…jedenfalls nicht (vgl. auch BFH 18.12.2008, VI B 37/08). Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können aber auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen (VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Das Vorbringen des…
…mit dem Fall vergleichbar, der dem Erkenntnis des VwGH vom 3.3.1992, 88/14/0081 zugrunde lag. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Die Bw. hat die Unzumutbarkeit…
…weiterer Einkünfte am bisherigen Wohnort liegen (im zitierten VwGH-Erkennntis 2006/15/0065 durch die Verwendung des Ausdrucks "auch" ausdrücklich beispielhaft genannt). Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können aber auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen…
…299 BAO als unbegründet ab. Die Finanzbehörde begründete ihre Entscheidungen unter anderem damit, dass eine besondere Pflegenotwendigkeit der Mutter des Bf nicht vorläge. Am 07.11.2018 brachte der Bf einen Schriftsatz ein, der als Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 08.10.2018 gewertet wurde. …
…11.08.2016 als unbegründet ab. Die Finanzbehörde begründete ihre Entscheidungen unter anderem damit, dass eine besondere Pflegenotwendigkeit der Mutter des Bf nicht vorläge. Daraufhin beantragte der Bf am 07.11.2018, die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 dem Bundesfinanzgericht (BFG) zur Entscheidung vorzulegen (Vorlageantrag…
…der Einkommensteuer 2016 vom 23.10.2017 als unbegründet ab. Die Finanzbehörde begründete ihre Entscheidungen unter anderem damit, dass eine besondere Pflegenotwendigkeit der Mutter des Bf nicht vorläge. Der Besitz eines Eigenheimes in der Slowakei würde keinen Grund für die Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung darstellen. Daraufhin…
…10.07.2019, RV/6100016/2019: Besondere Pflegenotwendigkeiten von Eltern können auch bei Alleinstehenden eine Wohnsitzverlegung unzumutbar machen (VwGH 20.12.201, Ra 2016/13/0169, 19.12.2013, 2010/15/0124). Der VwGH setzt das "Bestehen einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit" bzw. die (ärztlich attestierte…
…Verlegung des Wohnsitzes nicht zumutbar gewesen, konnte durch die beigebrachten Unterlagen nicht belegt werden. Der Bezug einer Invaliditätspension bedingt für sich allein noch keine besondere Pflegenotwendigkeit im Sinne der obigen Ausführungen. Die vorliegende Diagnose lässt schließlich auch nicht erkennen, dass der Ehefrau bei einer Übersiedlung…
…einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz in Graz und der Arbeitsstätte in St. Pölten von rund dreieinhalb Stunden bei Verwendung eines öffentlichen Verkehrsmittels (wie vom Beschwerdeführer in der Beschwerde angegeben) die Verrichtung von Pflegearbeiten, die einer besonders gelagerten Pflegenotwendigkeit entsprechen, ausgeschlossen. Es war daher davon auszugehen…
…Verlegung des Wohnsitzes nicht zumutbar gewesen, konnte durch die beigebrachten Unterlagen nicht belegt werden. Der Bezug einer Invaliditätspension bedingt für sich allein noch keine besondere Pflegenotwendigkeit im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Die vorliegende Diagnose lässt schließlich auch nicht erkennen, dass der Ehefrau bei einer…
…Nach Ansicht der BFG, ergibt sich schon aus dem Umstand, dass die Schwiegermutter „blind und sehr schwerhörig“ war und ihr Allgemeinzustand als sehr reduziert bezeichnet wurde, eine besondere Pflegenotwendigkeit, unabhängig davon, wann der Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes gestellt wurde. Dass die Schwiegermutter im verfahrensgegenständlichen…
…bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037). Bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen ist es der Hauptwohnsitz. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Der Bf. hat die Unzumutbarkeit der Verlegung…
…können nur "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Der Beschwerdeführer hat zunächst die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes mit der Erledigung von Besorgungen für seine Mutter und seine Großmutter an den Wochenenden und im Urlaub begründet. Eine besondere Pflegebedürftigkeit vermochte er…
…wäre der Beschwerde der Erfolg versagt geblieben. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können auch „besondere Pflegenotwendigkeiten“ von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Der Beschwerdeführer hat die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes mit der Erledigung von (nicht näher konkretisierten…
…Derartige Hinweise lagen nicht vor, noch wurden solche vom Bw. geltend gemacht. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Der Bw. hat die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes mit der…
…steuerlich relevanter Einkünfte am bisherigen Wohnort, eine ständig wechselnde Arbeitsstätte, eine nachweislich besonders schwierige Wohnungssuche, aber auch "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern. Liegen keine Gründe für eine dauernde Beibehaltung des (Familien)Wohnsitzes vor, können Werbungskosten auch bei Alleinstehenden für eine bestimmte, von den Verhältnissen des Einzelfalles…
…am bisherigen Wohnort, eine ständig wechselnde Arbeitsstätte oder eine nachweislich besonders schwierige Wohnungssuche. Nicht anders als bei verheirateten oder in Partnerschaft lebenden Personen können aber auch zum Beispiel "besondere Pflegenotwendigkeiten" von Eltern eine Wohnsitzverlegung für Alleinstehende unzumutbar machen. Nach einer gewissen Zeit, die nicht schematisch…
…gelangt, dass bei Herrn ***Bf1-Schwiegervater*** ab Juni 2016 bis zu seinem Tod im Februar 2017 eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit bestand und die Bf aufgrund ihrer fachlichen Pflegekenntnisse die Pflege und die Sterbebegleitung in diesen Monaten zu einem großen Teil übernommen hat bzw übernehmen musste…
…aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz beibehalten wird. Für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung sprechende Gründe können zB sein: -- mangelnde Ausbildungsmöglichkeit für die Kinder am Beschäftigungsort; -- besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar ist; oder -- steuerlich relevante Erwerbseinkünfte des Ehepartners am Familienwohnsitz (s…
…rücksichtlich des Umstandes, dass die Liegenschaft in ***Wohnort1*** gar nicht in dessen Eigentum stand (und laut Grundbuch auch bis heute nicht steht). Bezüglich des vorgebrachten Arguments der Pflegebedürftigkeit der Schwiegereltern ist auszuführen, dass eine besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar ist, nach höchstgerichtlicher…