…ausgeübte Tätigkeit nicht über Art und Umfang einer bloßen Vermögensverwaltung hinausgeht (VwGH 22.6.1983, 81/13/0158, 0184). Das Vorliegen eines "fiktiven" Betriebes gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG 1994 führt nicht zum Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit ist Sinne des EAVG…
…Betrieb des Einkaufszentrums ist Aufgabe der Bw. Unstrittig ist, dass die Bw eine betriebliche Tätigkeit im Sinne des § 2 EAVG ausübt, die über eine reine Vermögensverwaltung weit hinausgeht. Wie von der Bw näher dargestellt, wird für den Betrieb des Einkaufszentrums innerhalb und außerhalb des Gebäudekomplexes…
…nach Ansicht des Finanzamtes keine betriebliche Tätigkeit, sondern Vermögensverwaltung. Die Tatsache, dass lediglich auf Grund der Rechtsform des Unternehmers ertragsteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu besteuern seien, würden den tatsächlichen Tätigkeitsinhalt der Vermögensverwaltung nicht in eine gewerbliche betriebliche Tätigkeit im Sinne der Anspruchsvoraussetzungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes zu…
…den tatsächlichen Tätigkeitsinhalt der Vermögensverwaltung nicht in eine gewerbliche betriebliche Tätigkeit im Sinne der Anspruchsvoraussetzungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes zu ändern vermögen. Dagegen hat die Bw. mit nachstehender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Nach § 2 Abs. 1 EAVG sei eine Vergütung hinsichtlich der Weiterlieferung der in…
…beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke sowie Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob es sich beim "Wasserwerk" um eine betriebliche Tätigkeit handelt, deren Schwerpunkt…
…der Antrag durch die ARGE-Partner für mit dieser Tätigkeit zusammenhängende Energieabgaben im Rahmen ihrer eigenen betrieblichen Tätigkeit und unter den weiteren im EnAbgVergG genannten Voraussetzungen zu erfolgen hat." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben und unter Hinweis auf die Bestimmungen des Energieabgabenvergütungsgesetzes (kurz: EAVG) eingewendet…
…Mineralöl: | 24,86 | SUMME: | 28,23 Hinsichtlich des Betriebes gewerblicher Art "Freibad" handelt es sich um einen Saisonbetrieb, für den im Zeitraum Jänner 2011 keine betriebliche Tätigkeit entfaltet und daher keine aliquote Vergütung von Energieabgaben beantragt wird. Es war somit spruchgemäß zu…
…Bestimmung des § Abs. 1 EnAVG in der für das berufungsgegenständliche Jahr 2003 geltenden Fassung lautete: "Die Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie sind für das Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,35% des Unterschiedsbetrages zwischen 1. Umsätzen im Sinne des…
…Schwerpunkt und dem gewählten Diplomarbeitsthema, um eine Fortbildungsmaßnahme bzw. eine Ausbildung im verwandten Beruf im Sinne der anzuwendenden Lohnsteuerrichtlinien 2002 (Punkt 5.9.14.1) handeln würde. - Nachweise betreffende Studium: Beigelegt sei die Version des Studienplanes, nach dem die Berufungswerberin studiere, mit Kennzeichnung jener Fächer…
…dass das besagte Recht auch nicht betrieblich verhaftet sei. Dieses sei vielmehr im Blickwinkel der Liebhaberei ab ovo dem Privatvermögen zuzuordnen. Der erkennende Senat hatte daher zu überprüfen, ob die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Ausübung des Fischereirechtes den Liebhabereitatbestand erfüllt und demnach der Teilbetrieb…
…Rz 172 Energieabgaben-RL 2011). Wurde im vorliegenden Fall eine unternehmerische bzw. betriebliche Tätigkeit der Bw. durch den mit 1. Juli 2008 erfolgten Unternehmenserwerb erst für den Zeitraum Juli bis Dezember 2008 begründet, sind der Ermittlung des Nettoproduktionswertes 2008 die anteiligen Umsätze und Vorleistungen betreffend…
…ENAVG) 1996 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5% des Unterschiedsbetrages zwischen | 1. | Umsätzen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 des…
…Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz (ENAVG) 1993 idF BGBl I 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen | 1. | Umsätzen im Sinne des …
…Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz (ENAVG) 1993 idF BGBl I 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen | 1. | Umsätzen im Sinne des …
…Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz (ENAVG) 1993 idF BGBl I 92/2004 sind die entrichteten Energieabgaben auf die in Abs. 3 genannten Energieträger für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) auf Antrag insoweit zu vergüten, als sie (insgesamt) 0,5 % des Unterschiedsbetrages zwischen | 1. | Umsätzen im Sinne des …
…indirekt Bestandteil des EAGFL, Abteilung Garantie sind, anhand der Geschäftsunterlagen der Begünstigten oder Zahlungspflichtigen. Gemäß Abs. 2 leg. cit. gelten als Geschäftsunterlagen im Sinne dieser Verordnung sämtliche Bücher, Register, Aufzeichnungen und Belege, die Buchhaltung, die Fertigungs- und Qualitätsunterlagen, die die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens betreffende…
…um eine betriebliche Tätigkeit handelt, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht. Dies mit der Folge, dass der Bw. für das Jahr 2011 die Vergütung von Energieabgaben nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz zusteht. innerstaatliche Beurteilung des § 2 Abs. 1 ENAVG idF BGBl I 111/2010…
…indirekt Bestandteil des EAGFL, Abteilung Garantie sind, anhand der Geschäftsunterlagen der Begünstigten oder Zahlungspflichtigen. Gemäß Abs. 2 leg. cit. gelten als Geschäftsunterlagen im Sinne dieser Verordnung sämtliche Bücher, Register, Aufzeichnungen und Belege, die Buchhaltung, die Fertigungs- und Qualitätsunterlagen, die die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmens betreffende…
…Wirtschaftsgut entsteht. Folglich handelt es sich bei betrieblichen Vorgängen, die dazu führen, dass ein bestimmtes Wirtschaftsgut nur hinsichtlich seiner Qualität verändert wird, wie dies etwa bei der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Wäschestücken der Fall ist, nicht um Herstellung im Sinne des Energieabgabenvergütungsgesetzes. Das einzelne…
…grundsätzlichen Bemühen, um die Aufrechterhaltung der betrieblichen Existenz zuzuschreiben ist, dass den Selbstanzeigen im Grunde des § 29 Abs. 4 FinStrG keine strafbefreiende Wirkung zuerkannt werden konnte (vgl. VwGH vom 23.9.1982, 81/15/0076, 0078, 0079). Dem gegenüber stehen jedoch im Sinn des § 33…