…einer Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit auszugehen hat, ist von Fall zu Fall verschieden zu beantworten (BFG 19.12.2017, RV/7101160/2017 unter Verweis auf VwGH 17.9.1990, 90/15/0034). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichthofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und…
…Büromiete Garage | 17.344,50 3.150,00 | Betriebskosten (Büro und Garage; Durchschnittswert 10/2019-12/2021 | 5.224,51 | Summe monatliche Entgelte für bestimmte (5 Jahre) und unbestimmte (3 Jahre) Zeit | 25.719,01 x 96 Monate | =…
…fest, wobei der 10-fache Jahreswert der von der Berufungswerberin vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen angesetzt wurde (monatlicher Mietzins zuzüglich USt, Elementarversicherung, jährlich), jährliche Leistung, Vertragsdauer bestimmte und unbestimmte Zeit (Punkt 4.2, daher 4 + 3 Jahre, Punkt 4.1. 3 Jahre), daher 10-facher Jahreswert…
…anfalle. In Summe ergebe sich laut belangter Behörde somit eine Bemessungsgrundlage von 18 Jahren und 11 Monaten. Selbst wenn man der unrichtigen Rechtsansicht der Behörde folgen sollte, dass der gegenständliche Vertrag zunächst auf eine bestimmte Vertragsdauer und anschließend auf eine unbestimmte Vertragsdauer abgeschlossen worden sei…
…vgl. VwGH 5.3.2009, 2007/16/0149). Dem Vorbringen der Bf., dass der Zeitraum für die Ermittlung der Bestandgebühr insgesamt den 18-fachen Jahreswert für die bestimmte und unbestimmte Vertragsdauer nicht übersteigen dürfe, zumal die Bemessung für einen immerwährenden Bestandvertrag gemäß § 15 Abs. 2…
…anfalle. In Summe ergebe sich laut belangter Behörde somit eine Bemessungsgrundlage von 18 Jahren und 11 Monaten. Selbst wenn man der unrichtigen Rechtsansicht der Behörde folgen sollte, dass der gegenständliche Vertrag zunächst auf eine bestimmte Vertragsdauer und anschließend auf eine unbestimmte Vertragsdauer abgeschlossen worden sei…
…vgl. VwGH 5.3.2009, 2007/16/0149). Dem Vorbringen der Bf., dass der Zeitraum für die Ermittlung der Bestandgebühr insgesamt den 18-fachen Jahreswert für die bestimmte und unbestimmte Vertragsdauer nicht übersteigen dürfe, zumal die Bemessung für einen immerwährenden Bestandvertrag gemäß § 15 Abs. 2…
…dem auf die ganze zunächst bedungene Vertragsdauer entfallenden Entgelt und darüber hinaus vom dreifachen Jahresbetrag des Entgeltes zu entrichten (vgl. VwGH 03.12.1964, 0143/63). Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin…
…fest, wobei der 10-fache Jahreswert der von der Berufungswerberin vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen angesetzt wurde (monatlicher Mietzins zuzüglich USt, Elementarversicherung, jährlich), jährliche Leistung, Vertragsdauer bestimmte und unbestimmte Zeit (Punkt 4.2, daher 4 + 3 Jahre, Punkt 4.1. 3 Jahre), daher 10-facher Jahreswert…
…73 Ermittlung der Gebühr gemäß § 33 TP 5 GebG: | Gesamtmietzins/Jahr: | EUR | 232.076,76 | x bestimmte und unbestimmte Vertragsdauer von insgesamt 13 Jahren: | EUR | 3.016.997,88 | x 1% Gebühr: | EUR | 30.169,98
…ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im Allgemeinen eine Gebühr von 1 v.H. zu entrichten. § 33 TP 5 Abs. 3 GebG lautet auszugsweise: "Bei unbestimmter Vertragsdauer…
…Hinweis auf das Erkenntnis vom 19.9.2017, Ra 2017/16/0111 und 0112). Ob die Vertragsdauer bestimmt oder unbestimmt ist, ist somit nicht nach der Form, sondern nach dem Inhalt des Vertrages zu beurteilen und hängt einerseits davon ab, wie umfassend die Kündigungsrechte sind…
…ist eine Frage, die nach Gewicht und Wahrscheinlichkeit einer Realisierung der vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe von Fall zu Fall verschieden beantwortet werden muss (vgl. VwGH 19.09.2017, Ra 2017/16/0111 und 0112). Ob die Vertragsdauer bestimmt oder unbestimmt ist, wird somit nicht nach der…
…Gewicht und Wahrscheinlichkeit einer Realisierung der vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe von Fall zu Fall verschieden beantwortet werden muss (vgl. VwGH 3.6.2020, Ra 2019/16/0182, unter Hinweis auf VwGH 19.9.2017, Ra 2017/16/0111 und 0112). Ob die Vertragsdauer bestimmt oder unbestimmt…
…2017/16/0111 und 0112 mwN). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht die von den Parteiengewählte Bezeichnung des Vertrages (etwa als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen), sondern der gesamte Vertragsinhalt maßgeblich (VwGH 5.3.2009, 2007/16/0149). Ob die Vertragsdauer bestimmt oder unbestimmt ist…
…2017/16/0111 und 0112 mwN). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht die von den Parteiengewählte Bezeichnung des Vertrages (etwa als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen), sondern der gesamte Vertragsinhalt maßgeblich (VwGH 5.3.2009, 2007/16/0149). Ob die Vertragsdauer bestimmt oder unbestimmt ist…
…ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, im allgemeinen einer Gebühr von 1 v.H. nach dem Wert. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 GebG sind bei unbestimmter Vertragsdauer die wiederkehrenden…
…bereits aus dem Wortlaut des § 33 TP 5 GebG. Die in der Rechtsprechung (richtigerweise) erfolgende Wertung als Vertrag mit bestimmter und anschließender unbestimmter Vertragsdauer hat ausschließlich für die Bewertung eines (im Sinne von einzelnen) Rechtsgeschäfts Geltung, führt jedoch nicht dazu, dass ein einzelnes Rechtsgeschäft in…
…über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten ist, auf welche Dauer sich die Vertragsparteien binden wollten. 711 Eine unbestimmte Vertragsdauer liegt vor, wenn auch nur ein Vertragspartner in der Lage ist, den Vertrag jederzeit aufzulösen, wobei einzelne, bestimmt bezeichnete Kündigungsgründe …
…MRG die Vermieterin den Vertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen und die Mieterin verzichte auf die Aufkündigung dieses Vertrages zu Lebenszeit der Vermieterin. Die Rechtsgebühr sei daher von der Summe der Jahreswerte der bestimmten und der unbestimmten Vertragsdauer zu bemessen. Zu dieser Begründung der belangten…