…diesen einer disziplinarrechtichen Verantwortung zuzuführen, stellen Gründe dar, für den § 79 FinStrG die Gewährung der Akteneinsicht nicht vorsieht (siehe dazu auch VwGH Erk. vom 21. Jänner 1980, Zln. 1879/77, 417/78). Die Verfolgung des Steuerberaters in zivilrechtlicher und disziplinarrechtlicher Hinsicht dient nämlich nicht den…
…Betriebsprüfungsbericht könne nach Ansicht des Bw. nur auf einem Missverständnis beruhen, da dieser nur Raten für die Abstattung einer Geldbusse betreffe, möglicherweise aber von der Betriebsprüfung als Beweismittel für eine disziplinarrechtliche Verurteilung des Bw. angesehen worden sei. Der Bw. betont, dass nur dieser Fall die…
…was sie dann auch versucht hätte, nachzuholen. Ein wissentliches Verhalten des Beschuldigten sei daher nicht mit Sicherheit erweislich. Die Verantwortung des HS, es habe sich um einen Irrtum seiner Gattin gehandelt, könne daher nicht zur Gänze widerlegt werden, weshalb im Zweifel lediglich wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach…
…inwieweit die erbrachte Leistung einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenstätigkeit der Leistungsempfängers darstelle, welches Unternehmen Verantwortung und Risiken für die Arbeitsergebnisse der natürlichen Person trage, wer die Leistungserbringung kontrolliere, wer zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen berechtigt sei, auf den gegenständlichen Sachverhalt (Einsatz von ausländischen Verspachtlern und Maurern auf…
…Leistung einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenstätigkeit des Leistungsempfängers darstellt, welches Unternehmen Verantwortung und Risiken für die Arbeitsergebnisse der natürlichen Person trägt, wer die Leistungserbringung kontrolliert, wer die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, wer zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen berechtigt ist (Bendlinger, Auslandsentsendungen²,122). Ein grundlegendes Indiz ist…
…Leistung einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenstätigkeit des Leistungsempfängers darstellt, welches Unternehmen Verantwortung und Risiken für die Arbeitsergebnisse der natürlichen Person trägt, wer die Leistungserbringung kontrolliert, wer die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, wer zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen berechtigt ist (Bendlinger, Auslandsentsendungen2,122). Nach Überzeugung des Senates…
…nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung vorzugehen. Nach den die ständige Verantwortungslinie der Entscheidungsträgerin bestätigenden Angaben der im Rechtsmittelverfahren gehörten Zeugen hat nicht sie sondern der nicht mehr in Österreich aufhältige R.R. tatsächlich das verfahrensgegenständliche Lokal geführt. Da somit hinsichtlich der…
…Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten, wobei jedoch das an den Tag gelegte Verschulden (und wohl auch die Tatfolgen) als geringfügig einzustufen seien und daher von der Verhängung einer Strafe abgesehen werden könne. Aus spezialpräventiven Überlegungen im Hinblick auf künftige Kontakte des Bf. mit…
…Soweit letzterer tatsächlich in Wahrnehmung der Angelegenheiten des Bf tätig geworden ist, trägt er die Verantwortung. Insbesondere Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zutreffend erst beim Jahresabschluss gebildet, sodass auch in diesem Punkt als Verursacher der Abgabenverkürzung im Einklang mit dem Beschwerdevorbringen tatsächlich der Vertreter anzusehen ist. Der…
…Mai 2007 nicht mehr unberichtigt aushaften, stattzugeben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 19.12.2002, 2002/15/0152) wird der verantwortliche Vertreter nicht von seiner Verantwortung befreit, wenn er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., B., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
…August 1997 Geschäftsführer der X. GmbH und wäre daher für die Entrichtung der Abgaben aus deren Mitteln verantwortlich. Grundsätzlich trage jeder der Geschäftsführer die Verantwortung für das ihm zugewiesene Arbeitsgebiet. Die interne Geschäftsverteilung befreie jedoch nicht von der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten. Er würde ersucht werden…
…nach dem Namen des Deklaranten gefragt, der für die Abwicklung der verfahrensgegenständlichen Zollangelegenheit zuständig war. Er habe den Namen des Mitarbeiters nicht ungefragt preisgeben wollen. Sein Verantwortungsbereich umfasse sämtliche Zollformalitäten in der B GmbH, die er jedoch nicht persönlich erledige, da es mehrere Mitarbeiter gebe…
…die Genannten ausgegangen. Allfällige Säumnisse hätten daher ausschließlich die vorgenannten Geschäftsführer bzw. Personen, keinesfalls aber er zu verantworten. Es werde daher die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Einstellung des gegen den Bf. eingeleiteten Finanzstrafverfahrens beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG…
…980,40 €). Der Bf. habe somit ein Finanzvergehen gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten, wobei jedoch das an den Tag gelegte Verschulden und die Tatfolgen als geringfügig zu qualifizieren seien, sodass gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG von der Verhängung einer Strafe…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…zu folgen, als eine Geschäftsverteilung, wobei zwischen mehreren vertretungsbefugten Personen eine Aufgabenteilung besteht, sich auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsführer auswirkt. Jeder Vertreter trägt dann zunächst lediglich für sein ihm zugewiesenes Arbeitsgebiet die volle Verantwortung. Eine Arbeitsaufteilung bewirkt jedoch, selbst bei großer Spezialisierung, nicht, dass…
…nicht fest, wer für die begangenen Vergehen tatsächlich zur Verantwortung zu ziehen sei. Eine Verantwortlichkeit der Beschuldigten sei nicht auszuschließen, sei es als unmittelbare Täterin oder auch als Beitragstäterin. In der Berufungsverhandlung vom 27. April 2011 bestritt die Beschuldigte weiterhin jegliche finanzstrafrechtliche Verantwortung. Sie sei…
…konkret unterlassen hat, sodass sie ein Verschulden an der Verwirklichung einer Straftat durch ihren Mitarbeiter zu verantworten hat, können ohne die noch durchzuführenden Ermittlungen nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Bestimmtheit getroffen werden. Da somit noch weitere umfangreiche Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchzuführen sind um…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch WTH Fleischmann & Pinggera, Wirtschaftstreuhänder, 5020 Salzburg, Schrannengasse 2, vom 13. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. W. Pagitsch, vom 17. Jänner 2007 betreffend Haftungsbescheid gemäß §§ 9 iVm…