…Auszahlung des deutsches Arbeitslosengeldes (Zufluss in Österreich). Andere (deutsche) Einkünfte sind nach der Aktenlage nicht ersichtlich. Der Artikel 23 Abs. 2 lit d DBA BGBl III 2002/182 vom 20.8.2002 (ab 2003) erlaubt jedoch dem Wohnsitzstaat die "Besteuerung" des Arbeitslosengeldes unter allgemeinen Progressionsvorbehalt…
…vgl. VwGH v 21.5.1985, 85/14/0001). Aufgrund der oben angeführten Regelungen war das deutsche Arbeitslosengeld daher zum einen zwar aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, zum anderen jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 18…
…gelangt, zumal in den Jahreseinkünften steuerfreie Arbeitslosenbezüge (Arbeitslosengeld für 16 Tage) enthalten seien. Mit Eingabe vom 28. Dezember 2006 (beim Finanzamt eingelangt am 2. Jänner 2007) berief der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 in zwei Punkten. Einerseits wandte sich dieser gegen den Ansatz eines Progressionsvorbehaltes…
…Vom 19.8. bis 17.9. 2000 bezog er Arbeitslosengeld. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 machte er negative Einkünfte (Verluste) aus Vermietung und Verpachtung eines Objektes in Deutschland geltend, welche in Österreich der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Einkommensteuerveranlagung erfolgte erklärungsgemäß. Trotzdem brachte…
…geforderten Umständen inne. Sie hatte die jederzeitige Verfügungsmöglichkeit über die Wohnung. Sie hat die Wohnung auch beibehalten und wieder benutzt. Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt des § 3 Abs 2 EStG 1988. Das FA hat demnach dem Grunde nach richtig gehandelt, indem es…
…dieses Lohnzettels ein berichtigter Lohnzettel mit steuerpflichtigen Bezügen von € 68.814,34 übermittelt worden sei. Abschließend ersuchte die Bw. um Anpassung des Arbeitslosengeldes in der Höhe von € 1.324,94. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. November 2009 gab das Finanzamt der Berufung insoweit statt…
…reiche für die kontrollierende Prüfung des Bescheides nicht aus. Wäre keine Beschäftigung aufgenommen worden, käme es auch bei Bezug von Arbeitslosengeld zu keiner Umrechnung und Anwendung eines Progressionsvorbehaltes. Es käme daher zu keiner Steuernachbelastung. Bilde man eine Summe aus der gesamten Steuerbelastung "aus dem vorübergehenden…
…Für die Tage vom 9. Juli bis 25. November (2.944,20 Euro für 140 Tage) erhielt die Bw. Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice Österreich und für die Tage vom 26. November bis 31. Dezember Notstandshilfe (698,04 Euro für 36 Tage). Der in der Folge ergangene…
…für 1997 (ausgefertigt am 9.11.1998) ging das Finanzamt von einer ganzjährigen unbeschränkten Steuerpflicht des Berufungswerbers aus und berücksichtigte die deutschen Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes mit 311.073 Schilling (45.083 DM x 6,90 = 311.073 S). Der Abgabepflichtige erhob fristgerecht…
…Berechnungsprogramm, auf das sich der Bw. bezieht, ist hingegen eine Erfassung des besonderen Progressionsvorbehaltes für Arbeitslosengeld nicht möglich. Da die Berechnung im Einkommensteuerbescheid 2009 vom 29. März 2010 mit Anwendung des Progressionsvorbehaltes für Arbeitslosengeld dem Gesetz entspricht, war die Berufung abzuweisen. Wien, am 15. Dezember…
…Kontrollrechnung | | Einkommensteuer laut Bescheid (Kontrollrechnung) | Hochrechnung | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 12.250,60 | 12.250,60 | Arbeitslosengeld | 958,44 | | Abzüglich Werbungskosten | -132,00 | -132,00 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 13.077,04…
…diesem Sinne wurde auch zu Recht der Pensionistenabsetzbetrag auf Grund der Einschleifregelung des § 33 Abs. 6 EStG 1988 vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Die unter Progressionsvorbehalt stehende deutsche Altersrente gehört als Teil des Welteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) zu den im Sinne des § 33 Abs…
…das Finanzamt die Ansicht, dass die steuerliche Behandlung der deutschen Pension in Deutschland keinen Einfluss auf die Besteuerung in Österreich habe. Gemäß DBA dürften aber in Österreich sehr wohl die gesamten deutschen Pensionseinkünfte beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden. Im Vorlageantrag vom 16. August 2012 brachte die…
…von der IAF Service GmbH und vom 30. März bis 30. November von der Y. Handels -GmbH. Weiters erhielt der Bw. Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice für die Tage vom 1. bis 27. Jänner (734,13 Euro), vom 1. bis 31. Dezember (688,51 Euro) und vom…
…2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) bezog im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Arbeitslosengeld. Die bezugsauszahlenden Stellen meldeten folgende steuerpflichtige Bezüge für das Jahr 2004: | Bezugsauszahlende Stelle | Steuerpflichtiger Bezug lt…
…DBA Deutschland dürfen diese Einkünfte gleichwohl in Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen einbezogen werden. Diese deutschen Einkünfte sind damit zwar in Österreich nicht zu besteuern, wohl aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige inländische Einkommen zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt)…
…bezogenen Einkünfte in die Hochrechnung nicht einzubeziehen sind, ergibt sich bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) eine Division durch die Anzahl der Tage, an denen kein Arbeitslosengeld bezogen worden ist. Die Bw. hat für 273 Tage Arbeitslosengeld erhalten, weshalb die Berechnung des Steuersatzes in der…
…den Einkommensteuerbescheid 2005 wurde im wesentlichen begründend ausgeführt, dass die Rentenzahlungen des deutschen gesetzlichen Rentenversicherungsträgers nach Art 23 Abs 2 lit d Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu erfassen seien und ein Veranlagungsfreibetrag nicht berücksichtigt werden könne, da die ausländischen Rentenzahlungen zu den …
…teilweise außer Ansatz bleiben. In meinem Fall entspricht die derzeitige Vorgangsweise nicht dem Grundsatz der Vermeidung von Doppelbesteuerung desselben Besteuerungsgutes. Falls meinem Ansuchen, den endgültigen Betrag der Einkünfte des deutschen Einkommensteuerbescheides für Zwecke der Hinzurechnung des Progressionsvorbehaltes zu verwenden, nicht entsprochen werden kann, wird beantragt,…
…Als Begründung führte das Finanzamt an, die zugeflossene deutsche Pension sei im Wohnsitzstaat Österreich unter den Einkünften mit Progressionsvorbehalt berücksichtigt worden und die in Deutschland einbehaltene Steuer wäre dabei nicht in Abzug zu bringen. Mit Schreiben vom 08. Juni 2011 beantragte der Berufungswerber die Vorlage…