…Zeit der Konkurseröffnung noch bedingt oder betagt war (§ 19 Abs. 2 Konkursordnung). Für die Abgrenzung zwischen Abgabenmasse- und Abgabenkonkursforderungen ist nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung der Zeitpunkt der Verwirklichung des die Abgabenpflicht auslösenden Sachverhaltes maßgebend. Gleiches gilt auch für "negative Abgabenansprüche", also etwa Rückforderungsansprüche nach …
…die Bw. im Jahr 1999, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit eingetreten sei, sowie, dass kein aufschiebend bedingter Rückforderungsanspruch der Bw. gegen den Fiskus vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Soweit Guthaben nicht gemäß Abs. 1 bis 3 zu verwenden sind, sind sie gemäß §…
…seien, wenn Kündigungsgründe des § 13 vorlägen und sohin nur ein durch Forderungsverstöße bedingter Rückforderungsanspruch des Landes Wien gegeben sei. Zu den Ausführungen des Finanzamtes betreffend den Antrag gemäß § 17 GrEStG 1987 erfolgte keine Stellungnahme. Über die Berufung wurde erwogen: Fest steht, dass der Verkäufer, I…
…durch die Bw im Jahr 1999, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit eingetreten sei, sowie, dass kein aufschiebend bedingter Rückforderungsanspruch der Bw gegen den Fiskus vorliege. Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. September 2005, RV/1439-W/05, womit die Berufung der Bw…
…Zeit der Konkurseröffnung noch bedingt oder betagt war (§ 19 Abs. 2 KO). Für die Abgrenzung zwischen Abgabenmasse- und Abgabenkonkursforderungen ist nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung der Zeitpunkt der Verwirklichung des die Abgabenpflicht auslösenden Sachverhaltes maßgebend. Gleiches gilt auch für "negative Abgabenansprüche", also etwa Rückforderungsansprüche nach …
…qualifizieren. Der Anspruch des Abgabenschuldners auf Rückzahlung von Beträgen an Umsatzsteuer aus vorkonkurslichen Anspruchsgrundlagen sei daher eine Forderung der Konkursmasse, gegen die die Abgabenverwaltung mit Konkursforderungen aufrechnen könne, weil der Anspruch auf Rückzahlung bereits mit dem Zeitpunkt der Verwirklichung des umsatzsteuerbaren Sachverhaltes (bedingt) entstanden wäre…
…verwendet worden." Zur Begründung ihres Antrages führte die Bw. aus, dass es sich bei einer derart ausgestalteten Besserungsverpflichtung um einen auflösend bedingten Forderungsverzicht handle (so auch VwGH 22.12.2000, 2000/16/0553). Da das KVG im Anwendungsbereich der Gesellschaftssteuer keine speziellen Regelungen betreffend das…
…aufschiebend bedingten Anfall des Honoraranspruches kann somit keine Rede sein. Ob nunmehr der Rückforderungsanspruch des H B sich auf den Titel des Schadenersatzes oder der Gewährleistung stützt oder auf die Annahme des Bestehens einer zwischen den Vertragsparteien (stillschweigend) vereinbarten auflösenden Vertragsbedingung erweist sich für den…
…dass Vorsteuern zu Unrecht in Anspruch genommen werden. Der VwGH sprach zu § 232 BAO aus, dass ein Abgabenanspruch auch im Rückforderungsanspruch einer zu Unrecht in Anspruch genommenen Vorsteuer liegen kann. In diesem Fall kommt es nicht darauf an, ob ein Guthaben ausbezahlt worden ist. (vgl…
…übermitteln. 2. Abfuhr Lohnabgaben: Aufgrund der Schwierigkeiten bei Lohnsteuerprüfungen wird folgendes festgehalten: Zahlt der Arbeitgeber aufgrund betrieblich bedingter Umstände dem Dienstnehmer zustehenden Beträge für das abgelaufene Kalenderjahr bis zur Erstellung des Jahreslohnzettels aus und führt diesbezüglich eine Aufholung für das abgelaufene Kalenderjahr durch, so sind…
…Ursprungs sei, ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2…
…Ursprungs sei, ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2…
…ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2 AEG und …
…ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2 AEG und …
…Ursprungs sei, ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2…
…ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2 AEG und …
…Ursprungs sei, ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2…
…ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2 AEG und …
…Ursprungs sei, ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2…
…ansonsten hätte der Amtstierarzt als behördliches Organ eine solche Bestätigung nicht erteilen dürfen. Hätte dies die belangte Behörde festgestellt, wären die bekämpften Bescheide nicht ergangen. Unabhängig davon sei bereits vor Bekanntgabe der Rückforderungsbescheide Verjährung des Rückforderungsanspruches eingetreten. Dies folge aus § 5 Abs. 2 AEG und …