…3 sonstiges Vermögen : 1/3 bewegl Gegenstände (§ 15 (1)1b ErbStG) = anteilige Passiva+Abfindung . : X 453.834,08 : 4.333,33 = 240.832,66 : X X = 2.299,54 1/3 sonstige bewegliche körperliche Gegenstände 4.333,33 abzüglich darauf entfallender Gegenleistung…
…vorzunehmen. In dieser Liste, führte der Bw., unter wertmäßiger Bezifferung, sämtliche körperliche bewegliche Gegenstände, an die im täglichen Leben zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind bzw. üblicherweise zur Ausstattung einer Wohnung gehören, welche der Erblasserin von ihren Eltern oder der Familie geschenkt worden waren. Der Umstand…
…vorzunehmen. In dieser Liste, führte der Bw., unter wertmäßiger Bezifferung, sämtliche körperliche bewegliche Gegenstände an, die im täglichen Leben zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind bzw. üblicherweise zur Ausstattung einer Wohnung gehören, welche der Erblasserin von ihren Eltern oder der Familie geschenkt worden waren. Der Umstand…
…3 sonstiges Vermögen : 1/3 bewegl Gegenstände (§ 15 (1)1b ErbStG) = antl. Gegenl. : X 453.834,08 : 4.333,33 = 240.832,66 : X X = 2.299,54 1/3 sonstige bewegliche körperliche Gegenstände 4.333,33 abzüglich darauf entfallender Gegenleistung 2…
…3 sonstiges Vermögen : 1/3 bewegl Gegenstände (§ 15 (1)1b ErbStG) = antl. Gegenl. : X 453.834,08 : 4.333,33 = 240.832,66 : X X = 2.299,54 1/3 sonstige bewegliche körperliche Gegenstände 4.333,33 abzüglich darauf entfallender Gegenleistung 2…
…Abs 1 Z 1 lit a ErbStG zählen bewegliche körperliche Gegenstände, die zur gewöhnlichen Ausstattung einer Wohnung gehören oder zum alltäglichen persönlichen Gebrauch von Menschen dienen und in deren Häusern bzw Wohnungen üblicherweise auch aufbewahrt werden, soweit diesen Gegenständen keine besondere steuerliche Behandlung zuteil wird …
…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren - auf § 15…
…die Differenzbesteuerung. Ein steuerpflichtiger Wiederverkäufer ist jeder Unternehmer, der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten oder andere bewegliche körperliche Gegenstände erwirbt und diese anschließend wieder verkauft (zB Antiquitätenhändler, Briefmarkenhändler, Münzhändler, KFZ-Händler). Unstrittig ist, dass hinsichtlich der streitgegenständlich in Rede stehenden Geschäftsfälle…
…Schweiz erlange keine Besteuerungsansprüche, da sich in der Schweiz keine Geschäftseinrichtung befinde und die bloße tierärztliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet noch keine Besteuerungsansprüche auslöse. In umsatzsteuerlicher Hinsicht sei die Vor-Ort-Betreuung der Tiere als "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" im Sinne des § 3 a…
…vom 17. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 12. September 2008 betreffend Einstellung der Vollstreckung (§ 16 AbgEO) auf eine bewegliche körperliche Sache (§§ 27 ff. AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Bundesabgabenordnung)eingebracht wird. Gemäß § 27 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen durch Pfändung und Verkauf derselben. Gemäß § 29 Abs.1 AbgEO sind der Vollstreckung ferner entzogen: 1. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Gegenstände, soweit sie einer bescheidenen Lebensführung des Abgabenschuldners…
…hingegen die Frage, ob es sich dabei um die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet, oder um eine sonstige Leistung i.S. der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften handelt. Nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 1 Z. 10 bedeutet im Zollrecht "Ware" jede bewegliche körperliche Sache, einschließlich des…
…hingegen die Frage, ob es sich dabei um die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet, oder um eine sonstige Leistung i.S. der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften handelt. Nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 1 Z. 10 bedeutet im Zollrecht "Ware" jede bewegliche körperliche Sache, einschließlich des…
…ZK allgemeine Maßnahmen der Zollbehörden zu verstehen, die dazu dienen, die Einhaltung des Zollrechts und gegebenenfalls der sonstigen für Waren unter zollamtlicher Überwachung geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Im Zollrecht bedeutet "Ware" jede bewegliche körperliche Sache, einschließlich des elektrischen Stroms (§ 4 Absatz 2 Nummer 10 ZollR…
…Wertpapierbegriff aus (vgl. Ruppe, Kommentar zum UStG 1994 ² Tz. 141 zu § 6). Wertpapiere sind sachenrechtlich bewegliche körperliche Sachen, deren Aufgabe es ist, ein unkörperliches Recht zu verbriefen. Auch Rechte an wenngleich überschuldeten oder vermögenslosen Gesellschaften oder an solchen Gesellschaften, deren Vermögenslosigkeit oder Überschuldung dem…
…dieser Glücksspiele Kaufleute sind, und die Gewinne deren Waren (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 8). Einiges weist darauf hin, dass bereits historisch unter Waren lediglich bewegliche körperliche Handelgüter verstanden wurden, denn es gab "Warenausspielungen" von Uhren, Kleidern, Büchern, Bildern und Seidenwaren. Andererseits kann Porzellan kann…
…a mit der Einstellung des Begriffes "Gewinne in Waren" anstelle von "Gewinnen nicht in Geld" gegenüber der Ausweitung des Glücksspieltatbestandes der Ziffer 7 GebG die steuerliche Rechtsfolge der lit. a nicht nur auf bewegliche körperliche Sachen einschränken wollte. Ob Grundstücke unter den Begriff "Ware" fallen…
…dieser Glücksspiele Kaufleute sind, und die Gewinne deren Waren (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 8). Einiges weist darauf hin, dass bereits historisch unter Waren lediglich bewegliche körperliche Handelgüter verstanden wurden, denn es gab "Warenausspielungen" von Uhren, Kleidern, Büchern, Bildern und Seidenwaren. Andererseits kann Porzellan kann…
…a mit der Einstellung des Begriffes "Gewinne in Waren" anstelle von "Gewinnen nicht in Geld" gegenüber der Ausweitung des Glücksspieltatbestandes der Ziffer 7 GebG die steuerliche Rechtsfolge der lit. a nicht nur auf bewegliche körperliche Sachen einschränken wollte. Ob Grundstücke unter den Begriff "Ware" fallen…
…dieser Glücksspiele Kaufleute sind, und die Gewinne deren Waren (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 8). Einiges weist darauf hin, dass bereits historisch unter Waren lediglich bewegliche körperliche Handelgüter verstanden wurden, denn es gab "Warenausspielungen" von Uhren, Kleidern, Büchern, Bildern und Seidenwaren. Andererseits kann Porzellan kann…