…habe er für oben angeführte Jahre den Alleinverdienerabsetzbetrag bzw Unterhaltsabsetzbetrag für seinen Sohn MF beansprucht. Tatbestandsvoraussetzung für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages sei jedoch gemäß § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 das Bestehen einer aufrechten Haushaltsgemeinschaft. Korrespondierend dazu normiere Ziffer 3 lit b dieser Bestimmung…
…Tatbestandsmerkmal "eheähnliche Gemeinschaft" nicht ohne weiteres erfassbar. Während bei Ehegatten gesetzlich ausdrücklich auf ein nicht dauerndes Getrenntleben hingewiesen wird, ergibt sich die Voraussetzung der aufrechten Haushaltsgemeinschaft bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften aus der Begriffsbestimmung der eheähnlichen Gemeinschaft. Das in § 106 Abs 3 EStG 1988 normierte Tatbestandsmerkmal der…
…es muss im Vergleich zur vorherigen Haushaltsgemeinschaft ein Höchstmaß an Absonderung nach außen erkennbar und der Wille mindestens eines Ehegatten nachvollziehbar nach außen ersichtlich sein). Mehrere Wohnsitze bewirken jedenfalls keine dauernde Trennung. Vielmehr ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige bei aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit…
…Bestätigungen vorzulegen, aus denen ersichtlich sei, dass die Bw seit 2007 von ihrem Mann getrennt lebt bzw. keine aufrechte Gemeinschaft/Ehe besteht. Die Bw legte dem Finanzamt hierauf folgende zwei Haushaltsgemeinschaftsbestätigungen der Meldebehörde vor: Am 7. Jänner 2010 wurde bestätigt, dass seit 11. Februar 1999…
…keine Einkünfte. Diese unstrittig gebliebenen Sachverhaltsangaben lassen erkennen, dass die Bw., die im Kalenderjahr 2007 über mehrere Monate hindurch in aufrechter Haushaltsgemeinschaft mit dem (Ehe)Partner lebte, wenn schon nicht die Anspruchsvoraussetzungen für den beantragten Alleinerzieherabsetzbetrag, dann aber jene für den Alleinverdienerabsetzbetrages erfüllte. In diesem…
…Kstraße 82 bei. Auch die Ehe blieb weiterhin aufrecht. Frau IP bezog als Hausfrau laut Aktenlage keine eigenen Einkünfte. In den Einkommensteuerbescheiden für die folgenden Jahre wurden vom Finanzamt erklärungsgemäß sowohl jeweils der Alleinverdienerabsetzbetrag als auch nachgewiesene Kosten und Pauschalbeträge aus dem Titel der Behinderung…
…vom 12. Oktober 2009 teilte der Bw. mit, dass seine Ehe mit Frau MK nach wie vor aufrecht sei. Der Bw. habe niemals die Absicht gehegt, dauernd getrennt von seiner Ehegattin leben zu wollen. Was die Kostentragung zur Haushaltsführung des Jahres 2008 anlange, so habe…
…Feststellung des OGH, wonach die Mutter des jugendlichen Häftlings hinsichtlich bestimmter Kosten weiterhin obsorgeberechtigt und (natural)unterhaltspflichtig bleibe, impliziere den Fortbestand einer aufrechten Haushaltsgemeinschaft. Denn nur bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft könne nach einheitlicher Meinung ein Naturalunterhaltsanspruch des Kindes vorliegen (vgl. Schwimann/Kolmasch,Unterhaltsrecht4, 131 ff mwN…
…und war/ist daher als Alleinerzieher zu betrachten." Mit Bescheid vom 11. April 2011 wies das Finanzamt Waldviertel diesen Antrag ab: "Eine aufrechte Ehe spricht grundsätzlich gegen eine dauernd getrennte Lebensführung. Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal dauernd getrennt lebend ist nicht die polizeiliche Meldung eines der…
…vor Juni 2002 Lebensgefährte der Berufungswerberin im Jahr 2002 mit ihr im gemeinsamen Haushalt lebte. Von einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes wird auszugehen sein , wenn eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt. Im gegenständlichen Fall ist das Unterhalten von zwei Wohnungen durch die jeweilige Berufstätigkeit (mit…
…einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…dem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…dem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…
…einem Ehegatten auch zu, soweit er seinen Beitrag nach Abs. 1 nicht zu leisten vermag. (3) Auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist der Unterhalt auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft ganz oder zum Teil in Geld zu leisten, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf…