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UFSL RV/1248-L/07Sachhaftung einer verpfändeten Liegenschaft ist als aufschiebend bedingte Last erst bei Bedingungseintritt auf Antrag im Wege einer Berichtigung der Erbschaftssteuer zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2009

…Auch bei dieser Konstellation wurde die Bürgschaftsverpflichtung zum Stichtag Todestag bloß als aufschiebend bedingte Last des Erblassers beurteilt und erst der Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme der Erbin als maßgeblich für den Bedingungseintritt gesehen. Aus all diesen Gründen hat daher das Finanzamt zu Recht in seinem…

UFSS RV/0548-S/02Bewertung von Nutzungsrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2003

…dar, das im Sinne des § 6 BewG ("Aufschiebend bedingte Lasten") erst mit Eintritt der Bedingung berücksichtigt werden könnte. Die vertragsgegenständliche Liegenschaft ist unbebaut (Wiese) und hat eine Flächengröße von 2.594 m². Landwirtschaftlich nutzbare Flächen werden aber nur dann verpachtet, wenn diese - v.a. auch…

UFSW RV/2754-W/07Bewertung nach dem Wiener Verfahren - Subventionen unter auflösender Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2011

…Auflage, eine Subvention im Falle einer widmungswidrigen Verwendung zurückzuzahlen, um eine aufschiebend bedingte Last, wenn der Subventionsbetrag in das Betriebsvermögen eingeflossen ist (vgl. VwGH 2.5.1968, 1815/67). Gemäß § 6 BewG 1955 werden Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, nicht berücksichtigt…

UFSS RV/0546-S/02Bewertung von Nutzungsrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2003

…dar, das im Sinne des § 6 BewG ("Aufschiebend bedingte Lasten") erst mit Eintritt der Bedingung berücksichtigt werden könnte. Die vertragsgegenständliche Liegenschaft ist unbebaut (Wiese) und hat eine Flächengröße von 2.594 m². Landwirtschaftlich nutzbare Flächen werden aber nur dann verpachtet, wenn diese - v.a. auch…

UFSS RV/0544-S/02Bewertung von Nutzungsrechten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2003

…dar, das im Sinne des § 6 BewG ("Aufschiebend bedingte Lasten") erst mit Eintritt der Bedingung berücksichtigt werden könnte. Die vertragsgegenständliche Liegenschaft ist unbebaut (Wiese) und hat eine Flächengröße von 2.594 m². Landwirtschaftlich nutzbare Flächen werden aber nur dann verpachtet, wenn diese - v.a. auch…

UFSI RV/0201-I/06Aufschiebend bedingte Verpflichtung zur Erbringung einer wirtschaftlichen Unterstützung als Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2006

…dann hat das Finanzamt zu Unrecht diese aufschiebend bedingt vereinbarte Unterstützungsleistung als "sonstige Leistung" in die bekämpfte Bemessungsgrundlage von 110.901,76 € einbezogen. Demzufolge kommt insoweit dem Berufungsvorbringen Berechtigung zu. War aber die sonstige Leistung bei der Ermittlung der Gegenleistung außer Ansatz zu lassen…

UFSW RV/2351-W/121. Bei der Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der Mutter an die Tochter zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes der Übergeberin, gemeinsam mit einem Grundstück anderer Art wird die Grunderwerbsteuer vom einfachen Einheitswert der land -und forstwirtschaftlichen Grundstücke und von der, auf den Erwerb des sonstigen Grundvermögens entfallenden, Gegenleistung bemessen. 2. Eine aufschiebend bedingte Verpflichtung wird mit Eintritt der Bedingung zur Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…der Übergeberin und/oder, dass die Übergeberin ein höheres-eine Pflegebedürftigkeit indizierendes- Alter als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (zu diesem Zeitpunkt war diese sechzig Jahre alt) erreicht. Somit ist auch diese Verpflichtung bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer als aufschiebend bedingte Last nicht anzusetzen. (vgl. Fellner…

UFSW RV/2432-W/08Übernahme eines in Folge von Förderungsverstößen rückforderbaren Wohnbauförderungsbeitrages als bedingte Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2012

…Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG 1955 werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…

UFSI RV/0451-I/02Entgeltliches Rechtsgeschäft oder gemischte Schenkung; Grundstücksbegriff im ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2004

…Abgesehen davon, dass diese "erforderliche Hilfeleistung" in keiner Weise näher präzisiert und damit einer wertmäßigen Beurteilung nicht ohne weiteres zugänglich ist, muss sohin diese mehrfach aufschiebend bedingte Verpflichtung bzw Last gemäß § 6 Abs. 1 BewG unberücksichtigt bleiben und kann nicht als weitere Gegenleistung angesehen werden…

UFSL RV/1424-L/02Auch eine zweifach bedingte Schuldübernahme zählt bei der Börsenumsatzsteuer zum vereinbarten Preis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2006

…auf § 6 BewG, wonach eine aufschiebend bedingte Last nicht als Schuldposten ansetzbar sei. Garantierückstellungen für Gewährleistungsansprüche seien von einem ungewissen künftigen Ereignis abhängig und dürften als Schuldpost nicht angesetzt werden. Das Finanzamt legte die Berufung am 31. Jänner 2002 der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vor. Da…

UFSW RV/3129-W/09Nichtrückzahlbarer Baukostenbeitrag als bedingte Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2012

…Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG 1955 werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…

UFSW RV/3233-W/10Ein nichtrückzahlbares Wohnbauförderungsdarlehen (Baukostenzuschuss) stellt nur eine bedingte Gegenleistung bei Weiterveräußerung durch den ursprünglich begünstigten Wohnungeigentumswerber dar. - Stattgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2012

…Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG 1955 werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…

UFSW RV/1100-W/10Der nichtrückzahlbare Baukostenzuschuss ist im Berufungsfall eine bedingte Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2012

…Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG 1955 werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…

UFSW RV/2365-W/08Übernahme eines in Folge von Förderungsverstößen rückforderbaren Wohnbauförderungsbeitrages als bedingte Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2013

…für die bundesrechtlich geregelten Abgaben (damit auch für die Grunderwerbsteuer) sowie für die bundesrechtlich geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und an Fonds. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…

UFSW RV/2364-W/08Übernahme eines in Folge von Förderungsverstößen rückforderbaren Wohnbauförderungsbeitrages als bedingte Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2013

…für die bundesrechtlich geregelten Abgaben (damit auch für die Grunderwerbsteuer) sowie für die bundesrechtlich geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und an Fonds. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…

UFSK RV/0226-K/04Ist Weitergabeverpflichtung an Kinder eine den Erwerb schmälernde Gegenleistung bzw. Last bei ScheSt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.03.2006

…so ist diese doch aufschiebend bedingt dadurch, dass entweder die Bw. die Übergabsliegenschaft zu Lebzeiten an eines oder mehrere der Kinder überträgt oder diese die Bw. überleben. Derartige, in der Zukunft liegende, ungewisse und vom Eintritt einer Bedingung abhängige Lasten können aber nach der letztgenannten…

UFSW RV/1137-W/05Kreditforderungen für welche der dafür als Bürge und Zahler haftende Erblasser zu Lebzeiten vom Gläubiger nicht in Anspruch genommen wurde, gelten als aufschiebend bedingt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Mit Eintritt der Bedingung, nämlich der Fälligstellung und Inanspruchnahme der Berufungswerberin, ist die aufschiebend bedingt erworbene Verbindlichkeit zu erfassen und bei der Berichtigung der Erbschaftssteuer als Last zu berücksichtigen. Der Verweis der Finanzbehörde erster Instanz auf das Bestehen einer weiteren Bürgschaftsverpflichtung,, nämlich die der Berufungswerberin…

UFSW RV/1135-W/05Kreditforderungen, für welche der der dafür als Bürge und Zahler haftende Erblasser zu Lebzeiten vom Gläubiger nicht in Anspruch genommen wurde, gelten als aufschiebend bedingt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Mit Eintritt der Bedingung, nämlich der Fälligstellung und Inanspruchnahme der Berufungswerberin, ist die aufschiebend bedingt erworbene Verbindlichkeit zu erfassen und bei der Berichtigung der Erbschaftssteuer als Last zu berücksichtigen. Der Verweis der Finanzbehörde erster Instanz auf das Bestehen einer weiteren Bürgschaftsverpflichtung,, nämlich die der Berufungswerberin…

UFSW RV/1845-W/07Kreditverbindlichkeiten, für welche der Erblasser als Bürge und Pfandgeber haftete, finden bei der Bemessung des steuerpflichtigen Erwerbs gemäß § 20 Abs.1 ErbStG keine Berücksichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…behördlicher Ermittlungen feststehen würde, dass die in Rede stehenden Bürgschaften erst nach dem Ableben des Erblassers schlagend geworden sind. Daher könnten diese, infolge ihrer Eigenschaft als aufschiebend bedingte Lasten, nicht als Schuldposten abgezogen werden. Dagegen brachte der Bw, durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht einen Vorlageantrag…

UFSW RV/1559-W/03Abfindung eines Pflichtteilsanspruches mit einer mit Pfandrechten belasteten Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

… 200 BAO vor, sondern ist bis zum Eintritt der aufschiebenden Bindung die Last nicht zu berücksichtigen und ist nach Eintritt der Bedingung über entsprechenden Antrag der Abgabepflichtigen die Erbschaftsteuerfestsetzung entsprechend zu berichtigen. Es ist daher die Steuerfestsetzung nicht - wie in der Berufungsvorentscheidung - in eine vorläufige…