Somit sei - ohne das vorhergehende Versandverfahren zu beenden - ein "Anschlussverfahren 7100" eingeleitet worden. Der Gestellungspflicht im Versandverfahren sei zweifelsfrei entsprochen worden, wenn auch nicht ordnungsgemäß im Sinne der e-zoll-Bewilligung, jedoch tatsächlich, zumal für die Gestellungsmitteilung keine Formvorschrift bestehe. Maßgeblich sei…
…Versandschein angeführt worden. Somit sei - ohne das vorhergehende Versandverfahren zu beenden - ein "Anschlussverfahren 7100" eingeleitet worden. Der Gestellungspflicht im Versandverfahren sei zweifelsfrei entsprochen worden, wenn auch nicht ordnungsgemäß im Sinne der e-zoll-Bewilligung, jedoch tatsächlich, zumal für die Gestellungsmitteilung keine Formvorschrift bestehe. Maßgeblich sei…
…Versandschein angeführt worden. Somit sei - ohne das vorhergehende Versandverfahren zu beenden - ein "Anschlussverfahren 7100" eingeleitet worden. Der Gestellungspflicht im Versandverfahren sei zweifelsfrei entsprochen worden, wenn auch nicht ordnungsgemäß im Sinne der e-zoll-Bewilligung, jedoch tatsächlich, zumal für die Gestellungsmitteilung keine Formvorschrift bestehe. Maßgeblich sei…
…Versandschein angeführt worden. Somit sei - ohne das vorhergehende Versandverfahren zu beenden - ein "Anschlussverfahren 7100" eingeleitet worden. Der Gestellungspflicht im Versandverfahren sei zweifelsfrei entsprochen worden, wenn auch nicht ordnungsgemäß im Sinne der e-zoll-Bewilligung, jedoch tatsächlich, zumal für die Gestellungsmitteilung keine Formvorschrift bestehe. Maßgeblich sei…
…Art. 61 Buchstabe a) ZK eine schriftliche Zollanmeldung abzugeben. Die Bf. ist Inhaberin einer Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren gemäß § 55 Abs. 2 ZollR-DG sowie der Gestellung und Abfertigung an zugelassenen Warenorten gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG (e-Zoll-Bewilligung). Nach Titel II…
…vom 14. Juni 2012 hat die Bf. Berufung mit der Begründung eingebracht, dass es bei der Einstellung des T1 Dokumentes in das e-Zoll System bei der Y. bezüglich der Benennung des Warenortes zu einem Irrtum gekommen sei. Aus den Unterlagen sei ersichtlich gewesen, wo…
…über den Eingang dieser Waren an das Zollamt erfolgte durch die Bf. bis zur e-zoll Anmeldung zur Überführung der gegenständlichen Waren in den freien Verkehr weder im Wege des Informatikverfahrens noch im sogenannten Notfallverfahren. Erst mit 3.8.2009 - zu diesem Zeitpunkt befand sich…