…Rückforderung der erstatteten Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 Abs. 7 EStG 1988 dann verhindern können, wenn die Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung für begünstigte Maßnahmen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 gedient hätten. Die Ausgaben des Vaters der Berufungswerberin hätten somit…
…108 Abs. 7 EStG 1988 sei eine zu Unrecht erstattete Einkommensteuer vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Eine Rückforderung habe zu unterbleiben, wenn die rückgezahlten Beträge begünstigten Maßnahmen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dienten. Die Bausparverträge hätten deshalb aufgelöst werden müssen, da das…
…108 Abs. 7 EStG 1988 sei eine zu Unrecht erstattete Einkommensteuer vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Eine Rückforderung habe zu unterbleiben, wenn die rückgezahlten Beträge begünstigten Maßnahmen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dienten. Die Bausparverträge hätten deshalb aufgelöst werden müssen, da das…
…Probebetriebes. Die von GSGF ausgeübten weiteren Tätigkeiten der Testplanung, Erarbeitung von Testkonzepten und Qualitätssicherung können als auf die Inbetriebnahme und die Durchführung eines zeitlich begrenzten Probebetriebes abzielende und sohin begünstigte Maßnahmen gewertet werden. Auch liegt es nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates selbstredend auf der Hand…
…866,10 S an die ABC Siedlungsgenossenschaft gezahlt haben. Laut Auskunft der Genossenschaft entfielen 165.576,48 S auf einen Finanzierungsbeitrag gemäß § 17 WGG . Weitere begünstigte Maßnahmen zur Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung, die im Jahr 2009 finanziert worden sein sollen, wurden bislang den Abgabenbehörden nicht bekannt gegeben.…
…150,35 fm Überhieb), begehrte er für 46,38% des ermittelten Gewinns eine Besteuerung mit dem begünstigten Steuersatz nach § 37 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG). Nach Befassung der zuständigen Fachabteilung für das Forstwesen übernahm das Finanzamt X (FA) zwar den erklärten Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft unverändert…
…und Beteiligten nahe steht. Somit ist eine Vermutung nicht von der Hand zu weisen, dass der Bw. Nahestehende dadurch begünstigen wollte, dass - gewinnbringende - arbeitsmarktfördernde Maßnahmen nicht er selbst durchführte, sondern er damit die A-KEG betraute und er - entsprechend der abgeschlossenen Vereinbarung (vgl. Pkt. 10) …
…BAO den Antrag auf Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer, da vom Dienstgeber für eine nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 begünstigte Auslandstätigkeit irrtümlich Lohnsteuer abgeführt worden sei. Er sei vom 10. Juni 2003 bis 15. Oktober 2003 durchgehend auf der Auslandsbaustelle M/Bayern…
…zusammengefasst wie folgt begründete: Nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 seien Einkünfte, die Arbeitnehmer für ihre begünstige Auslandstätigkeit von ihrem Arbeitgeber steuerfrei bezögen, steuerfrei, wenn die Auslandstätigkeit jeweils ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgehe. Nach Artikel 39 des EG-Vertrages sei…
…der ständigen Rechtsprechung des EuGH würden die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer alle Maßnahmen, die Unionsbürger in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit im Unionsgebiet benachteiligen könnten, verbieten. Eine Beschränkung der Steuerbefreiung für begünstigte Auslandstätigkeiten auf Arbeitnehmer inländischer Betriebe stelle eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern dar…
…Y, Schweiz, ausgeübt wurde. Der Dienstgeber habe, obwohl es sich um eine begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 10 EStG gehandelt habe, laufend die Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten und abgeführt. Die Entsendevereinbarung lag dem Antrag bei. Das Finanzamt stellte die betreffenden Bezugsteile nicht steuerfrei und begründete…
…die Pensionen aller in Österreich ansässigen Personen, welche niemals von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hätten, begünstigt besteuert würden und für alle Pensionen von in Österreich ansässigen Personen, welche von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Vergangenheit Gebraucht gemacht hätten, höhere Steuern zu entrichten seien als…
…die Pensionen aller in Österreich ansässigen Personen, welche niemals von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hätten, begünstigt besteuert würden und für alle Pensionen von in Österreich ansässigen Personen, welche von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Vergangenheit Gebraucht gemacht hätten, höhere Steuern zu entrichten seien als…
…wird, auch nach Ablauf dieser Frist, erfolgen. Es ist daher die Frage zu klären, ob dadurch, dass die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 an das Vorliegen sonstiger Bezüge anknüpft, ein Verstoß gegen Artikel 39 EG-Vertrag sowie die Verordnung (EWG) Nr. 1612…
…die Pensionen aller in Österreich ansässigen Personen, welche niemals von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hätten, begünstigt besteuert würden und für alle Pensionen von in Österreich ansässigen Personen, welche von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Vergangenheit Gebraucht gemacht hätten, höhere Steuern zu entrichten seien als…
…die Pensionen aller in Österreich ansässigen Personen, welche niemals von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hätten, begünstigt besteuert würden und für alle Pensionen von in Österreich ansässigen Personen, welche von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Vergangenheit Gebraucht gemacht hätten, höhere Steuern zu entrichten seien als…
…die Pensionen aller in Österreich ansässigen Personen, welche niemals von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hätten, begünstigt besteuert würden und für alle Pensionen von in Österreich ansässigen Personen, welche von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Vergangenheit Gebraucht gemacht hätten, höhere Steuern zu entrichten seien als…
…die Pensionen aller in Österreich ansässigen Personen, welche niemals von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hätten, begünstigt besteuert würden und für alle Pensionen von in Österreich ansässigen Personen, welche von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Vergangenheit Gebraucht gemacht hätten, höhere Steuern zu entrichten seien als…
…die Pensionen aller in Österreich ansässigen Personen, welche niemals von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hätten, begünstigt besteuert würden und für alle Pensionen von in Österreich ansässigen Personen, welche von ihrem Recht auf Freizügigkeit in der Vergangenheit Gebraucht gemacht hätten, höhere Steuern zu entrichten seien als…
…Finanzamt zur Gänze dem Normalsteuersatz und nicht anteilig der gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigten Besteuerung unterzogen wurden, ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz bzw. den im zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und…