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UFSW RV/3810-W/02Das Erbteilungsübereinkommen ist gegenüber dem Erbanfall ein eigener Rechtsvorgang (Schenkungssteuer, Börsenumsatzsteuer, Grunderwerbsteuer). Ist § 20 ErbStG konstitutiv, wenn eine Wertediskrepanz vorliegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 2/2

…3 sonstiges Vermögen : 1/3 bewegl Gegenstände (§ 15 (1)1b ErbStG) = anteilige Passiva+Abfindung . : X 453.834,08 : 4.333,33 = 240.832,66 : X X = 2.299,54 1/3 sonstige bewegliche körperliche Gegenstände 4.333,33 abzüglich darauf entfallender Gegenleistung…

UFSW RV/1377-W/06Keine Bemessung der Erbschaftssteuer wegen Nachlassüberschuldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2008

…vorzunehmen. In dieser Liste, führte der Bw., unter wertmäßiger Bezifferung, sämtliche körperliche bewegliche Gegenstände, an die im täglichen Leben zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind bzw. üblicherweise zur Ausstattung einer Wohnung gehören, welche der Erblasserin von ihren Eltern oder der Familie geschenkt worden waren. Der Umstand…

UFSW RV/1376-W/06Keine Bemessung der Erbschaftssteuer wegen Nachlassüberschuldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2008

…vorzunehmen. In dieser Liste, führte der Bw., unter wertmäßiger Bezifferung, sämtliche körperliche bewegliche Gegenstände an, die im täglichen Leben zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind bzw. üblicherweise zur Ausstattung einer Wohnung gehören, welche der Erblasserin von ihren Eltern oder der Familie geschenkt worden waren. Der Umstand…

UFSW RV/3936-W/02Das Erbteilungsübereinkommen ist gegenüber dem Erbanfall ein eigener Rechtsvorgang (Börsenumsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Schenkungssteuer). Ist Börsenumsatzsteuer vom gemeinen Wert der GmbH-Anteile festzusetzen, wenn das Erbteilungsübereinkommen insgesamt als gemischte Schenkung beurteilt wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…3 sonstiges Vermögen : 1/3 bewegl Gegenstände (§ 15 (1)1b ErbStG) = antl. Gegenl. : X 453.834,08 : 4.333,33 = 240.832,66 : X X = 2.299,54 1/3 sonstige bewegliche körperliche Gegenstände 4.333,33 abzüglich darauf entfallender Gegenleistung 2…

UFSW RV/3810-W/02Das Erbteilungsübereinkommen ist gegenüber dem Erbanfall ein eigener Rechtsvorgang (Schenkungssteuer, Börsenumsatzsteuer, Grunderwerbsteuer). Ist § 20 ErbStG konstitutiv, wenn eine Wertediskrepanz vorliegt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2008Teil 1/2

…3 sonstiges Vermögen : 1/3 bewegl Gegenstände (§ 15 (1)1b ErbStG) = antl. Gegenl. : X 453.834,08 : 4.333,33 = 240.832,66 : X X = 2.299,54 1/3 sonstige bewegliche körperliche Gegenstände 4.333,33 abzüglich darauf entfallender Gegenleistung 2…

UFSW RV/0214-W/03Zugehörigkeit des erbl. PKW zum gesetzlichen Vorausvermächtnis der Witwe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2005

…Abs 1 Z 1 lit a ErbStG zählen bewegliche körperliche Gegenstände, die zur gewöhnlichen Ausstattung einer Wohnung gehören oder zum alltäglichen persönlichen Gebrauch von Menschen dienen und in deren Häusern bzw Wohnungen üblicherweise auch aufbewahrt werden, soweit diesen Gegenständen keine besondere steuerliche Behandlung zuteil wird …

UFSW RV/2359-W/13Eine Hausverlosung unterliegt der Grunderwerbsteuer, weswegen sie gemäß § 15 Abs. 3 GebG von der Rechtsgeschäftsgebühr befreit ist. (fortgesetztes Verfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2013

…Gesamtwert der Einsätze, Wert des Gewinstes, vierfacher Wert des Gewinstes) vor. Dass mit dem Begriff der "Ware" ausschließlich bewegliche körperliche Gegenstände, nicht aber auch unbewegliches Vermögen erfasst werden sollte, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Der Beschwerdeführer verweist - wie auch bereits im Abgabenverfahren - auf § 15…

UFSK RV/0377-K/111. Anwendungsvoraussetzungen der Differenzbesteuerung und Hinweis in der Rechnung auf deren Anwendung 2. Rechtswidrigkeit der Abgabenbescheide, Aufhebungsvoraussetzung für § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.05.2012

…die Differenzbesteuerung. Ein steuerpflichtiger Wiederverkäufer ist jeder Unternehmer, der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten oder andere bewegliche körperliche Gegenstände erwirbt und diese anschließend wieder verkauft (zB Antiquitätenhändler, Briefmarkenhändler, Münzhändler, KFZ-Händler). Unstrittig ist, dass hinsichtlich der streitgegenständlich in Rede stehenden Geschäftsfälle…

UFSF RV/0278-F/04Leistungsort eines grenzüberschreitend tätigen Tierarztes, der seine Leistung mit einem Praxismobil vor Ort erbringt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.02.2007

