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UFSK RV/0437-K/07Ermittlungsverfahren bei Sicherstellungsaufträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2008

…der Herstellungsprozess und der Vertrieb geleitet worden. Die bisherigen Firmenkonstruktionen seien - abhängig vom behördlichen Einschreiten - ständig abgeändert worden. Entsprechend der vorgefundenen Unterlagen und Verträge sei der Bw der "beneficial owner" (materielle Rechtsinhaber) der am 28. April 2000 gegründeten Firma Sl Ltd. / IOM und zeichnungsberechtigt an…

UFSK RV/0165-K/05Übertragung stiller Reserven aus Beteiligungsveräußerung durch eine Stiftung und Zurechnung von Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2009Teil 1/2

…Gesellschaften, die L und die M. Die Verwaltung des zu veranlagenden Vermögens erfolgte durch Abschluss eines Portfolio Management Agreements mit der C . In einem Letter of Application for a Managed Company sind als beneficial Owners T, der Erststifter und als Legal Owner die Bw., c…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…B. "nominee shareholder service to protect the identy of the beneficial owner" anbietet (siehe: "http://www.yyy.com/contact-us.html") BG: Scheint als Kontaktmann einer großen Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandgesellschaft auf der IOM auf (siehe: "www.xxxcom/Service.htm"), V: Ist "chartered accountant" (Wirtschaftsprüfer, Steuer…

UFSW RV/3924-W/02verdeckte Gewinnausschüttung, Gewinnverlagerung, Domizilgesellschaft, Scheingeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005

…10. September 1999 abgeändert worden, in welchem dem Ehepaar A und B bestätigt werde, "never the ultimate beneficial owners or financial beneficiaries of C" zu sein. In diesem Zusammenhang wurde die niederschriftliche Aussage vom 8. Oktober 1998 von dem nunmehrigen Gesellschafter-Geschäftsführer I zitiert, der…

UFSL RV/0135-L/02Die Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft ist nicht eine Frage der missbräuchlichen Gestaltung sondern eine Frage der sachgerechten Zurechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2003Teil 1/2

…Losses cannot be carried forward. As with exempt companies, beneficial ownership must be in the hands of nonresidents of Jersey. Eine Exempt Company wird mit ihren Gewinnen aus Auslandsgeschäften nicht besteuert (company fee jährlich 500,00 PST). Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft nicht als…

UFSI RV/0087-I/02Abweisung, wenn Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid zu erheben sind; Scheingeschäft im Zusammenhang mit der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an eine maltesische Sitzgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2003

…confirm that, according to our records Mr. BG and/or Mrs. DG were never the ultimate beneficial owners or financial beneficiaries of C Ltd." Diese Aussage mag für sich zutreffend sein, sie gibt jedoch keine Auskunft darüber, wer (mittelbar) hinter der C Ltd. steht und…

UFSL RV/1258-L/09Sicherstellungsauftrag betreffend eine Limited Liability Company mit Sitz in Malta und Ort der Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010Teil 1/2

…U Limited, ebenfalls mit Sitz in X-Straße, Malta. Diese hält 499 Anteile an der Gesellschaft mit dem Zusatz "on behalf of non resident benificial owner", also "anstelle des nicht ansässigen wirtschaftlichen Eigentümers" und einen Anteil, bei welchem ein solcher Treuhandvermerk fehlt. Die 499 (500?…