…Wird daher - wie im vorliegenden Fall - ein Finanzstrafverfahren sowohl wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung als auch wegen Finanzordnungswidrigkeiten eingeleitet, so ist nur die Abgabenhinterziehung Gegenstand der bescheidmäßigen Einleitung. Da hingegen hinsichtlich der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nur eine Verständigung von der Einleitung vorliegt…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, die Verständigung in Form eines Bescheides zu ergehen hat (vgl. zB. Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG3, K 83/4). Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse…
…Pkt. a.) und c.) des angefochtenen Bescheides: Der Bf. wendet ein, dass er am 8.11.2007 als Verdächtiger vernommen worden sei und dies bereits einer Einleitung eines Strafverfahrens gleichkomme. Zur bescheidmäßigen Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 91 Alkoholsteuergesetz (Pkt. a.) und c.)) ist auszuführen: Gemäß …
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Diese Änderung tritt ab 1. Jänner 2011 in Kraft und ist daher auf die gegenständliche Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid vom 20. Jänner 2010 nicht anzuwenden. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…die auf eine zumindest bedingt vorsätzlichen Handlung des Beschuldigten schließen lassen, sodass die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens aufgrund der vorliegenden Anhaltspunkt zu Recht erfolgt ist. Ob der somit als hinreichend konkretisiert anzusehende Verdacht auch zu der für einen Schuldspruch im Sinne des Einleitungsbescheides erforderlichen Überzeugung…
…dass der Grund für die Erlassung des Einleitungsbescheides ausschließlich die Umgehung des Bankgeheimnisses sei. Bevor überhaupt ein Steuerpflichtiger von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erfahre, einen solchen Bescheid bei der Hausbank vorzulegen, sei in keiner Weise gesetzlich gedeckt und in weiterer Folge für den Steuerpflichtigen ruf…
…lit. a FinStrG verwirklicht. Die bisher vorliegenden Verfahrensergebnisse sind schwer wiegende Verdachtsgründe, die für den Tatvorwurf gegen den Bf. und die berechtigte bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde I. Instanz sprechen. Es liegen ausreichend und genügend begründete Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, der…
…eine bescheidmäßige Einleitung eines Finanzstrafverfahrens sei verfahrensrechtlich nicht vorgesehen, ist entgegenzuhalten: Gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen. Abs. 2 Von der Einleitung des Strafverfahrens ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht…
…Rechtsanwalt, 4020 Linz, Hessenplatz 8, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Februar 2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 26. Jänner 2005, Zl.500/90797/4/2004…
…in welcher im Wesentlichen vorgebracht wurde, die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens sei rechtlich nicht gedeckt, weil das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz den Sachverhalt sowohl im zugrunde liegenden Abgabenverfahren als auch im bekämpften Einleitungsbescheid einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung unterworfen habe. Der Bf hat beantragt…
…unabhängig davon ob es zu einem Verbrauch kommt oder nicht. Auf Grund der bisherigen Ermittlungsergebnisse und der in Teilen widersprüchlichen Verantwortung der Bf. bestehen schwerwiegende Verdachtsgründe, die eine Einleitung des Strafverfahrens jedenfalls begründet erscheinen lassen. Die bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens durch das Hauptzollamt Graz als…
…schon im Ausland gestraft worden ist und nicht anzunehmen ist, dass die Finanzstrafbehörde eine strengere Strafe verhängen werde (§ 82 Abs. 3 FinStrG). Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen…
…Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist dabei aus…
…ist ihm insoweit beizupflichten, als es sich bei diesem angeschuldeten Finanzvergehen um eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG handelt, die nicht vom angefochtenen Einleitungsbescheid umfasst und somit nicht Gegenstand der Beschwerdeentscheidung ist. Zur bescheidmäßigen Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist auszuführen, dass es nach…
… 51 FinStrG), diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd. § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz dabei an Hand…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand der…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand der…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand der…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand…
…ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch § 56 Abs. 2 FinStrG) zu ergehen hatte. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, hat die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz an Hand…