…eine Ablichtung der EAS-Auskunft des BMF, GZ BMF-010221/0132-IV-4/2012, vom 28. Februar 2012, Progressionsvorbehalt bei deutschen Sozialversicherungspensionen, vorgelegt. Weiters legte der Bw. ein Berechnungsblatt vor mit Darstellung der Berechnung der Pension des Bw. im Vergleich zu Herr oder Frau Österreicher…
… 25 Abs. 1 Z 2 lit a und b EStG 1988 durch BGBl 201/1996 war es Ziel des Gesetzgebers, die Gleichstellung von ausländischen Pensionskassenleistungen mit inländischen Sozialversicherungspensionen und gleichartigen Versorgungsleistungen im Sinne von § 25 Abs. 1 Z 3 lit a EStG zu erreichen sowie…
…BRD (Anmerkung UFS: Wohl gemeint Art. 18 Abs. 2) sind lediglich die Sozialversicherungspensionen im Kassenstaat zu besteuern Ihre Rente aus Berlin wurde daher lediglich zur Progression herangezogen. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Frankreich sind Ruhegehälter grundsätzlich ebenfalls nach Art. 18 im Wohnsitzstaat zu besteuern…
…der Person einbezogen werden. Bei der in Rede stehenden US-Sozialversicherungspension handelt es sich somit um Einkünfte, die durch das von Österreich mit den USA abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt sind. Die Einbeziehung der deutschen und amerikanischen Einkünfte des Bw…
…und dem durch § 18 Abs 3 Z 2 lit a EStG 1988 ohne Begrenzung eingeräumten Abzug von Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung liege die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers zu Grunde, dass Sozialversicherungspensionen, die auf nur beschränkt abzugsfähige Beiträge zurückgehen, nicht zur Gänze…
…samt Überweisungsgutschriften, eine Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses der Versicherungsanstalt_B. vom November 2004, einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2004 des deutschen_Finanzamtes_A vom 3. Juni 2005, welcher negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von - 2.492,00 € ausweist, Erträgnisaufstellungen der…
…Einkünfte. Das gleiche gilt für Bezüge, die gezahlt werden aus der gesetzlichen Sozialversicherung; ...." Nach dem wiedergegebenen Abkommenswortlaut fallen Sozialversicherungspensionen unter die Kassenstaatsregel. Die in Österreich ansässigen Bezieher deutscher Sozialversicherungspensionen sind demzufolge - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung befreit (Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 810). Ob Deutschland das…
…erzielte im verfahrensgegenständlichen Zeitraum ausschließlich Pensionseinkünfte. Dabei handelt es sich einerseits um eine österreichische Pension und andererseits um in Österreich steuerpflichtige deutsche Firmenpensionen bzw. um eine in Österreich unter Progressionsvorbehalt befreite deutsche Sozialversicherungspension. In der Einkommensteuererklärung für 2008 vom 27. April 2009 trug der Bw…
…den von der Bw. bezogenen Auslandseinkünften (KZ 440 der Erklärung) handelt es sich, wie eine Anfrage bei der steuerlichen Vertreterin am 12.7.2006 ergeben hat, um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (deutsche Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung). Sämtliche Einkünfte, die von der Bw. bezogen wurden…
…unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin bezieht neben einer inländischen Sozialversicherungspension und einer der österreichischen Einkommensteuer zu unterziehenden Firmenrente aus der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: BRD) auch eine nur zum Progressionsvorbehalt heranzuziehende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei der Veranlagung für das…
…Er bezieht im Rahmen der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit - eine deutsche Rente aus der deutschen Rentenversicherung Bund iHv EUR 9.975,54 und - eine österreichische Sozialversicherungspension iHv EUR 9.452,21 (= steuerpflichtige Bezüge im Lohnzettel unter der KZ 245). Zur Berechnung des Pensionistenabsetzbetrages wurden…
…Im Einkommensteuerbescheid für 1997 (ausgefertigt am 9.11.1998) ging das Finanzamt von einer ganzjährigen unbeschränkten Steuerpflicht des Berufungswerbers aus und berücksichtigte die deutschen Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes mit 311.073 Schilling (45.083 DM x 6,90 = 311.073 S). Der Abgabepflichtige…
…Angestellte erstellte Auflistung über den Versicherungsverlauf des Berufungsführers sowie Mitteilungen der Versicherungsanstalt über die in den Jahren 2005 bis 2008 monatlich auszubezahlenden Rentenbeträge vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Das Finanzamt ist bezüglich der deutschen Pension entsprechend den eingereichten Einkommensteuererklärungen von einem innerstaatlichen Besteuerungsanspruch ausgegangen…
…des Verfahrens unter Aufhebung des Bescheides vom 3. Februar 2006. Die Streitpunkte liegen vor allem in zwei Bereichen: a) Höhe und Art der Berücksichtigung der Pensionsbezüge von der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (kurz BfA) für Zwecke des Progressionsvorbehaltes (Vorlageantrag vom 17. Jänner 2008) b) Höhe…
…2013 verwies die Bw. im Wesentlichen auf ihre schon bisher vertretene Rechtsmeinung. Man habe beim deutschen Finanzamt "die rechtliche Grundlage für die steuerfreien Teile der Rente angefordert", "bis dato" sei aber "diese Beantwortung noch offen". Mit Vorhalt des Unabhängigen Finanzsenates vom 19. März 2013 wurde…
…5.2007, 2004/15/0051, mit weiterführenden Literaturnachweisen). 4. Wie erwähnt, handelt es sich bei den unter Progressionsvorbehalt befreiten Pensionseinkünften um Bezüge aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung. Gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-BRD kommt das Besteuerungsrecht für derartige Bezüge Deutschland zu. Gemäß Art. 23…
…den Einkommensteuerbescheid 2005 wurde im wesentlichen begründend ausgeführt, dass die Rentenzahlungen des deutschen gesetzlichen Rentenversicherungsträgers nach Art 23 Abs 2 lit d Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu erfassen seien und ein Veranlagungsfreibetrag nicht berücksichtigt werden könne, da die ausländischen Rentenzahlungen zu den …
…2 lit. d DBA Deutschland dürfen diese Einkünfte gleichwohl in Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen einbezogen werden. Diese deutschen Einkünfte sind damit zwar in Österreich nicht zu besteuern, wohl aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige inländische Einkommen…
…wurde Berufung eingebracht und der Pensionisten- und der Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht. Ebenfalls wurde die Berechnung der außergewöhnlichen Belastungen bei Behinderung der Ehegattin und der Tochter bemängelt. Hinsichtlich der deutschen Rentenbezüge verwies der Bw. darauf, dass diese voraussichtlich in Deutschland versteuert würden und er dann die…
…in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte unter Berücksichtigung von Progressionseinkünften iHv. 3.831,42 € (25% von 15.325,68) zu versteuern. Das deutsche Rentensystem sehe vor, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nur begrenzt als Sonderausgaben abzugsfähig seien, daher seien die Zahlungen aus der Rentenversicherung als Gegenleistungsrenten…