…Abs. 2 DBA MA). Wendet man diesen beweglichen 12-Monatszeitraum auf den gegenständlichen Fall an, führt dies zu folgendem Ergebnis: Das Besteuerungsrecht für die Vergütungen, die innerhalb des Zeitraums von 1.1.2000 bis 31.12.2000 auf die in Frankreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, kommt…
…Z 9 und 10 (Verzicht auf die Wahrnehmung von Rechten bzw. die Ausübung von Tätigkeiten), Z 11 (Vermittlung von Katalogleistungen) und Z 12 (Vermietung beweglicher Gegenstände) nicht in Betracht. Der Bw hat in der Berufung, ohne allerdings näher darzulegen, inwiefern es sich bei den Leistungen…
…2011 (19.500 Km zugestandene Studienfahrten plus 4.600 Km nach der Lebenserfahrung anzusetzende weitere Privat-Km stehen 10.730 ungeklärte Km gegenüber) ergeben würde. Über die Berufung wurde erwogen: Die Zeitraumangabe auf dem hier zu beurteilenden Bescheid lautet "9-12/2009, 1-12/2010…
…konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289 Abs. 2 BAO festgelegt (vgl. VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029). Der angefochtene Bescheid wäre, soweit er über den Zeitraum Jänner 1989 bis Dezember 1989 abspricht…
…eine Forderung zustehen kann (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 65, Tz 12) Der Einwand, die gepfändete Forderung sei nicht hinreichend individualisiert worden, ist nicht berechtigt, pfändete doch das Finanzamt jenes Guthaben, das am 27.3.2012 auf dem für die Bw. zur Steuernummer xxx/xxxx geführten Abgabenkonto…
…der das Exekutionsobjekt bildenden Forderungen "aufgrund von Werkverträgen" wird als ausreichend bestimmt angesehen (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 65, Tz 12; OGH 26.8.1992, 3Ob74/92, mwN). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt "sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" der Bw. an die A. GmbH gepfändet…
…Forderungen "aufgrund von Werkverträgen" wird als ausreichend bestimmt angesehen (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 65, Tz 12; OGH 26.8.1992, 3Ob74/92, mwN). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt "sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" der Bw. an die L-GmbH gepfändet, sodass kein Zweifel besteht…
…Exekutionsobjekt bildenden Forderungen "aufgrund von Werkverträgen" wird als ausreichend bestimmt angesehen (vgl. Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, § 65, Tz 12; OGH 26.8.1992, 3Ob74/92, mwN). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt "sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" der Bw. an die X. AG & Co KG gepfändet…
…den Berufungen mit Berufungsvorentscheidungen vom 13.3.2012 keine Folge. Als Begründung wurde jeweils auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 1.3.2012, GZ. RV/0127-I/12, verwiesen, mit welcher eine von der Bw. erhobene Berufung vom 25.10.2011 gegen einen weiteren…
…cit. kann zur Sicherung nur die Pfändung und Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und die Pfändung grundbücherlich nicht sichergestellter Geldforderungen und von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Das Sicherungsverfahren durch Forderungsexekution endet mit der Pfändung der Geldforderung; eine Verwertung durch Überweisung…
…fremden Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung) ist entscheidend, ob diese Einkünfte derart fest mit dem ihnen zugrunde liegenden Vermögen verbunden sind, dass kein beweglicher aktiv betätigbarer Punkt der Einnahmenerschließung auszumachen ist, oder ob er gegenüber dem fremden Vermögen erkennbar und wirtschaftlich belangvoll wird (S. 30)…
…EStG noch zu den Einkünften iSv § 29 Z 1, 2 oder 4 EStG gehören. Der Begriff der Leistung wird in § 29 Z 3 EStG gesetzlich nicht definiert (lediglich beispielhaft werden dort gelegentliche Vermittlungen und die Vermietung beweglicher Gegenstände angeführt). Nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung soll dieser…
…02/2010, 07/2010, 11/2010 und 12/2010 und der für diese Monate vorgefundenen "Lade- und Standlisten" lässt besonders deutlich erkennen, dass die gegenüber der Abgabenbehörde offen gelegten Erlöse nicht den Gegebenheiten entsprechen können, verblieben doch nach Abzug der in den "Lade- und Standlisten…
… 6 Abs. 2 UStG zur Umsatzsteuerplicht zu optieren und über die Lieferung des Liegenschaftsvermögens und des mitverkauften Inventars unmittelbar nach Rechtskraft dieses Vertrages eine zum Vorsteuerabzug gemäß § 12 UStG berechtigende Rechnung gemäß § 11 UStG auszustellen und der Käuferin zu übergeben. Somit betrug der Kaufpreis brutto…
…Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Z 1, 2 oder 4 gehören. Solche Einkünfte sind nicht…
…bzw Verleasung von beweglichen Wirtschaftsgütern zu Doppelbesteuerungen kommen, die vom DBA nicht ausgeschlossen werden (vgl Djanani, Internationales Steuerrecht2, 202). Im Jahr 1992 wurden Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen aus dem Anwendungsbereich des Art 12 des DBA…
…einen Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe in Höhe von 4.619,56 für ein Kraftfahrzeug der Marke Mitsubishi Lancer EVO 9. Als Grund für die Vergütung wurde die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter (Sportwagen) angegeben. Die Vergütung wurde zunächst antragsgemäß gewährt. Im Zuge einer Nachschau wurde festgestellt…
…GmbH, Bockgasse 2a, 4021 Linz, vom 3. November 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 12. Oktober 2005 zu StNr. 000/0000, mit dem die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung der Berufungswerberin gegenüber der L-GmbH verfügt wurde, entschieden: Der Pfändungsbescheid wird dahingehend abgeändert…
…GmbH, Bockgasse 2a, 4021 Linz, vom 3. November 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 12. Oktober 2005 zu StNr. 000/0000, mit dem die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung der Berufungswerberin gegenüber der G=GmbH verfügt wurde, entschieden: Der Pfändungsbescheid wird dahingehend abgeändert, dass…
…Bockgasse 2a, 4021 Linz, vom 3. November 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 12. Oktober 2005 zu StNr. 000/0000, mit dem die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung der Berufungswerberin gegenüber C verfügt wurde, entschieden: Der Pfändungsbescheid wird dahingehend abgeändert, dass die in…