…Auch bei dieser Konstellation wurde die Bürgschaftsverpflichtung zum Stichtag Todestag bloß als aufschiebend bedingte Last des Erblassers beurteilt und erst der Zeitpunkt der tatsächlichen Inanspruchnahme der Erbin als maßgeblich für den Bedingungseintritt gesehen. Aus all diesen Gründen hat daher das Finanzamt zu Recht in seinem…
…dar, das im Sinne des § 6 BewG ("Aufschiebend bedingte Lasten") erst mit Eintritt der Bedingung berücksichtigt werden könnte. Die vertragsgegenständliche Liegenschaft ist unbebaut (Wiese) und hat eine Flächengröße von 2.594 m². Landwirtschaftlich nutzbare Flächen werden aber nur dann verpachtet, wenn diese - v.a. auch…
…Auflage, eine Subvention im Falle einer widmungswidrigen Verwendung zurückzuzahlen, um eine aufschiebend bedingte Last, wenn der Subventionsbetrag in das Betriebsvermögen eingeflossen ist (vgl. VwGH 2.5.1968, 1815/67). Gemäß § 6 BewG 1955 werden Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, nicht berücksichtigt…
…dar, das im Sinne des § 6 BewG ("Aufschiebend bedingte Lasten") erst mit Eintritt der Bedingung berücksichtigt werden könnte. Die vertragsgegenständliche Liegenschaft ist unbebaut (Wiese) und hat eine Flächengröße von 2.594 m². Landwirtschaftlich nutzbare Flächen werden aber nur dann verpachtet, wenn diese - v.a. auch…
…dar, das im Sinne des § 6 BewG ("Aufschiebend bedingte Lasten") erst mit Eintritt der Bedingung berücksichtigt werden könnte. Die vertragsgegenständliche Liegenschaft ist unbebaut (Wiese) und hat eine Flächengröße von 2.594 m². Landwirtschaftlich nutzbare Flächen werden aber nur dann verpachtet, wenn diese - v.a. auch…
…dann hat das Finanzamt zu Unrecht diese aufschiebend bedingt vereinbarte Unterstützungsleistung als "sonstige Leistung" in die bekämpfte Bemessungsgrundlage von 110.901,76 € einbezogen. Demzufolge kommt insoweit dem Berufungsvorbringen Berechtigung zu. War aber die sonstige Leistung bei der Ermittlung der Gegenleistung außer Ansatz zu lassen…
…der Übergeberin und/oder, dass die Übergeberin ein höheres-eine Pflegebedürftigkeit indizierendes- Alter als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (zu diesem Zeitpunkt war diese sechzig Jahre alt) erreicht. Somit ist auch diese Verpflichtung bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer als aufschiebend bedingte Last nicht anzusetzen. (vgl. Fellner…
…Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG 1955 werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…
…Abgesehen davon, dass diese "erforderliche Hilfeleistung" in keiner Weise näher präzisiert und damit einer wertmäßigen Beurteilung nicht ohne weiteres zugänglich ist, muss sohin diese mehrfach aufschiebend bedingte Verpflichtung bzw Last gemäß § 6 Abs. 1 BewG unberücksichtigt bleiben und kann nicht als weitere Gegenleistung angesehen werden…
…auf § 6 BewG, wonach eine aufschiebend bedingte Last nicht als Schuldposten ansetzbar sei. Garantierückstellungen für Gewährleistungsansprüche seien von einem ungewissen künftigen Ereignis abhängig und dürften als Schuldpost nicht angesetzt werden. Das Finanzamt legte die Berufung am 31. Jänner 2002 der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vor. Da…
…Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG 1955 werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…
…Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG 1955 werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…
…Rechtes und an Fonds. Nach § 4 BewG 1955 werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…
…für die bundesrechtlich geregelten Abgaben (damit auch für die Grunderwerbsteuer) sowie für die bundesrechtlich geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und an Fonds. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…
…für die bundesrechtlich geregelten Abgaben (damit auch für die Grunderwerbsteuer) sowie für die bundesrechtlich geregelten Beiträge an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechtes und an Fonds. Nach § 6 Abs. 1 BewG 1955 werden aufschiebend bedingte Lasten nicht berücksichtigt, solange die Bedingung, die sie zur Entstehung bringt…
…so ist diese doch aufschiebend bedingt dadurch, dass entweder die Bw. die Übergabsliegenschaft zu Lebzeiten an eines oder mehrere der Kinder überträgt oder diese die Bw. überleben. Derartige, in der Zukunft liegende, ungewisse und vom Eintritt einer Bedingung abhängige Lasten können aber nach der letztgenannten…
…Mit Eintritt der Bedingung, nämlich der Fälligstellung und Inanspruchnahme der Berufungswerberin, ist die aufschiebend bedingt erworbene Verbindlichkeit zu erfassen und bei der Berichtigung der Erbschaftssteuer als Last zu berücksichtigen. Der Verweis der Finanzbehörde erster Instanz auf das Bestehen einer weiteren Bürgschaftsverpflichtung,, nämlich die der Berufungswerberin…
…Mit Eintritt der Bedingung, nämlich der Fälligstellung und Inanspruchnahme der Berufungswerberin, ist die aufschiebend bedingt erworbene Verbindlichkeit zu erfassen und bei der Berichtigung der Erbschaftssteuer als Last zu berücksichtigen. Der Verweis der Finanzbehörde erster Instanz auf das Bestehen einer weiteren Bürgschaftsverpflichtung,, nämlich die der Berufungswerberin…
…behördlicher Ermittlungen feststehen würde, dass die in Rede stehenden Bürgschaften erst nach dem Ableben des Erblassers schlagend geworden sind. Daher könnten diese, infolge ihrer Eigenschaft als aufschiebend bedingte Lasten, nicht als Schuldposten abgezogen werden. Dagegen brachte der Bw, durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht einen Vorlageantrag…
… 200 BAO vor, sondern ist bis zum Eintritt der aufschiebenden Bindung die Last nicht zu berücksichtigen und ist nach Eintritt der Bedingung über entsprechenden Antrag der Abgabepflichtigen die Erbschaftsteuerfestsetzung entsprechend zu berichtigen. Es ist daher die Steuerfestsetzung nicht - wie in der Berufungsvorentscheidung - in eine vorläufige…