…zufolge Österreich berechtigt wäre auf dem Gebiet des Fürstentum Liechtenstein Zustellungen in Abgabensachen vorzunehmen, bestehen nicht. Auch wenn mit einem bestimmten Staat kein internationales Übereinkommen besteht, so lässt nach herrschender Ansicht die internationale Übung die direkte postalische Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke im Ausland grundsätzlich zu (vgl…
…Die Zustellung der Berufungsentscheidung erfolgte auf zweifache Art: Zum einen an den laut Steuererklärung ausgewiesenen Zustellungsbevollmächtigten (der auf rechtlich unwirksame Art mit E-Mail vom 8.8.2011 bekannt gegeben hat, die Vertretung nicht mehr auszuüben). Zum anderen entsprechend internationaler Übung durch direkte postalische Zustellung…
…Da direkte Postzustellungen von Erledigungen in Abgabensachen in Deutschland zulässig sind (vgl. VwGH 15. 5. 2000, 98/17/0091-0093; VwGH 27. 10. 1997, 97/17/0336), wird § 6 des Europäisches Rechtsanwaltsgesetzes (EIRAG) für Zustellungen der unter dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der…
…Annahme des Finanzamtes über eine Zustellung am 5. April 2006 gegeben sind. Einem Aktenvermerk des Finanzamtes vom 10. Juli 2006 zufolge ist der tatsächliche postalische Bescheideingang nicht nachweisbar. Die Berufungsfrist beträgt nach § 245 Abs. 1 BAO einen Monat. Die Frist beginnt am Tag der Zustellung (…
…Gemäß § 245 Abs.1 BAO beträgt die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen einen Bescheid einen Monat. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheides zu laufen. Wird die Berufung innerhalb eines Monats nach der Zustellung entweder direkt beim Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat…
…dies sei nicht nötig, wenn man in Österreich noch einen zweiten Wohnsitz habe, die genaue Adresse seines neuen Wohnsitzes laute Adr2 als österreichische Zustellungsbevollmächtigte mache er MM in Adr1 namhaft, das nun für ihn zuständige Finanzamt sei L, sein Steuerberater sei Herr PZ in Adr3…
…V. m. § 103 Abs. 1 BAO direkt ohne Befassung seines Zustellungsbevollmächtigten - sowie - unter Zwangsstrafenandrohung - als Zeuge E. Pr. zu Handen seines Zustellungsbevollmächtigten vorgeladen wurden. Dem Bw. wurde in der am 18. August 2009 zugestellten Ladung aufgetragen, allfällige weitere Beweismittel zum Beweis des Umstandes, dass die…
…Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht dort unbeschränkt steuerpflichtig ist." Nach dem dritten Teil, erstem Titel des schweizerischen Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer werden als juristische Personen u.a. die Aktiengesellschaften besteuert (Art. 49)…
…Schreiben vom 16.11.2007 (Berufungsbegründung zu Berufungen betreffend Haftungs- und Abgabenbescheide für 2004 - 2006 bzw 1-3/2007) als Anlage 2 einige Schriftstücke in Kopie beigelegt, die am Ort der Geschäftsleitung in Wien erstellt und postalisch aufgegeben wurden. Wir verweisen auf die jeweiligen Aufgabescheine…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…nicht erfüllt. Es läge kein Rückstandsausweis (als tauglicher Exekutionstitel) vor, sondern lediglich eine "Rückstandsanzeige" eines deutschen Zollamtes, und außerdem beträfe diese zum Großteil keine direkten Steuern, sondern Säumniszuschläge, deren Berechnung im Übrigen nicht einmal aus jener Rückstandsanzeige zu entnehmen sei. Daher hätte das Zollamt Wien…
…den Bw. als Bescheidadressat und setzte diesem gegenüber Grunderwerbsteuer in Höhe von € 2.335,03 (3,5% von € 66.715,12) fest. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte zu Handen Herrn Notar NOTAR. 2.3. Ersuchen um Erstreckung der Berufungsfrist Mit am 23. September…
…Juli 2007 (Niederschrift) wurde Hr. Mag. S (GF ab 2/2007) befragt warum die beiden Mittelsmänner die Tradinggeschäfte nicht direkt mit den Abnehmern und den Lieferanten abgeschlossen haben? Es ergibt für den Prüfer keinen wirtschaftlichen Sinn, in der Lieferkette einen weiteren Händler (immer als Exporteur…
…lit. a FinStrG habe die Bw3 die Kosten des Finanzstrafverfahrens in Höhe von € 363,00 zu ersetzen. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, die Bw1 und der Bw2 seien trotz ordnungsgemäßer Zustellung unentschuldigt nicht zur Verhandlung vor dem Spruchsenat erschienen, sodass gemäß …
…Vorgangsweise innerhalb dieses Trader-Pools war mir von Herrn CM dargestellt worden, der mir 1 - 2 Wochen vor dieser Geschäftsabwicklung diese dargestellt hat. Die Rechnungen wurden mir von der VL per Mail übermittelt; ob eine Rechnung auf postalischem Weg erfolgte, kann ich nicht sagen, bzw…
…Vermietungszeit. Den Einkommensteuerrichtlinien entsprechend steht die Finanzverwaltung in diesem Punkt auf dem Standpunkt, dass diese Form der Vermietung von Appartements in keinem direkten Zusammenhang mehr stehe mit der Einkunftsart Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sondern als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu werten sind. Mit…
…Fernseher. Er habe keinen Nachsendeauftrag gestellt und verfüge auch über kein Postfach. Er habe sich postalisch in der Schweiz nicht angemeldet. Die Post der Bausparkasse und der Versicherungen gehe weiterhin nach Hard. Aus dem vorgelegten Schriftverkehr zwischen dem Berufungsführer und dem kantonalen Steueramt St. Gallen…
…und Rechtswidrigkeit des Bescheides eingewendet. Die Nichtigkeit hat der Bw im Wesentlichen in einem Zustellmangel erblickt und zudem eingewendet, die Behörde habe Mindestbestimmungen nicht eingehalten, wenn er den Bescheid direkt von der Behörde per Post und in deutscher Sprache erhalten habe. Zum Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit…
…und Rechtswidrigkeit des Bescheides eingewendet. Die Nichtigkeit hat der Bw im Wesentlichen in einem Zustellmangel erblickt und zudem eingewendet, die Behörde habe Mindestbestimmungen nicht eingehalten, wenn er den Bescheid direkt von der Behörde per Post und in deutscher Sprache erhalten habe. Zum Berufungsgrund der Mangelhaftigkeit…