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UFSL RV/0950-L/07Vertragsdauer, bestimmte und unbestimmte Dauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…fest, wobei der 10-fache Jahreswert der von der Berufungswerberin vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen angesetzt wurde (monatlicher Mietzins zuzüglich USt, Elementarversicherung, jährlich), jährliche Leistung, Vertragsdauer bestimmte und unbestimmte Zeit (Punkt 4.2, daher 4 + 3 Jahre, Punkt 4.1. 3 Jahre), daher 10-facher Jahreswert…

UFSL RV/0949-L/07Vertragsdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…fest, wobei der 10-fache Jahreswert der von der Berufungswerberin vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen angesetzt wurde (monatlicher Mietzins zuzüglich USt, Elementarversicherung, jährlich), jährliche Leistung, Vertragsdauer bestimmte und unbestimmte Zeit (Punkt 4.2, daher 4 + 3 Jahre, Punkt 4.1. 3 Jahre), daher 10-facher Jahreswert…

UFSW RV/1926-W/08Auf bestimmte und unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag, vorzeitige Kündigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.03.2012

…ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im Allgemeinen eine Gebühr von 1 v.H. zu entrichten. § 33 TP 5 Abs. 3 GebG lautet auszugsweise: "Bei unbestimmter Vertragsdauer…

UFSW RV/1827-W/08Bestandvertrag auf bestimmte und anschließend unbestimmte Dauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…dem auf die ganze zunächst bedungene Vertragsdauer entfallenden Entgelt und darüber hinaus vom dreifachen Jahresbetrag des Entgeltes zu entrichten (vgl. VwGH 03.12.1964, 0143/63). Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin…

UFSW RV/0936-W/081. Bemessung der Gebühr für einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, obwohl der Vertrag als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen bezeichnet wurde, und ein einseitiger Kündigungsverzicht hineingeschrieben wurde. 2. Ein Vertrag über die Vermietung von Nutzungsflächen zum Betrieb von Lokalen eines Pflegeheims ist kein Wohnungsmietvertrag iSd § 33 TP5 Abs. 3 3. Satz GebG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011Teil 1/2

…aus der laufenden Miete, Finanzierungsbeitrag und Mietvorauszahlung zusammensetzt - nicht richtig ermittelt. Bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer? Gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 GebG sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens mit dem Achtzehnfachen…

UFSW RV/0935-W/081. Bemessung der Gebühr für einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, obwohl der Vertrag als auf unbestimmmte Dauer abgeschlossen bezeichnet worden ist, und ein einseitiger Kündigungsverzicht hineingeschrieben worden ist. 2. Ein Vertrag über die Vermietung von Nutzungsflächen zum Betrieb eines Pflegeheims ist kein Wohnungsmietvertrag iSd § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2011Teil 1/2

…aus der laufenden Miete, Finanzierungsbeitrag und Mietvorauszahlung zusammensetzt - nicht richtig ermittelt. Bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer? Gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 GebG sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens mit dem Achtzehnfachen…

UFSW RV/3712-W/091.) Bestimmte oder unbestimmte Bestandvertragsdauer 2.) Verlängerungsoption 3.) Keine Teilrechtskraft eines vorläufigen Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…des Jahreswertes. Ist die Vertragsdauer bestimmt, aber der Vorbehalt des Rechts einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin, ob nach…

UFSI RV/0189-I/05Vertragsdauer bei unbestimmt vereinbarter Dauer mit Kündigungsverzicht für die ersten zwei Jahre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2005

…auf unbestimmte Vertragsdauer abgeschlossene Mietvertrag wegen des beiderseitig vereinbarten Kündigungsverzichtes für die ersten zwei Jahre, wobei der Bestandgeberin aus den im Punkt 7 des Mietvertrages bezeichneten Gründen eine vorzeitige Auflösungsmöglichkeit zustand, vom Finanzamt zu Recht für diesen zweijährigen Zeitraum als solcher auf bestimmte Vertragsdauer und…

UFSI RV/0406-I/02Bestimmte und unbestimmte oder nur unbestimmte Dauer des Bestandverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2003

…idgF unterliegen Bestandverträge (§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im allgemeinen einer Rechtsgebühr von 1.v.H. Bei unbestimmter Vertragsdauer sind nach § 33 TP 5 Abs…

UFSI RV/0025-I/07Bemessung ausgehend von einer bestimmten und unbestimmten Vertragsdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Berufungsfall besteht allein Streit darüber, ob die Rechtsgebühr von einer unbestimmten Vertragsdauer (Ansicht der Bw.) oder von einer zunächst bestimmten und daran anschließenden unbestimmten Vertragsdauer (Ansatz des Finanzamtes) zu bemessen ist. Die Abklärung dieser Frage entscheidet letztlich den vorliegenden Berufungsfall…

UFSW RV/1924-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde? (Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 15 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 51 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…

UFSW RV/1817-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger- Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…dem Jahresentgelt von S 10,000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 16 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 52 Monate) zu multiplizieren. Bemessungsgrundlage S 833.333,33 mtl…

UFSW RV/1810-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 15 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 51 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…

UFSW RV/1809-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor? 2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts? 3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Dieses sei auf eine bestimmte Dauer von 16 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 52 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…

UFSW RV/1925-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (50 Monate) 2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 14 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 50 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…

UFSL RV/1731-L/02Pensionsrückstellung für einen GmbH-Gesellschafter, der als Handelsvertreter auftritt und gleichzeitig Werkvertragstätigkeiten ausübt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2004

…nach § 4 Abs. 4 ASVG und weisen folgende Merkmale auf: Verpflichtung zu Dienstleistungen, keine persönliche Abhängigkeit, Möglichkeit den Arbeitsablauf selbst zu regeln, Bestimmung von Ort und Zeit der Arbeitsleistung und bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer. Auf freie Dienstnehmer sind die Regelungen über Abfertigung, Urlaubsentgelt usw. nicht…

UFSI RV/0127-I/10Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhöhung von 100 % unter Beachtung der nach § 9 Abs. 2 GebG zu berücksichtigenden Ermessensfaktoren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2010

…der Selbstberechnung. Bei einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, bei dem aber zunächst für eine bestimmte Zeit ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Rechtsgebühr von der Summe der Jahreswerte der bestimmten und der unbestimmten Vertragsdauer zu bemessen. Aus…

UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte) 2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde. (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2

…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 15 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 51 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…

UFSW RV/0941-W/041. begünstigter Tatbestand der Nutzungsüberlassung zu Wohnzwecken nach § 33 TP 5 Abs. 3 3. Satz 2. Darf bei Vorliegen von bestimmter und unbestimmter Vertragsdauer mehr als der 18fache Jahreswert für die wiederkehrenden Leistungen der Gebührenbemessung zu Grunde gelegt werden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…18. März 2004 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Gebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 GebG vorläufig fest. Der Gebührenbemessung legte das Finanzamt das 21 fache (diesen Faktor errechnete das Finanzamt aus der unbestimmten Vertragsdauer zuzüglich der bestimmten Vertragsdauer, die…

UFSW RV/0479-W/04Vertrag auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2007

…Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen hingegen gemäß § 15 Abs. 2 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Im gegenständlichen Fall ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage noch zu klären, ob ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer vorliegt. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und…