…fest, wobei der 10-fache Jahreswert der von der Berufungswerberin vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen angesetzt wurde (monatlicher Mietzins zuzüglich USt, Elementarversicherung, jährlich), jährliche Leistung, Vertragsdauer bestimmte und unbestimmte Zeit (Punkt 4.2, daher 4 + 3 Jahre, Punkt 4.1. 3 Jahre), daher 10-facher Jahreswert…
…fest, wobei der 10-fache Jahreswert der von der Berufungswerberin vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen angesetzt wurde (monatlicher Mietzins zuzüglich USt, Elementarversicherung, jährlich), jährliche Leistung, Vertragsdauer bestimmte und unbestimmte Zeit (Punkt 4.2, daher 4 + 3 Jahre, Punkt 4.1. 3 Jahre), daher 10-facher Jahreswert…
…ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im Allgemeinen eine Gebühr von 1 v.H. zu entrichten. § 33 TP 5 Abs. 3 GebG lautet auszugsweise: "Bei unbestimmter Vertragsdauer…
…dem auf die ganze zunächst bedungene Vertragsdauer entfallenden Entgelt und darüber hinaus vom dreifachen Jahresbetrag des Entgeltes zu entrichten (vgl. VwGH 03.12.1964, 0143/63). Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin…
…aus der laufenden Miete, Finanzierungsbeitrag und Mietvorauszahlung zusammensetzt - nicht richtig ermittelt. Bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer? Gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 GebG sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens mit dem Achtzehnfachen…
…aus der laufenden Miete, Finanzierungsbeitrag und Mietvorauszahlung zusammensetzt - nicht richtig ermittelt. Bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer? Gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 GebG sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens mit dem Achtzehnfachen…
…des Jahreswertes. Ist die Vertragsdauer bestimmt, aber der Vorbehalt des Rechts einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin, ob nach…
…auf unbestimmte Vertragsdauer abgeschlossene Mietvertrag wegen des beiderseitig vereinbarten Kündigungsverzichtes für die ersten zwei Jahre, wobei der Bestandgeberin aus den im Punkt 7 des Mietvertrages bezeichneten Gründen eine vorzeitige Auflösungsmöglichkeit zustand, vom Finanzamt zu Recht für diesen zweijährigen Zeitraum als solcher auf bestimmte Vertragsdauer und…
…idgF unterliegen Bestandverträge (§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im allgemeinen einer Rechtsgebühr von 1.v.H. Bei unbestimmter Vertragsdauer sind nach § 33 TP 5 Abs…
…Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Berufungsfall besteht allein Streit darüber, ob die Rechtsgebühr von einer unbestimmten Vertragsdauer (Ansicht der Bw.) oder von einer zunächst bestimmten und daran anschließenden unbestimmten Vertragsdauer (Ansatz des Finanzamtes) zu bemessen ist. Die Abklärung dieser Frage entscheidet letztlich den vorliegenden Berufungsfall…
…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 15 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 51 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…
…dem Jahresentgelt von S 10,000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 16 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 52 Monate) zu multiplizieren. Bemessungsgrundlage S 833.333,33 mtl…
…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 15 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 51 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…
…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Dieses sei auf eine bestimmte Dauer von 16 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 52 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…
…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 14 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 50 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…
…nach § 4 Abs. 4 ASVG und weisen folgende Merkmale auf: Verpflichtung zu Dienstleistungen, keine persönliche Abhängigkeit, Möglichkeit den Arbeitsablauf selbst zu regeln, Bestimmung von Ort und Zeit der Arbeitsleistung und bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer. Auf freie Dienstnehmer sind die Regelungen über Abfertigung, Urlaubsentgelt usw. nicht…
…der Selbstberechnung. Bei einem auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrag, bei dem aber zunächst für eine bestimmte Zeit ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wurde, ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Rechtsgebühr von der Summe der Jahreswerte der bestimmten und der unbestimmten Vertragsdauer zu bemessen. Aus…
…000.000,00 ein monatliches Entgelt von S 833.333,33 ergäbe. Diese sei auf eine bestimmte Dauer von 15 Monaten und auf eine unbestimmte Dauer von 36 Monaten (zusammen 51 Monate) zu multiplizieren. Der endgültige Bescheid ergehe nach Feststehen der Höhe des Entgeltes (siehe…
…18. März 2004 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Gebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 GebG vorläufig fest. Der Gebührenbemessung legte das Finanzamt das 21 fache (diesen Faktor errechnete das Finanzamt aus der unbestimmten Vertragsdauer zuzüglich der bestimmten Vertragsdauer, die…
…Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen hingegen gemäß § 15 Abs. 2 mit dem Neunfachen des Jahreswertes zu bewerten. Im gegenständlichen Fall ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage noch zu klären, ob ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer vorliegt. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und…