…Linz Wels beantragte daraufhin bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft P die Feststellung gem. § 10 AlSAG, ob es sich bei dem verfahrensgegenständlichen Autowrack um "beitragspflichtigen Abfall" handle oder nicht. Die genannte Bezirksverwaltungsbehörde stellte dazu in seinem Bescheid vom 15.3.2011, GZ. UR01-10-05-2007, gem…
…oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von Abfällen; 4. das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes" Durch die erwähnte Novelle hat sich nichts geändert, was die Einstufung von Abfällen als beitragspflichtige Abfälle betrifft. Vielmehr wurde durch die Neufassung des § 2…
… 7 Abs.1 ALSAG argumentiert, dass mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Ablagerung von Abfällen erfolgt ist, die Abgabenschuld entsteht und damit gleichzeitig (mit Ablauf des Kalenderjahres 2001) die fünfjährige Festsetzungsverjährung zu laufen beginnt, womit sie vom 31.12.2001 bis zum 31…
…1.403 m3 im Zeitraum von März bis Juni 2010) seinem Grundstück in L zur Baureifmachung/Vorbelastung für diverse Baumaßnahmen zugeführt habe, ohne über eine Baugenehmigung für diese Baumaßnahmen zu verfügen, und dadurch eine beitragspflichtige Tätigkeit iSd § 3 Abs.1 Z.1 lit.a) iVm. …
…nicht länger als ein Jahr zwischengelagert werden, sodass keine beitragspflichtige Tätigkeit vorliege. Das Zollamt Salzburg hat in einem - auch der Bf übersendeten - Aktenvermerk vom 21. Oktober 2008 ua. festgehalten, dass es sich beim verfahrensgegenständlichen Quarzsand um Abfall handelt, der aufgrund von Gutachten und Analyseergebnissen zur…
…dass es sich bei dem in der Anlage des deutschen Unternehmens B hergestellten Versatzmaterial um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Weiters argumentiert die Behörde…
…gegeben ist, und diese Abfälle im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässigerweise für die Tätigkeit gemäß Abs. 1 Z 1 lit. c verwendet werden, ..." § 4 Abs. 3 ALSAG: Beitragsschuldner ist ... 3. in allen übrigen Fällen derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst hat;…
…1996 (Altlastensanierungsgesetznovelle 1996) die Verwendung von Verfüllungsmaterial zur Verfüllung von Schottergruben nicht beitragspflichtig sei. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung ficht die Bf. diesen Bescheid zur Gänze an und bringt im wesentlichen vor, dass der Abfallbegriff gemäß § 2 AlSAG nicht erfüllt sei, weil Abfälle…
…dass es sich bei dem in der Anlage des deutschen Unternehmens C hergestellten Versatzmaterial um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der C, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Weiters argumentiert die Behörde…
…der Lagerung bzw. rechtswidrigen Zwischenlagerung. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates entsteht die Beitragsschuld für rechtswidrig gelagerte Abfälle gemäß § 3 Abs.1 Z.1 bzw. § 3 Abs.1 Z.1 ALSAG somit nach Ablauf des Kalendervierteljahres in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. Für die im…
…mit Abfällen. Gemäß § 7 Abs.1 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Fall der Beförderung von Abfällen zu einer Tätigkeit gemäß § 3 Abs.1 Z.1 bis 3 außerhalb des Bundesgebietes mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Beförderung begonnen wurde, bei allen übrigen beitragspflichtigen Tätigkeiten…
… 4 Z 4 ALSAG ist Beitragschuldner derjenige der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. Gemäß § 5 ALSAG, gilt als Bemessungsgrundlage die Masse des Abfalls entsprechend dem Rohgewicht.Als Rohgewicht gilt das Gewicht des Abfalls mit seinen Verpackungen (BGBl 1996/201 ab 1.5.1996). Gemäß…
…derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 ALSAG idF BGBl. Nr. 201/1996 beträgt der Altlastenbeitrag für das langfristige Ablagern oder das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes je angefangene Tonne für Baurestmassen ab 1…
…dass es sich bei dem in der Anlage des deutschen Unternehmens B hergestellten Versatzmaterial um Abfall handelt und dass mit der Beförderung der Shredderrestfraktion zum Bergversatz in Deutschland, nach erfolgter Vorbehandlung bei der B, eine nach dem ALSAG beitragspflichtige Tätigkeit vorliegt. Weiters argumentiert die Behörde…
…stofflichen Verwertung zur A-GmbH bzw. zur N-GmbH kann aufgrund der regelmäßigen Wegbringungen von einer objektiv erkennbaren stofflichen Verwertung der Abfälle ausgegangen werden. Der Tatbestand des beitragspflichtigen Lagerns wird dadurch nicht erfüllt. Die Vorschreibung des Altlastenbeitrages für das IV. Quartal 2005 sowie des entsprechenden…
… 7 Abs. 1 Z 3 AlSaG Altlastenbeiträge für das mehr als einjährige Lagern von Abfällen in Höhe von insgesamt € 1.342.750,52 fest. Gleichzeitig wurde unter der gleichen Geschäftszahl mit Bescheid II ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von insgesamt € 26…
…die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. Gemäß § 6 Abs.1 Z 1 ALSAG beträgt der Altlastenbeitrag für das langfristige Ablagern je angefangener Tonne ab 1 .Jänner 1989 S 80.- Gemäß § 6 Abs.2 Z 1 ALSAG erhöht sich der Beitrag je angefangener Tonne für Abfälle…
…bekannt gab, dass in seinem Auftrag Ablagerungen von Abfall durchgeführt worden waren und er anlässlich seiner Einvernahme vor Organen des Hauptzollamtes Graz, als Finanzstrafbehörde erster Instanz, am 30. April 1989, bekannt gab, umliegende Unternehmen beauftragt zu haben, insgesamt 417 Tonnen an beitragspflichtigen Abfall (Bauschutt, Ziegelschutt…
… 4 Z.4 ALSAG ist Beitragsschuldner derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. Gemäß § 5 ALSAG ist die Bemessungsgrundlage des Abfalls dessen Rohgewicht. Gemäß § 6 Abs.1 Z.1 ALSAG beträgt der Altlastenbeitrag für das langfristige Ablagern je angefangene Tonne für Baurestmassen 80,- S…
…die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. Die beitragspflichtige Tätigkeit wurde im vierten Quartal 2007 und im ersten Quartal 2008 vorgenommen. Damit wäre die Beitragschuld hinsichtlich der Schüttung von Abfällen im vierten Quartal 2007 mit Ablauf dieses Quartals und die Beitragsschuld hinsichtlich der Schüttung von Abfällen im…