…jedenfalls nicht (vgl. auch BFH 18.12.2008, VI B 37/08). Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können aber auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen (VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Das Vorbringen des…
…mit dem Fall vergleichbar, der dem Erkenntnis des VwGH vom 3.3.1992, 88/14/0081 zugrunde lag. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Die Bw. hat die Unzumutbarkeit…
…weiterer Einkünfte am bisherigen Wohnort liegen (im zitierten VwGH-Erkennntis 2006/15/0065 durch die Verwendung des Ausdrucks "auch" ausdrücklich beispielhaft genannt). Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können aber auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen…
…Derartige Hinweise lagen nicht vor, noch wurden solche vom Bw. geltend gemacht. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Der Bw. hat die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes mit der…
…steuerlich relevanter Einkünfte am bisherigen Wohnort, eine ständig wechselnde Arbeitsstätte, eine nachweislich besonders schwierige Wohnungssuche, aber auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern. Liegen keine Gründe für eine dauernde Beibehaltung des (Familien)Wohnsitzes vor, können Werbungskosten auch bei Alleinstehenden für eine bestimmte, von den Verhältnissen des Einzelfalles…
…am bisherigen Wohnort, eine ständig wechselnde Arbeitsstätte oder eine nachweislich besonders schwierige Wohnungssuche. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können aber auch zum Beispiel "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Nach einer gewissen Zeit, die nicht schematisch…
…aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz beibehalten wird. Für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung sprechende Gründe können zB sein: -- mangelnde Ausbildungsmöglichkeit für die Kinder am Beschäftigungsort; -- besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar ist; oder -- steuerlich relevante Erwerbseinkünfte des Ehepartners am Familienwohnsitz (s…
…bestehe daher nicht. Bei der Einzelfallprüfung seien besonders gelagerte Pflegenotwendigkeiten ebenso zu berücksichtigen, wie eine für spätere Jahre beabsichtigte (Wieder)Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit am Familienwohnsitz. Es werde daher beantragt die angefochtenen Bescheide aufzuheben und den Berufungsbegehren im Zuge der Erlassung neuer Einkommensteuerbescheide Rechnung zu…
…seinen Vater nicht "gepflegt", vielmehr bei seinen wiederkehrenden Besuchen in Haus und Hof geholfen, Büroarbeiten erledigt und finanzielle Unterstützungen beigesteuert. Damit ist aber keine "besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit" gegeben, wie sie der Verwaltungsgerichtshof als Voraussetzung für eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung fordert. Vielmehr hat der Berufungswerber aus…
…dass, sofern als Grund für die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung die Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger angeführt werde, das "Bestehen einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit" bzw. die (ärztlich attestierte) Gefahr für eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pfleglings" im Falle einer Wohnsitzverlegung darzulegen sei (VwGH 24.09.2007, 2006/15…
…Referent], 11. 5. 2005, RV/0474-S/02). Ein für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung sprechender Grunde könnte sein die besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger (VwGH 9.10.91, 88/13/0121), deren Mitübersiedlung unzumutbar ist (VwGH 27.5.03, 2001/14/0121) sein, eine…
…ist jedoch nicht nach schematischen Kriterien zu beurteilen, sondern hängt von diversen Faktoren, wie etwa nachweislich besonders schwierige Wohnungssuche (VwGH 26.11.1996, 95/14/0124), besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger (VwGH 9.10.1991, 88/13/0121), deren Mitübersiedlung unzumutbar ist (VwGH 27.5…
…Steuerpflichtige darzulegen, aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz beibehalten wird. Als Gründe für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung kommen u.a. die besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger (VwGH 09.10.91, 88/13/0121), deren Mitübersiedlung unzumutbar ist (VwGH 27.05.03, 2001/14…
…zwar beizupflichten, dass ein alter Mensch sein bisher gewohntes Umfeld nicht verlassen möchte und dadurch unter Umständen mehr Unterstützung im Haushalt von seinen Angehörigen bedarf, dies kann aber mit einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit nicht verglichen werden. Der Rechtsansicht des Finanzamtes, dass dem Bw. keine Werbungskosten…
…des Bw. in der Betreuung der Landwirtschaft. Dieses Argument vermag jedoch nicht eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung zu begründen. Weder war vom Bestehen besonders gelagerter Pflegenotwendigkeiten, die den Auszug aus dem elterlichen Haushalt als unzumutbar erscheinen ließen auf Grund seines Vorbringens auszugehen, noch wurde behauptet, dass…
…können. Darüber hinaus lassen sich keine Anhaltspunkte dafür finden, die den elterlichen Haushalt als Familienwohnsitz des Bw. erkennbar machen: Weder war vom Bestehen besonders gelagerter Pflegenotwendigkeiten, die den Auszug aus dem elterlichen Haushalt als unzumutbar erscheinen ließen auf Grund seines Vorbringens auszugehen, noch wurde behauptet…
…von Eigentumsrechten am Elternhaus in Aussicht gestellt worden war. Vom Bestehen besonders gelagerter Pflegenotwendigkeiten war im Beschwerdefall gleichfalls nicht auszugehen. Bei dieser Sachlage hat die belangte Behörde zu Recht die Berücksichtigung der in Rede stehenden Aufwendungen für Familienheimfahrten nach D. und doppelte Haushaltsführung in V…
…1997" der Berufungswerber und seine Mutter auf das zum seinerzeitigen Nachlass zustehende gesetzliche Pflichtteils- im besonderen auch Schenkungspflichtteilsrecht verzichtet haben, und der im Protokoll genannte Bruder des Berufungswerbers auf das ihm zum seinerzeitigen Nachlass zustehende gesetzliche Erb- und Pflichtteils- im besonderen auch Schenkungspflichtteilsrecht verzichtet hat…
…weshalb eine behinderungskausale Berücksichtigung nach § 3 und 4 nach der Verordnung 303/1996 über AGBEL nicht erfolgen könne. Heimkosten seien nur abzugsfähig, wenn eine besondere Pflege und Betreuung erfolge. Hievon könne ab Bezug von Pflegegeld ausgegangen werden. Dieses sei (lt. Lohnzetteldaten in Höhe von €…
…nicht in der gewünschten Form vermerkt würden, besonders hieße es bei "Nichtleistungsbeziehern" generell: "Nächste Vorsprache beim Berater ohne Termin in der Zeit von 10:30 bis 11:30"- mehr nicht. Es gäbe allerdings eine ärztliche Bestätigung für einen, dem versäumten AMS-Termin nahe liegenden Zeitraum…