…davon, ob der Mandatsvertrag tatsächlich gelebt wird oder nicht (vgl. Schuch/Hammer, Ausländische Stiftungen und Vermögensmassen im österreichischen Abgabenrecht in Cerha/Haunold/Huemer/Schuch/Wiedermann, Stiftungsbesteuerung, 210). Da nach dem klaren und eindeutigen Inhalt des Mandatsvertrages die Stiftungsräte nur nach den Weisungen des Stifters bzw…
…RdW 2008, 428; Schuch/Hammer, Ausländische Stiftungen und Vermögensmassen im österreichischen Abgabenrecht, in Cerha et alii (Hrsg), Stiftungsbesteuerung (2008) 199 ff.). *) Die Einkünfte/das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten könnten dem Stifter zugerechnet werden, wenn dem Stifter kraft der Stiftungsdokumente erheblicher Zugriff auf das Stiftungsvermögen…
…161/2005, lautet wie folgt: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder…
…Die Bw. erklärte in der Körperschaftsteuererklärung 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv € 318.119,32. In der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2009 (Schreiben vom 21.3.2011) wurde von der Bw. folgendes ausgeführt: Sie sei seit 2005 ausländisches Gruppenmitglied der X-AG. Die Bw. habe eine…
…Bestimmungen des EWR, und zwar die vier Grundfreiheiten anzuwenden. Zudem bestehe ein generelles Diskriminierungsverbot. Die Anwendung des begünstigten Steuersatzes für Zuwendungen an ausländische Stiftungen bei Gewährung von Gegenseitigkeit sei nun mehr zwingend vorgeschrieben, da die bisher im letzten Satz des § 10 Abs. 4 enthaltene Ermessensbestimmung…
…5%, § 2 Abs. 1 Z 1 StiftEG eine ermäßigter Steuersatz von 2,5% für Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgende in- und ausländische Körperschaften, § 2 Abs. 1 Z 2 StiftEG ein ermäßigter Steuersatz von 2,5% für Zuwendungen von Stiftungen an Stiftungen, § 2…
…haben, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. ... Gemäß § 93 Abs. 1 BAO gelten für schriftliche Bescheide außer den ihren Inhalt betreffenden besonderen Vorschriften die Bestimmungen der Abs…
…haben, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. ... Gemäß § 93 Abs. 1 BAO gelten für schriftliche Bescheide außer den ihren Inhalt betreffenden besonderen Vorschriften die Bestimmungen der Abs…
…haben, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. ... Gemäß § 93 Abs. 1 BAO gelten für schriftliche Bescheide außer den ihren Inhalt betreffenden besonderen Vorschriften die Bestimmungen der Abs…
…haben, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. ... Gemäß § 93 Abs. 1 BAO gelten für schriftliche Bescheide außer den ihren Inhalt betreffenden besonderen Vorschriften die Bestimmungen der Abs…
…haben, mit ihren Einkünften im Sinne des § 21 Abs. 1. Als Körperschaften gelten: a) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. ... Gemäß § 93 Abs. 1 BAO gelten für schriftliche Bescheide außer den ihren Inhalt betreffenden besonderen Vorschriften die Bestimmungen der Abs…
…161/2005, lautet wie folgt: "Für unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften gilt Folgendes: 1. Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder…
… 21 Abs. 1 beschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten gemäß lit. a dieser Bestimmung Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Demnach kommt der Bw., welche in Frankreich ansässig ist und in Österreich eine Zweigniederlassung (Betriebsstätte) führt, der Status einer beschränkt Steuerpflichtigen…
… 21 Abs. 1 beschränkt steuerpflichtig. Als Körperschaften gelten gemäß lit. a dieser Bestimmung Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die einer inländischen juristischen Person vergleichbar sind. Demnach kommt der Bw., welche in Frankreich ansässig ist und in Österreich eine Zweigniederlassung (Betriebsstätte) führt, der Status einer beschränkt Steuerpflichtigen…
…für die Folgejahre nicht zur Verfügung. Dies decke sich im übrigen auch mit der schweizer Regelegung, nach welcher ausländische Betriebsstättenverluste von schweizer Unternehmen in der Schweiz berücksichtigt werden könnten. In der dagegen erhobenen Berufung vom 5. Juni 2003 brachte die Bw. folgendes vor: Nach Versteuerung…
…Mitunternehmeranteil an der inländischen GmbH & Co KG gem. § 11 Abs. 2 EStG berücksichtigt. In den entsprechenden Körperschaftsteuerbescheiden 2000 und 2001 wurde diese Geltendmachung jedoch nicht berücksichtigt, da ausländische Körperschaften von der Begünstigung der Geltendmachung der fiktiven Eigenkapitalverzinsung gem. § 11 Abs. 2 EStG iVm. § 11 Abs…
…ihre Inlandsumsätze allein oder auch ihre inländischen und ausländischen Umsätze zusammen unter der Grenze von S 300.000,- liegen (Ruppe, UStG 1994, § 6 TZ 449). Maßgebend ist daher bei natürlichen Personen der Wohnsitz gemäß § 26 BAO, bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen der Sitz gemäß …
…2007 sei von der Muttergesellschaft ein Gewinn erzielt worden, von dem nach Abzug der Verlustverrechnung ein steuerpflichtiger Betrag ermittelt wurde und Steuer angefallen sei wovon aus Vorjahren sowie aus 2007 stammende ausländische Steuerbeträge abgezogen worden seien. Für die Jahre 2008 bis 2010 seien bislang keine…
…Österreich zugelassene Versicherungsgesellschaften gezahlt würden. Aus den aktenkundigen Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 2007 gehe jedoch unmissverständlich hervor, dass es sich bei den eingezahlten Prämien ausschließlich um ausländische (deutsche) Versicherungsprämien handle, die in Österreich nicht abzugsfähig seien. Mit Eingabe vom 30. Juni 2009 beantragte der Bw…
…geltend gemacht worden. Die Verwaltungspraxis (Rz 3822 der EStR 2000) sei gewesen, dass ausländische Körperschaften mit ihren inländischen Betrieben bzw Mitunternehmeranteilen nicht in diese Begünstigung eingebunden seien, weil sie keine Kapitalgesellschaften, sondern sonstige juristische Personen des Privatrechtes darstellten. Die Eigenkapitalzuwachsverzinsung betrage für die D-AG…