…als ausgeschüttet geltenden Erträge, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nachweislich zuzurechnen sind, steuerbefreit. Eine Abzugssteuer wird nicht erhoben. Demgegenüber gilt für ausländische Körperschaften öffentlichen Rechts Folgendes: Gemäß § 1 Abs. 3 Z. 1 KStG sind beschränkt steuerpflichtig Körperschaften, die im Inland…
…als ausgeschüttet geltenden Erträge, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nachweislich zuzurechnen sind, steuerbefreit. Eine Abzugssteuer wird nicht erhoben. Demgegenüber gilt für ausländische Körperschaften öffentlichen Rechts Folgendes: Gemäß § 1 Abs. 3 Z. 1 KStG sind beschränkt steuerpflichtig Körperschaften, die im Inland…
…eine echte dh. nicht systemimmanente steuerliche Begünstigung sei, nicht zu, weil eine Besteuerung der Gewinne der ausländischen Tochter in Österreich grundsätzlich nicht erfolge (allenfalls beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988). Jedenfalls sei die in Rede stehende Regelung durch Artikel 58 Abs. 1 lit. a EG…
…eine echte dh. nicht systemimmanente steuerliche Begünstigung sei, nicht zu, weil eine Besteuerung der Gewinne der ausländischen Tochter in Österreich grundsätzlich nicht erfolge (allenfalls beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988). Jedenfalls sei die in Rede stehende Regelung durch Artikel 58 Abs. 1 lit. a EG…
…816,00 | - 2,807.319,40 | - 92.310,00 | | | | Tz. 2 Ausländersteuer: Alle Körperschaften, die Sitz und Geschäftsleitung im Ausland haben, sind in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig, d.h. ihre Steuerpflicht beschränkt sich auf bestimmte inländische Einkünfte, die im …
…1 Abs. 2 EStG 1988 sind jene natürlichen Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Nach dem dritten Absatz dieser Bestimmung sind jene natürlichen Personen beschränkt steuerpflichtig, die…
…freigestellt. II. Besteuerung einer ausländischen Pensionskasse Dem Wortlaut des § 5 KStG folgend, handelt es sich um eine Befreiung "von der unbeschränkten Steuerpflicht". Daher sind alle Körperschaften, die nicht unter die von § 1 Abs. 2 KStG angeordnete "unbeschränkte Steuerpflicht" fallen, also alle beschränkt Steuerpflichtigen nach § 1…
…Slowakei - (= beschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 KStG 1988) im Hinblick auf einen Verstoß gegen die unionsrechtlich gewährleisteten Grundfreiheiten hinterfragungswürdig erscheint. 9. Ebenso wurde nach ho. Ansicht von ihr das zur Prüfung der Unionsrechtmäßigkeit herangezogene Vergleichspaar "Beteiligung an einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft" und "Beteiligung…
…Abs. 4 KStG 1988 gilt für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: 1.) Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (…
…September 2009, RV/1940-W/05) - die beschränkte Steuerpflicht einer Pensionskasse mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in der EU für Kapitalerträge aus inländischen Immobilien eines ausländischen Immobilienspezialfonds gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, da eine vergleichbare Pensionskasse mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Österreich keiner…
…1988; § 21 Abs. 2 KStG 1988; diese beschränkte Steuerpflicht erfasst primär Kapitaleinkünfte (insbesondere Zinsen und Dividenden), die der Kapitalertragsteuer (KESt) iHv 25% unterliegen; im Rahmen des § 21 Abs. 2 KStG 1988 ist die Körperschaftsteuer durch den Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 24 Abs. 2 KStG 1988 abgegolten (Endbesteuerung)…
…erster Satz, erstreckt sich die Steuerpflicht bei beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 nur auf Einkünfte im Sinne des § 98 EStG 1988. Gemäß § 24 Abs. 2 KStG 1988 gilt bei beschränkt Steuerpflichtigen die Körperschaftsteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug…
…R 94/02, an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen, ob der Ausschluss der Steuerbefreiung für eine gemeinnützige beschränkt steuerpflichtige ausländische Stiftung gemeinschaftsrechtswidrig ist. Der Fall betrifft die Körperschaftsteuerbefreiung für unbeschränkt steuerpflichtige gemeinnützige Körperschaften in Deutschland). Die italienische Stiftung ist in Deutschland allein vermögensverwaltend, nicht aber in…
…diesen Fall die positiven Einkünfte vom ausländischen Gruppenmitglied selbst im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gem. § 24 Abs 2 KStG versteuert werden. Nach den ErlRV sind inländische betriebliche Einkünfte ausländischer Gruppenmitglieder unabhängig und getrennt von der Erfassung ausländischer Verluste der beteiligten Körperschaft (übergeordnetes Gruppenmitglied oder Gruppenträger…
…es sich um Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung handle. Betreffend den in der Berufung gemachten Einwand, dass eine KESt-Vorschreibung nicht zulässig wäre, weil die verdeckten Ausschüttungen durch eine ausländische Körperschaft erfolgt seien, werde festgehalten, dass …
…der Aufzählung der steuerpflichtigen Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht des § 98 EStG 1988, BGBl.Nr. 400/1988, sind unter Ziffer 1 die Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§ 21) angeführt. Die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaft bezieht sich auf sämtliche Einkunftsarten gemäß…
…o.a. Gesetzesstelle "Andere unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften können..." abzuleiten, dass Voraussetzung für eine Anwendung (des § 11 KStG) die unbeschränkte Steuerpflicht sei. Da ausländische Körperschaften nicht Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darstellen, sondern sonstige juristische Personen des privaten Rechts seien, und nur beschränkt steuerpflichtig seien, stehe…
…Stornierung der Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2011 und Folgejahre Berechtigung zukommt. In § 24 Abs. 4 KStG 1988 ist angeordnet: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes Z 1: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine…
…Stornierung der Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2011 und Folgejahre Berechtigung zukommt. In § 24 Abs. 4 KStG 1988 ist angeordnet: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes Z 1: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine…
…aus, die beschränkte Steuerpflicht für in Österreich erzielte, aus einem ausländischen Immobilienfonds bezogene Einkünfte widerspreche der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit, weil Versorgungs- und Unterstützungskassen inländischer Körperschaften öffentlichen Rechts im Ergebnis mit ihren Kapitalerträgen aus ausländischen Immobilienfonds weder der unbeschränkten noch der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterlägen. In…