…Schweiz erlange keine Besteuerungsansprüche, da sich in der Schweiz keine Geschäftseinrichtung befinde und die bloße tierärztliche Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet noch keine Besteuerungsansprüche auslöse. In umsatzsteuerlicher Hinsicht sei die Vor-Ort-Betreuung der Tiere als "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" im Sinne des § 3 a…

UFSW RV/3754-W/08Vollzugsbeschwerde, Einwand der Unpfändbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2009

…vom 17. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 12. September 2008 betreffend Einstellung der Vollstreckung (§ 16 AbgEO) auf eine bewegliche körperliche Sache (§§ 27 ff. AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…

UFSW RV/2097-W/05Antrag auf Einstellung der Vollstreckung, Kleingewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2006

…Bundesabgabenordnung)eingebracht wird. Gemäß § 27 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen durch Pfändung und Verkauf derselben. Gemäß § 29 Abs.1 AbgEO sind der Vollstreckung ferner entzogen: 1. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Gegenstände, soweit sie einer bescheidenen Lebensführung des Abgabenschuldners…

UFSZ3K ZRV/0304-Z3K/02Zollschuld für Skizzen und Pläne
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.09.2008

…hingegen die Frage, ob es sich dabei um die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet, oder um eine sonstige Leistung i.S. der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften handelt. Nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 1 Z. 10 bedeutet im Zollrecht "Ware" jede bewegliche körperliche Sache, einschließlich des…

UFSZ3K ZRV/0303-Z3K/02Zollschuld für Skizzen und Pläne
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.09.2008

…hingegen die Frage, ob es sich dabei um die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet, oder um eine sonstige Leistung i.S. der umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften handelt. Nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 1 Z. 10 bedeutet im Zollrecht "Ware" jede bewegliche körperliche Sache, einschließlich des…

UFSZ4I ZRV/0314-Z4I/02Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels ohne Abgabe einer (summarischen) Anmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.08.2004

…ZK allgemeine Maßnahmen der Zollbehörden zu verstehen, die dazu dienen, die Einhaltung des Zollrechts und gegebenenfalls der sonstigen für Waren unter zollamtlicher Überwachung geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Im Zollrecht bedeutet "Ware" jede bewegliche körperliche Sache, einschließlich des elektrischen Stroms (§ 4 Absatz 2 Nummer 10 ZollR…

UFSL FSRV/0070-L/03Unangemessene Hausdurchsuchung bei bloßem Verdacht wegen § 51 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)28.06.2004

…Wertpapierbegriff aus (vgl. Ruppe, Kommentar zum UStG 1994 ² Tz. 141 zu § 6). Wertpapiere sind sachenrechtlich bewegliche körperliche Sachen, deren Aufgabe es ist, ein unkörperliches Recht zu verbriefen. Auch Rechte an wenngleich überschuldeten oder vermögenslosen Gesellschaften oder an solchen Gesellschaften, deren Vermögenslosigkeit oder Überschuldung dem…

UFSW RV/2802-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 2/4

…dieser Glücksspiele Kaufleute sind, und die Gewinne deren Waren (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 8). Einiges weist darauf hin, dass bereits historisch unter Waren lediglich bewegliche körperliche Handelgüter verstanden wurden, denn es gab "Warenausspielungen" von Uhren, Kleidern, Büchern, Bildern und Seidenwaren. Andererseits kann Porzellan kann…

UFSW RV/2802-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 3/4

…a mit der Einstellung des Begriffes "Gewinne in Waren" anstelle von "Gewinnen nicht in Geld" gegenüber der Ausweitung des Glücksspieltatbestandes der Ziffer 7 GebG die steuerliche Rechtsfolge der lit. a nicht nur auf bewegliche körperliche Sachen einschränken wollte. Ob Grundstücke unter den Begriff "Ware" fallen…

UFSW RV/2801-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 2/4

…dieser Glücksspiele Kaufleute sind, und die Gewinne deren Waren (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 8). Einiges weist darauf hin, dass bereits historisch unter Waren lediglich bewegliche körperliche Handelgüter verstanden wurden, denn es gab "Warenausspielungen" von Uhren, Kleidern, Büchern, Bildern und Seidenwaren. Andererseits kann Porzellan kann…

UFSW RV/2801-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 3/4

…a mit der Einstellung des Begriffes "Gewinne in Waren" anstelle von "Gewinnen nicht in Geld" gegenüber der Ausweitung des Glücksspieltatbestandes der Ziffer 7 GebG die steuerliche Rechtsfolge der lit. a nicht nur auf bewegliche körperliche Sachen einschränken wollte. Ob Grundstücke unter den Begriff "Ware" fallen…

UFSW RV/3488-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer? Ist die Rechtsgeschäftsgebühr trotzdem zu entrichten, obwohl die Verlosung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010Teil 2/4

…dieser Glücksspiele Kaufleute sind, und die Gewinne deren Waren (Sieghart, Die öffentlichen Glückspiele (1899), 8). Einiges weist darauf hin, dass bereits historisch unter Waren lediglich bewegliche körperliche Handelgüter verstanden wurden, denn es gab "Warenausspielungen" von Uhren, Kleidern, Büchern, Bildern und Seidenwaren. Andererseits kann Porzellan kann…